Eine längere berufliche Auszeit erfreut sich auch in Deutschland einer zunehmenden Beliebtheit. Für die Versicherungen während des unbezahlten Urlaubs muss der freigestellte Arbeitnehmer selbst sorgen.
Sozialversicherung
- Die Abmeldung bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erfolgt nach vier Wochen unbezahltem Urlaub
- Während der Freistellung besteht eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht
- Die freiwillige Versicherung ist gesetzlich oder der privat möglich
- Die gesetzliche Rentenversicherung kann freiwillig weitergeführt werden
- Die gesetzliche Rentenversicherung informiert über die Möglichkeiten
Auslandsaufenthalt
Für einen längeren Auslandsaufenthalt ist eine spezielle Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung nötig
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Unser Tarifrechner zeigt Ihnen die passenden Versicherungen für Ihren unbezahlten Urlaub. Sie erreichen ihn über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich„.
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In den USA und anderen Ländern ist die berufliche Auszeit in Form eines längeren unbezahlten Urlaubs Normalität. Vor einigen Jahren galt das sogenannte Sabbatical in Deutschland noch als wenig förderlich für die Karriere. Doch die Beliebtheit und Akzeptanz des befristeten beruflichen Ausstiegs steigt stetig. Die Versicherung während des unbezahlten Urlaubs ist gar nicht so schwer zu sichern. Wir zeigen Ihnen, auf welche Punkte Sie unbedingt achten müssen.
Rechtliches
Einen grundsätzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub sieht der Gesetzgeber nicht vor. Nur bei unvorhergesehenen Gründen, die der Arbeitnehmer nicht zu verantworten hat und die eine Freistellung erfordern, muss der Arbeitgeber zustimmen. In manchen Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen können verbindliche Regeln vereinbart sein. Gesetzlich geregelt sind lediglich die Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder und der Erziehungsurlaub. Während des unbezahlten Urlaubs ruht das Arbeitsverhältnis, der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt. Natürlich ruhen die Sozial-Versicherungen bei unbezahltem Urlaub ebenfalls. Der freigestellte Arbeitnehmer muss sich selbst um seine Versicherungen bemühen.
Rentenversicherung
Nach vier Wochen erlischt die gesetzliche Renten-Versicherung bei unbezahltem Urlaub. Um keine Rentenansprüche zu verlieren, kann die Versicherung während des unbezahlten Urlaubs freiwillig weitergeführt werden. In diesem Fall zahlt der freigestellte Arbeitnehmer freiwillig den Mindestbeitrag monatlich ein. Ob die gesetzliche Rentenversicherung weitergeführt wird, sollte in jedem Einzelfall genau geprüft werden. So wie die Versicherung während des unbezahlten Urlaubs automatisch erlischt, läuft sie ebenso automatisch weiter, wenn freigestellte Arbeitnehmer seine Arbeit wieder aufnimmt.
Krankenversicherung
Auch erlischt die für die Absicherung im Krankheitsfall zuständige Versicherung bei unbezahltem Urlaub nach vier Wochen. In Deutschland besteht seit einigen Jahren eine Krankenversicherungspflicht. Freigestellte Arbeitnehmer müssen sich selbst um eine Versicherung während des unbezahlten Urlaubs kümmern. Ihnen stehen als Versicherung bei unbezahltem Urlaub die gesetzliche und die private Krankenversicherung offen. Vergleichen Sie die Angebote vor einer Entscheidung sorgfältig.
Auslandsaufenthalt
Die meisten Arbeitnehmer nutzen ihre Freistellung für einen Auslandsaufenthalt von drei bis zwölf Monaten. In diesem Fall benötigen Sie eine spezielle Versicherung während des unbezahlten Urlaubs. Die normalen Auslandsreisekrankenversicherungen decken einen so langen Aufenthalt im Ausland nicht ab. Mit speziellen Langzeittarifen bieten einige Versicherungen während des unbezahlten Urlaubs passende Lösungen für einen sicheren Schutz vor Behandlungskosten im Ausland an.
Sabbatical
Diese im Ausland beliebte Form der beruflichen Auszeit setzt sich auch in Deutschland immer mehr durch. Hier kann über spezielle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber der Auslandsaufenthalt gut finanziert werden. Eine Möglichkeit ist eine Absprache, dass bei einem Arbeitsvertrag mit einer Arbeitszeit von 30 Wochenstunden regelmäßig 40 Stunden gearbeitet werden. Das Gehalt für die Mehrarbeit hält der Arbeitgeber zurück und sammelt es drei Jahre. Im vierten Jahr hat der Arbeitnehmer bei fortlaufendem Gehalt frei. Für einen langen Aufenthalt im Ausland wird auch hier eine spezielle Langzeitversicherung benötigt.
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