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Reiseversicherung – Allgemeine Informationen

In einem Notfall im Ausland versorgt zu werden, ist für die meisten Reisenden sehr wichtig. Sie benötigen daher eine Reiseversicherung, um die entstehenden Kosten schlimmer Ereignisse für Sie zu übernehmen.

Anbieter

  • Versicherungsgesellschaften
  • Kreditkartengesellschaften mit Versicherungsgesellschaften im Verbund
  • Clubs über Verbundprodukte

Geltungsbereich

  • zeitlich begrenzt oder ganzjähriger Versicherungsschutz
  • grundsätzlich weltweit nutzbar
  • Ausschluss von einzelnen Ländern oder Freihandelszonen

Versicherte Personen

  • Privatpersonen bis 60. Lebensjahr
  • Privatpersonen ab 60. Lebensjahr
  • Privat- und Geschäftsreisen
  • Mitreisende und Kinder

Beginn und Ende

  • Beginn: mit Überschreiten der Grenze des Heimatlandes
  • Ende: mit Erreichen des eigenen Wohnraums
  • Voraussetzung: Bezahlung Versicherungsprämie vor Antritt und Erhalt Police

Leistungsumfang

  • Reisekrankenversicherung
  • Reiserücktritt-, Reiseumbuchungs- und Reiseabbruchversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reise-Zusatzversicherungsleistungen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Sie finden die richtige Versicherung speziell für Ihre Bedürfnisse über unseren blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“. Die Versicherung für Mitreisende oder den Umfang der Kostenübernahme bestimmen Sie einfach und schnell. Sofort können Sie das passende abschließen.

 

Die gewonnene Freiheit des Reisens eröffnet Urlaubsreisenden neue Reiseziele und bietet Geschäftsleuten neue Perspektiven. Und hierbei ist es besonders wichtig, sich vor möglichen Kostengefahren im Ausland zu schützen. Fremde Länder haben neben Ihren Kulturen auch andere Rechts-, Wirtschafts- und Gesundheitssysteme. So können Kosten beispielsweise aus medizinischen Behandlungen oder bei einem Unfall entstehen. Reiseversicherungen werden daher von zahlreichen Versicherungsunternehmen angeboten. Die richtige Auslandsreiseversicherung für sich und Ihre Familie finden Sie über „Zum Versicherungsgleich >>“ einfach und schnell heraus. Wir wollen Ihnen hier Grundsätzliches über Reiseversicherungen vorstellen und klären „Was ist eine Reiseversicherung?“.

Anbieter

Reise Versicherungen werden direkt von Versicherungsgesellschaften angeboten. Der Vertrieb findet über Internet (also Online Reiseversicherung) oder ein persönliches Vertriebsnetz (Filialen, Vertreter und Reisebüros) statt. Darüber hinaus werden Reiseversicherungen über Kreditkartengesellschaften angeboten. Kreditkarten sind bei Banken erhältlich und haben Versicherungsgesellschaften im Verbund. Als dritten Anbieter werden Clubs gezählt. Sonderkontingente oder Verbundverträge solcher Clubs ermöglichen eine Reiseversicherung Wikipedia verschafft Ihnen anschaulich Definitionen über die Bestandteile einer Reise- bzw. Ferienversicherung (www.wikipedia.de). Dabei drängen Anbieter weltweit auf unseren Markt und geben die einzigarte Chance, nicht nur den Preis sondern auch die Leistungen genau zu betrachten.

Geltungsbereich

Es gibt Standardversicherungsverträge mit festen Bestandteilen. Diese regeln entweder einen zeitlich befristeten oder einen zeitlich unbefristeten Auslandsaufenthalt. Dabei werden einzelne Länder oder Freihandelszonen ausgeschlossen, obwohl grundsätzlich weltweiter Versicherungsschutz der Reise Versicherung besteht. Individuelle Verträge sind meist kostenintensiver, doch werden speziell auf den Versicherungsnehmer angepasste Leistungen vereinbart.

Versicherte Personen

Sehr unterschiedlich ist der Reiseversicherungsschutz für mitversicherte Personen bei Urlaubsversicherungen. Bei Kreditkartengesellschaften werden Mitreisende, die den Karteninhaber begleiten, meist automatisch mitversichert. Auch bei Clubversicherungen kann sich der Schutz auf Mitreisende erstrecken. Gesellschaften der Versicherungen Reisen lassen sich jedoch jede Person extra vergüten, weil die Leistungen oft umfangreicher sind. Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhalten je nach Alter eigene Kostensätze. Dabei wird oft eine Unterscheidung bis zum 60. Lebensjahr und ab dem 60. Lebensjahr gemacht. Je älter die versicherte Person ist, desto höher wird die Versicherungsprämie.

Beginn und Ende

Zur Wirksamkeit von unbefristeten Reiseversicherungen ist die Vorlage einer Police notwendig. Bei zeitlich befristeten genügt oft ein Durchschlag des Antrags und ein Bezahlt-Nachweis. Versicherungsgesellschaften definieren den Beginn mit überschreiten der Grenze des Heimatlandes, weil es sich um eine Reiseversicherung Ausland handelt. Das Heimatland wird mehrheitlich daran fest gemacht, wo die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat (weil nur für Versicherung Urlaub). Einen Nachweis über die Reisedauer, die Bezahlung der Reise oder der entstandenen Kosten wird von unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften verschieden gehandhabt. Daher empfiehlt es sich immer, Dokumente aufzubewahren und mitzuführen. Wichtig ist die Einhaltung der maximal zulässigen Reisedauer der Reisen Versicherung. Urlaubsversicherungen können zwar unbegrenzt vereinbart werden, doch nur eine bestimmte Anzahl an Reisetagen ist versichert. Dabei wird immer der ersten Tag im Ausland als Grundlage der Reise Urlaubsversicherung genommen.

Leistungsumfang der Personenversicherungen

In diesen Bereich werden zwei Versicherungen gezählt. Die erste ist die Reisekrankenversicherung der Reiseversicherung Urlaub. Sofern im Ausland medizinische Behandlungen notwendig werden, schützt diese Versicherung vor den daraus entstehenden Kosten. Je nach Versicherungstarif der Reiseversicherung werden die Kosten teilweise oder voll übernommen. Auch der Leistungsumfang ist sehr unterschiedlich. Meist werden jedoch Kosten von Ärzten und Krankentransportkosten zum Arzt für stationäre oder ambulante Behandlungen gedeckt. Darin sind Heilmittel, Arznei- und Verbandsmittel und Hilfsmittel zur Genesung inbegriffen. Nutzungsentgelte für Diagnosegeräte und Kosten bei Röntgen- und Strahlenbehandlungen sind grundsätzlich als Arztkosten berücksichtigt. Für zahnärztliche Behandlungen kommen die meisten Reiseversicherungen auf, werden aber in der Höhe und auf die Notwendigkeit begrenzt. Teilweise erstreckt sich die Kostenübernahme auch auf psychologische Behandlungen. Der Rücktransport von Verletzten zum nächstgelegenen Krankenhaus in der Nähe vom Wohnort des Versicherten wird übernommen, wenn dieser medizinisch sinnvoll ist. Versicherungen machen die Notwendigkeit von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes abhängig, wenn diese die Rücktransportkosten übersteigen. Oft werden Kosten dabei begrenzt und alternativ Krankenhaustagegelder angeboten. Wird das Krankenhaustagegeld pro Tag gewählt, können keine weiteren Kosten geltend gemacht werden. Entscheidend für eine Kostenübernahme sind Vorbehandlungen zu einer bestimmten Krankheit in der Heimat. Liegen solche vor, zahlen die Gesellschaften meist nicht. Ausnahmen gibt es bei Schwangerschaft. Hier decken sich größtenteils die Versicherungsbedingungen, die Kosten werden gezahlt. Grundsätzlich ist bei Krankenkosten zu beachten: alle Kosten, die eine gesetzliche Krankenversicherung des Versicherten zahlen würde, werden nicht durch die Auslandskrankenversicherung (weil es eine Versicherung für Reise ist) erstattet. Die zweite Versicherung in diesem Bereich ist die Reiseunfallversicherung (auch diese kann für eine Van-Reise sinnvoll sein). Wenn die versicherte Person in gemieteten, privaten oder öffentlichen Fahrzeugen unterwegs ist und ein Unfall eintritt, werden Folgekosten durch Invalidität oder Tod getragen. Rettungs- und Bergungskosten sind meist auf einen Höchstsatz begrenzt und von dem Grad der Invalidität abhängig gemacht. Bei einem Todesfall wird der Leichnam in das Heimatland überführt. Diese Kosten werden ebenso bis zur Höchstgrenze getragen.

Leistungsumfang der Sachversicherungen

In diesem Bereich der Versicherung für Urlaub geht es um Ihren Sachschaden und dessen Kosten der Wiedergutmachung. Eine Reisegepäckversicherung sichert Wiederbeschaffungskosten meist bis zu einer Höchstgrenze zu. Von Kreditkartengesellschaften wird oft eine Flugverspätungsversicherung angeboten, welche sogar bei einer Verspätung des Flugzeugs (ab sechs Stunden) Ersatzkäufe für notwendige Reisemittel übernimmt. Von den Kosten her sehr bedeutend sind die Reiserücktrittversicherung, Reiseumbuchungsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Alle befassen sich mit den Kosten, die aus einem Nichtzustandekommen der Reise oder den vorzeitigen Abbruch entstehen. Bezeichnet werden sie auch als Stornoversicherungen. Gebühren und Entgelte, die beim Storno, einer Umbuchung oder eines Rücktritts entstehen, werden pro Versicherungsfall und Jahr auf fünf- bis zehntausend Euro beschränkt. Bei der Abbruchversicherung sind auch Kosten der Rückreise nach Hause (und notwendiger Übernachtungen) enthalten.

Leistungsumfang der sonstigen Versicherungen

In der Mehrheit der Reiseversicherungen gilt ein Rundumschutz als vereinbart. Vierundzwanzig Stunden am Tag ist eine Hotline erreichbar. Sie steht für grundsätzliche Fragen und Notfallmeldungen zur Verfügung. Kreditkartengesellschaften bezeichnen diesen Service als Notfallservice. Kosten für Dolmetscher, eine Organisation des Krankentransports, das Finden eines passenden Krankenhauses und von zugehörigen Ärzten sind gängige Leistungen der Versicherung Reise. Einen Dokumenten-Service, einen Bargeld-Service und einen Kartennotfall-Service bieten nur die Kreditkartengesellschaften an. Hier werden dem Versicherten jederzeit Zahlungsmittel garantiert und Kontakte zu Botschaften und Behörden hergestellt. Kostenzusagen werden getroffen und Berater bei Strafverfolgungen ausfindig gemacht. Viele Versicherungsgesellschaften versprechen Ihren Kunden auch eine Vorzugsbehandlung in Krankenhäusern.

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Ihre Frage „Reiseversicherung was ist das?“ konnten wir Ihnen hier beantworten. Und bei der Wahl der richtigen Reiseversicherung helfen wir Ihnen gern über unseren Link „Zum Versicherungsvergleich >>“ weiter. Reiseversicherungen Infos erhalten Sie durch die Vielzahl von Angeboten. Durch unsere umfangreiche Produktpalette stellen wir ein Reiseversicherungen Wikipedia (Reiseversicherungen Wiki) dar. Individuell und speziell für Ihre Reise ausgelegt, finden Sie die passende Reiseversicherung online.

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Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich