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Versicherung für gewonnene Reise

Wer eine Urlaubsreise gewinnt ist schon ein Glückspilz. Was jedoch passiert eigentlich, wenn man auf Reisen krank wird oder wenn man die Reise aus medizinischen oder familiären Gründen gar nicht erst antreten kann. Bleibt man dann auf den Kosten sitzen? Nein, mit den richtigen Versicherungen passiert einem das nicht.

Die Reisekrankenversicherung

  • bezahlt ärztliche Behandlungen im Ausland
  • bezahlt auch einen evtl. Krankenhausaufenthalt
  • bezahlt den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland
  • wirkt wie eine private Krankenversicherung fürs Ausland

Die Reiserücktrittsversicherung

  • bezahlt die Kosten der Reise wenn diese aus medizinischen oder persönlichen Gründen nicht angetreten werden kann
  • nicht jede Reiserücktrittsversicherung gilt auch für gewonnene Reisen
  • muss schon viele Wochen vor dem Urlaub abgeschlossen werden.

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Wenn man eine Reise gewonnen hat, dann ist dies in aller Regel zunächst einmal ein Grund zu großer Freude. Dem Alltag entfliehen, und sei es nur für ein paar Tage, und das auch noch kostenlos – ein Traum! Geht es an die konkrete Urlaubsplanung stellen sich aber schnell einige Fragen, z.B. „Was passiert eigentlich, wenn ich auf der Reise krank werde? Wie bin ich dann versichert“, oder auch „Was ist, wenn ich die Reise nicht antreten kann? Wer bezahlt mir dann den Ausfall?“. All diese Fragen lassen leider nur eine Antwort zu: Es müssen private Versicherungen zum Schutz vor diesen Risiken abgeschlossen werden.

Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?

Diese Frage gehört zu den am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit Urlaubsreisen, unabhängig davon, ob diese gewonnen wurden oder nicht. Wird man im Ausland krank, dann ist man über die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nur sehr unzureichend versichert. Zwar ist es hier und da möglich, zu Ärzten zu gehen, die mit den deutschen Kassen eine Honorarvereinbarung haben, unterm Strich ist es jedoch so, dass dies nur sehr wenige Ärzte sind – und auch nur in Ballungszentren. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, bei Reisen im Ausland eine Auslandsreisekrankenversicherung zu haben. Mit einem solchen Vertrag ist man quasi im Ausland privat krankenversichert und kann sich von Ärzten vor Ort oder auch im Krankenhaus behandeln lassen. Zudem wird sogar ein evtl. medizinisch notwendiger Krankenrücktransport aus dem Ausland bezahlt, eine Leistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls nicht übernommen wird.

Was passiert, wenn man den Urlaub nicht antreten kann?

Auch bei einem gewonnenen Urlaub kann es durchaus vorkommen, dass man aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, den Urlaub anzutreten. Oder es gab einen Unglücksfall in der Familie und man ist seelisch nicht in der Lage zu verreisen. Was dann? Nun, in einem solchen Fall würde die Reise natürlich verfallen – es sei denn, man hat eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Nur mit einer Reiserücktrittsversicherung hat man einen Versicherungspartner an seiner Seite, der die entstehenden Kosten auffängt. Allerdings kann nicht jede Reiserücktrittsversicherung auch für gewonnene Reisen genutzt werden. Bevor man sich daher für einen bestimmten Anbieter entscheidet, sollte man die jeweiligen Bedingungen ganz genau lesen und speziell nach Versicherern suchen, die auch gewonnene Reisen absichern.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich