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Urlaubversicherung Fahrrad

6Urlaubversicherung Fahrrad – Infos, Preise und Testsiegerfield_4fe2e57856c7e

 


 

Auf Urlaubsreisen sind Fahrräder durch Einschluss in eine Hausratversicherung nicht geschützt. Nur spezielle Fahrrad-Reiseversicherungen gewährleisten auch auf einer Ferienreise Versicherungsschutz.

ERV Reiseversicherung

Die Fahrradversicherung Urlaub der ERV Reiseversicherung leistet Ersatz bei Totalschaden, Beschädigung oder Diebstahl sowohl am Wohnort wie auf Reisen. Die Notfall-Hotline der ERV nennt bei Unfällen oder Pannen die Adresse einer nahegelegenen Fahrrad-Werkstatt und ersetzt Reparaturkosten bis zu 150 €. Im Tarif XL sind zusätzlich eingeschlossen eine Fahrrad-Gepäckversicherung, die den Zeitwert von Reisegepäck bei Abhandenkommen oder Beschädigung ersetzt, eine Fahrrad-Reiseunfallversicherung, die eine Geldzahlung bei Reiseunfällen leistet, die zu Invalidität oder Tod führen, sowie eine Fahrrad-Reisehaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden ersetzt. Die maximalen Deckungssummen der Urlaubsversicherung Fahrrad betragen in den Diebstahlversicherungen 4.000 € und liegen in der Gepäckversicherung bei 1.000 €, in der Unfallversicherung bei 40.000 € (Invalidität) bzw. 20.000 € (Todesfall) und in der Reisehaftpflichtversicherung bei 500.000 €. Als Selbstbehalt werden in der Diebstahlversicherung 10 %, mindestens aber 50 €, in der Gepäckversicherung 100 € je Schadensfall und in der Haftpflichtversicherung 100 € je Sachschadensfall berechnet. Die jährlichen Versicherungsprämien der Fahrradversicherung Urlaub betragen z. B. bei einem Fahrradkaufpreis (Versicherungssumme) von 500 € im Normaltarif „L“ 49 € (XL: 69 €) und bei einer 1.500-€-Versicherungssumme € 119 bzw. 139 €. (http://www.reiseversicherung.de/de/versicherung/weitere-reiseversicherungen/fahrradversicherung.html#tab=2 )

P & P Pergande & Pöthe

Pergande & Pöthe bietet eine Fahrrad-Teilkaskoversicherung für Räder mit einem Wert bis 499 € und eine Vollkaskoversicherung ab einem Fahrradwert von 500 € an. Versichert sind durch die Fahrradversicherung Urlaub alle Gefahren, denen ein Fahrrad üblicherweise ausgesetzt ist. Dazu gehören u. a. Diebstähle, Unfälle, Vandalismus und Transportmittel-Unfälle. Die Versicherungen gelten in Deutschland, den Benelux-Ländern, Österreich, der Schweiz, Frankreich, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Kanada und in den USA. Andere Länder können mit einem Prämienzuschlag von 10 % einbezogen werden. Versicherungssumme ist der Kaufpreis des Fahrrades abzüglich von 5 % für jedes volle Jahr, das seit dem Kaufdatum abgelaufen ist. Die Jahresprämie in der Teilkaskoversicherung der Urlaubsversicherung Fahrrad beträgt 30 € (35, 40, 45 €) bei einer Versicherungssumme von 200 € (300, 400, 499 €). Der Jahresbeitrag in der Vollkaskoversicherung liegt bei 9 % der auf volle 50 € aufgerundeten Versicherungssumme. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 10 %, mindestens 25 € und höchstens 250 €. Die Vollkaskoversicherung gewährt bei zweijähriger Schadenfreiheit bis zu 30 % Rabatt. Der Fahrrad-Schutzbrief der Urlaubsversicherung Fahrrad ersetzt nach einem Unfall zusätzlich entstehende Reisekosten bis zu jährlich 260 €. Erstattet werden Taxikosten, Aufwendungen für ein Mietfahrrad (täglich 15 € für maximal für 7 Tage), Versandkosten für Ersatzteile, Verschrottungs-, Rücktransport- und Rückreisekosten. Als Jahresversicherungsbeitrag werden 14,36 € in Rechnung gestellt. Die Fahrrad-Unfallversicherung leistet auch nach Schadensereignissen während Trainingsfahrten und Radrennen. Bei Vollinvalidität zahlt die Versicherung 225.000 € und im Todesfall 5.000 €. Ferner werden Kosten für kosmetische Operationen und für Bergungskosten jeweils bis zu 5.000 € getragen. Der Jahresprämie der Unfallversicherung liegt bei 33,32 € und wird bei über 64-jährigen Versicherten um 20 % erhöht. Rennsportler werden während eines Radrennens durch eine besondere Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Für einen Jahresbeitrag von 55,98 € (Familien 73,85 €) ist weltweiter Haftpflichtschutz für Sach- und Personenschäden bis zu 10 Millionen € gewährleistet. (http://www.pundpgmbh.de/BIKE-ASSekuranz.html )

Testsieger

Testsieger unter drei Fahrrad-Reiseversicherungen, die die Zeitschrift RADtouren (Heft 2/2006) prüfte, wurde die Fahrradversicherung von Pergande & Pöthe. (http://www.testberichte.de/testsieger/level3_sachversicherung_fahrradversicherungen_2305.html )

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂĽbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂĽnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂĽbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂĽr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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