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Tarifvertrag Versicherung Urlaub

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Einige Unternehmen bieten zur Absicherung ihrer Mitarbeiter Gruppenversicherungen auf Reisen an. Mit diesen Gruppenversicherungen genießen Mitarbeiter wie Führungskräfte einen sehr günstigen und leistungsstarken Schutz auf Reisen, sei es in der Reiserücktritts- und der Reiseabbruchversicherung, in der Krankenversicherung oder in der Unfallversicherung. Trotzdem kann sich ein Preisvergleich am Markt lohnen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Gruppentarife gelten für Auslandsreisekrankenversicherungen, aber auch für andere Reiseversicherungen
  • Trotzdem ist der Blick auf aktuelle Testergebnisse ratsam
  • Der Online-Tarifrechner gewährt Sicherheit, wie günstig die Gruppenversicherung im Vergleich ist

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Ein Blick auf den Online-Vergleichsrechner zeigt, welche Position die Gruppenversicherung im direkten Vergleich einnimmt. Er wird über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ bedient.

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Der Urlaub gehört zu den schönsten Wochen des Jahres, auf die sich Arbeitnehmer und Führungskräfte der Unternehmen schon lange Zeit vorher freuen. Doch bei aller Vorfreude lohnt es sich, einen kurzen Gedanken daran zu verschwenden, wie man sich im Urlaub im Ausland ausreichend absichern kann. Denn wer zahlt, wenn der Urlaub aus beruflichen Gründen kurzfristig verschoben werden muss? Wer zahlt die Krankheitskosten, wenn der Arbeitnehmer beim Skifahren verunglückt? Und wer kommt gar für einen Unfall auf, wenn der Führungskraft im Ausland etwas zustößt? Genau in solchen Fällen greift eine Reiserücktritt- oder eine Reiseabbruchversicherung, eine Reisekrankenversicherung oder eine Reiseunfallversicherung. Nicht umsonst sieht mancher Tarifvertrag eine Versicherung für den Urlaub für alle Mitarbeiter und Führungskräfte vor.

Die Fürsorgepflicht des Unternehmens

Auf den ersten Blick scheint es kaum sinnvoll zu sein, dass ein Tarifvertrag eine Versicherung für Urlaub ermöglicht oder gar verlangt. Doch Unternehmen sind in der Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter. Dies gilt auf Dienstreisen, aber ein Unternehmen ist auch daran interessiert, dass seine Mitarbeiter gesund und leistungsfähig aus den schönsten Wochen des Jahres zurückkehren. Deshalb kann ein Tarifvertrag eine Versicherung für den Urlaub fordern. Alternativ kann ein Tarifvertrag eine Versicherung für den Urlaub aber auch selbst anbieten. Das ist der Fall, wenn ein Unternehmen mit ausgewählten Versicherungen zusammenarbeitet, die ein Mitarbeiter dann sehr preiswert abschließen kann. Solche Gruppenversicherungen sind im Bereich der Auslandskrankenversicherung nicht außergewöhnlich, sie sind aber auch in der Reiserücktrittskosten und der Reiseabbruchkostenversicherung ebenso wie in der Unfallversicherung denkbar. Wer nicht auf den Tarifvertrag mit einer Versicherung für den Urlaub zurückgreifen will, informiert sich am freien Markt, welche alternativen Anbieter in Frage kommen.

Der Blick auf aktuelle Testergebnisse

Alternativ zum Tarifvertrag mit der Versicherung für den Urlaub kann eine Prüfung der neuesten Testergebnisse zeigen, welche Tarife gerade besonders leistungsstark am Markt vertreten sind. Stiftung Warentest analysiert in regelmäßigen Abständen, welche Gesellschaften günstige Absicherungen als Alternative zum Tarifvertrag mit der Versicherung für den Urlaub darstellen und kürt ebenso regelmäßig die Testsieger. Sie zeichnen sich durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus und können im Einzelfall durchaus vergleichbare Leistungen zur Tarifvertrag Versicherung für den Urlaub anbieten. Ein letzter Blick gilt dann dem Vergleichsrechner, denn er zeigt, welche Gesellschaft nun wirklich den günstigsten Tarif für die gewünschte Absicherung bietet.

Die Tarifvertrag-Versicherung im Vergleich

Sieht ein Tarifvertrag eine Versicherung für den Urlaub vor, dürfte sich der Anbieter auch im direkten Preis-Leistungs-Vergleich mit anderen Gesellschaften wiederfinden. Der Versicherte sieht damit auf einen Blick, wie sich die Gruppenversicherung im Vergleich zu anderen Gesellschaften behauptet und welche Lösung schließlich besonders kostengünstig ist. So mit Informationen versorgt, steht der Wahl der Tarifvertrag Versicherung für den Urlaub oder einer alternativen Absicherung nichts mehr im Weg. Der Tarifrechner wird mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich