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Reiseversicherungen Verbraucherzentrale

Verbraucherzentrale halten wichtige Informationen und Tipps zu Reiseversicherungen bereit.

Einschätzungen von Verbraucherzentralen

  • Auslandsreise-Krankenversicherung
    • besonders wichtig bei allen Auslandsreisen, insbesondere im außereuropäischen Ausland
    • Jahresverträge sind vorzuziehen
      • kostengünstige Absicherung mehrerer Auslandsreisen
      • Absicherung auch spontan durchgeführter Auslandsreisen
    • notwendig: genaues Studium der Versicherungsbedingungen
    • längere Einzelreise: gesonderte Reiseversicherung empfehlenswert
  • Reiserücktrittsversicherungen
    • sinnvoll insbesondere bei längeren Auslandsreisen, die lange im Voraus gebucht werde
  • Reisegepäckversicherung
    • Versicherungsbedingungen
      • häufig zu hohe Sorgfaltspflichten für den Versicherten
      • Mitverschulden verringert Versicherungsleistungen

Telefonkontaktadressen der Verbraucherzentralen

Baden-Württemberg: 0711 66 91 10
Bayern: 089 53 98 70
Berlin: 030 214 85 – 0
Brandenburg: 0331 298 71 -0
Bremen: 0421 60 777
Hamburg: 040 24832-0
Mecklenburg-Vorpommern: 0381 208 70-0
Niedersachsen: 0511 911 96-0
Nordrhein-Westfalen: 0211 38 09 0
Rheinland-Pfalz: 06131 28 48 0
Saarland: 0681 50089-0
Sachsen: Telefon 0341 696290
Sachsen-Anhalt: 0345 2 98 03 29
Schleswig-Holstein: 0431 590 99-0
Thüringen: 0361 55514-0

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Einschätzungen der Verbraucherzentralen sollten durchaus bei Kaufentscheidungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist aber immer der individuelle Absicherungsbedarf, der den Umfang gewählter Versicherungsleistungen bestimmt. Ein Vergleich der verschiedenen Tarife durch einen Tarifrechner ermöglicht dann die Auswahl der günstigsten Reiseversicherung. Zu unserem Tarifrechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

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Die Verbraucherzentralen beraten Konsumenten auch zu Fragen der Reiseversicherung.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Die Reiseversicherungen Verbraucherzentrale NRW empfiehlt eine Auslandsreise-Krankenversicherung als wichtigsten Bestandteil eines Auslandsreiseschutzes. Empfehlenswert seien Jahresverträge, um günstig mehrere Reisen im Jahr abdecken zu können. und auch für spontane Ausflüge jederzeit gewappnet zu sein. Die Versicherungsbedingungen sollten aber in jedem Fall sorgfältig studiert werden, um zum Beispiel die maximal versicherte Reisedauer berücksichtigen zu können. Bei längeren Einzelreisen sollten gesonderte Auslandsreise-Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Reiserücktrittsversicherungen seien besonders für teure und lange geplante Auslandsreisen sinnvoll. Dabei sollte laut Reiseversicherungen Verbraucherzentrale auch ein Versicherungsschutz für vorzeitigen Reiseabbruch einbezogen werden. Dagegen kann auf eine Reisegepäckversicherung nach Einschätzung des Reiseversicherungen Verbraucherzentrale NRW regelmäßig verzichtet werden, da die Versicherungsbedingungen dem Versicherten gewöhnlich ein derartig hohes Maß an Sorgfaltspflichten auferlegten, dass es zu einer Versicherungsleistung meistens nicht kommen könne. Bei Mitverschulden des Versicherten könne sich die Ersatzleistung rasch erheblich reduzieren. Zudem seien viele Gegenstände bereits durch (ab 1992 abgeschlossene) Hausratversicherungen geschützt. Während die Hausratversicherung den Neuwert erstatte, komme die Reisegepäckversicherung nur für den Zweitwert auf. http://www.vz-nrw.de/Reise-Die-richtigen-Versicherungen-im-Gepaeck

Verbraucherzentrale Hamburg

Die Reiseversicherungen Verbraucherzentrale Hamburg vertritt die Auffassung, dass in Reisebüros angebotene Versicherungspakete zu großen Teilen überflüssig und außerdem zu teuer seien. Für unverzichtbar und wirklich wichtig halten die Hamburger Fachleute der Reiseversicherungen Verbraucherzentrale eigentlich nur die Auslandsreise-Krankenversicherung, die bereits bei allen Auslandsreisen in Europa zu empfehlen, besonders aber außerhalb des heimischen Kontinents unabdingbar sei. Da die Reise-Rücktrittsversicherung „nur die Stornokosten“ ersetze, sei diese Versicherung weniger dringlich. Allenfalls bei lange vor Reisebeginn gebuchten Mehrpersonenreisen hält die Reiseversicherungen Verbraucherzentrale Hamburg die Reiserücktrittsversicherung für vorteilhaft. Meist nur Schäden von wenigen Hundert Euro absichernde Reisegepäckversicherungen seien dagegen überflüssig. Für völlig „unsinnig“ hält die Reiseversicherungen Verbraucherzentrale Hamburg Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherungen, da solche Risiken bei Bedarf ohnehin ganzjährig und nicht nur für eine einzelne Reise abgedeckt sein sollten. http://www.vzhh.de/versicherungen/30366/versicherungen-fuer-die-reise.aspx

Kontaktadressen

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Paulinenstrasse 47, 70178 Stuttgart, Telefon 0711 66 91 10, E-Mail info@vz-bw.de Verbraucherzentrale Bayern: Mozartstr. 9, 80336 München, Telefon 089 53 98 70, E-Mail info@vzbayern.de Verbraucherzentrale Berlin: Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, Telefon 030 214 85 – 0, E-Mail mail@verbraucherzentrale-berlin.de Verbraucherzentrale Brandenburg: Templiner Straße 21, 14473 Potsdam, Telefon 0331 298 71 -0, E-Mail info@vzb Verbraucherzentrale Bremen: Altenweg 4, 28195 Bremen, Telefon 0421 60 777, E-Mail info@verbraucherzentrale-bremen.de Verbraucherzentrale Hamburg: Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, Telefon 040 24832-0, Email info@vzhh.de Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern: Strandstraße 98, 18055 Rostock, Telefon: 0381 208 70-0, E-Mail info@nvzmv.de Verbraucherzentrale Niedersachsen: Herrenstr. 14, 30159 Hannover, Telefon 0511 911 96-0, E-Mail infi@vzniedersachsen.de Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf, Telefon 0211 38 09 0, E-Mail vz.nrw@vz-nrw.de Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz, Telefon 0613128 48 0, Telefax 06131 28 48 66 Verbraucherzentrale des Saarlandes: Trierer Str. 22, 66111 Saarbrücken, Telefon 0681 50089-0, E-Mail vz-saar@vz-saar.de Verbraucherzentrale Sachsen: Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig, Telefon 0341 696290, E-Mail vzs@vzs.de Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Steinbockgasse 1, 06108 Halle, Telefon 0345 2 98 03 29, E-Mail vzsa@vzsa.de Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Andreas-Gayk-Straße 15, 24103 Kiel, Telefon 0431 590 99-0, E-Mail info@vzsh.de Verbraucherzentrale Thüringen: Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt, Telefon 0361 55514-0, E-Mail info@vzth.de

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich