Reiseveranstalter haben die rechtliche Verpflichtung, Reisende in Notlagen zu unterstützen. Reiseversicherungen schützen den Reiseveranstalter nach Unglücksfällen und Katastrophen.
Südwestring
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Versicherungsfälle: Schlecht- oder Nichterfüllung eines Reisevertrages; Schadenersatzforderungen gegen den Reiseveranstalter
- Deckungssumme: 100.000 € je Schadensereignis
- Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden
- Versicherungsfälle: Unfälle von Transportmitteln und in Ferienunterkünften
- Deckungssumme: 5.000.000 € (je Person 1.000.000 €; bei Luftbeförderungen 6.000.000 €)
- Selbstbehalt bei Sachschäden: 500 €
- Versicherungsprämien
- orientiert an Teilnehmeranzahl und eventueller Busnutzung
- Sportreisen: Zuschlag 50 %
- Selbstbeteiligung: 10 % (mind. 25 €, max. 500 €)
JHD Versicherungen
- Insolvenzversicherung
- Versicherungsfall: Nichterbringung von Reiseleistungen
- Versicherungsleistungen ‒ Erstattung des Reisepreises/Absicherung von Vorauszahlungen
- Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten
Allianz Global Assistance (AGA)
- Assistance-Leistungen
- Unterstützung in Krisensituationen und nach Katastrophen
- Versicherungsleistungen
- Beratung des Reiseveranstalters in Krisensituationen
- Benachrichtigung von Familienangehörigen
- Krankentransporte, Rückreisen und Überführungen
- Organisation des Verletztentransportes ab Rückkehrort
- Anreisekosten für Vertreter des Reiseveranstalters
- Betreuung von Medien und Angehörigen
- Kostenübernahme für professionelle Medienberatung
- Versicherungsausschlüsse
- Schäden durch Krieg und Kernenergie
- Einreisen in Regionen, für die eine Reisewarnung vorliegt
- keine Haftpflichtversicherung
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Reiseversicherungen für Reiseveranstalter sind insbesondere zur Absicherung existenzgefährdender Risiken zu empfehlen. Die Auswahl einer kostengünstigen Reiseversicherung für Reiseveranstalter sollte über einen Tarifrechner vorgenommen werden. Die Ihrem Bedarf am besten entsprechende Reiseversicherung lässt sich über unseren Tarifrechner vornehmen, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen.
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Reiseveranstalter haben die rechtliche Verpflichtung, Reisende in Notlagen zu unterstützen. Reiseversicherungen schützen den Reiseveranstalter nach Unglücksfällen und Katastrophen.
Südwestring
Südwestring sichert mit Reiseversicherungen Reiseveranstalter nach eingetretenen Vermögens-, Personen und Sachschäden vor Ansprüchen von Reisenden. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung enthält je Schadensereignis eine Versicherungssumme von 100.000 €, die bei Schlecht- oder Nichterfüllung eines Reisevertrages und bei Schadenersatzforderungen gegen den Reiseveranstalter gezahlt wird. Die Reiseversicherungen Reiseveranstalter tragen Ausgleichsansprüche für Personen- und Sachschäden bei Unfällen von Transportmitteln und Unfällen in Ferienunterkünften. Der Reiseversicherer ist bis zu einer Deckungssumme von 5.000.000 € (je Person 1.000.000 €) und bei Luftbeförderungen bis zu 6.000.000 € abgesichert. Die maximale jährliche Versicherungsleistung ist auf das Doppelte dieser Beträge begrenzt. Der Selbstbehalt beträgt bei jedem Sachschadensfall 500 €. Die Mindestversicherungsprämie in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beträgt jährlich 225 €. Das Versicherungsentgelt der Reiseversicherungen Reiseveranstalter orientiert sich an der Anzahl der Reiseteilnehmer und der Nutzung eigener oder fremder Reisebusse und enthält bei Reisen mit sportlichem Charakter einen 50-prozentigen Zuschlag. Als Selbstbeteiligung wird 10 % des Schadens (mindestens 25 € und höchstens 500 €) berechnet. www.suedwestring.de/downloads/rv-haftpflicht.pdf
JHD Versicherungen
Reiseveranstalter sind verpflichtet, Reisenden den Reisepreis und ggf. zusätzliche Rückreisekosten zu erstatten, wenn Reiseleistungen nicht erbracht werden. Die Insolvenzversicherung der JHD Reiseversicherungen Reiseveranstalter schützt gewerbliche Reiseveranstalter auf über 24-stündigen Reisen mit mindestens einer Übernachtung. Die Reiseversicherungen Reiseveranstalter sichern die Vorauszahlungen der Reiseteilnehmer ab. Erstattet werden der gezahlte Reisepreis, soweit hierfür keine Leistungen erfolgen, sowie erforderliche Rückreiseaufwendungen bei Zahlungsfähigkeit des Reiseveranstalters. Unabhängig von der Reisedauer beträgt die Versicherungsprämie 0,60 € je Person und Reise. www.jhdversicherungen.de/download/Insolvenz.pdf
Allianz Global Assistance (AGA)
Der Tarif ElVIA SOS von AGA unterstützt Reiseveranstalter in Krisensituationen und Katastrophen und steht mit einem 24-Stunden-Bereitschaftdienst zur Verfügung. Die Reiseversicherungen Reiseveranstalter ELVIA SOS beraten bei allen Entscheidungen nach einem Versicherungsereignis, gewährleisten eine professionelle Benachrichtigung von Familienangehörigen betroffener Reisender, beauftragen Krankenrücktransporte, vorzeitige Rückreisen und Überführungen Verstorbener und übernehmen die Anreise- und Unterkunftskosten eines Vertreters des Reiseveranstalters. Am Rückkehrort sorgt ELVIA SOS für ein professionelles Betreuungsteam, die Zusammenführung von Angehörigen und Reisenden, die Betreuung von Medien und Angehörigen sowie die Durchführung von Verletztentransporten ab dem Rückkehrort. Am Rückkehrort werden Kosten zur Anmietung von Räumen sowie Verpflegungs-, Kinderbetreuungs- und Kommunikationsmittelkosten bis zu 15.000 € übernommen. Die Aufwendungen für eine professionelle Medienberatung trägt die Versicherung bis 5.000 €. Ferner organisiert ELVIA SOS Pressekonferenzen. Die Kostenübernahme für Kriseninformationen der Öffentlichkeit trägt ELVIA SOS bis zu 25.000 €. Eine Leistungspflicht besteht nicht bei durch Kriegsereignisse und durch Kernenergie verursachten Katastrophen sowie bei Einreisen in Regionen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. ELVIA SOS umfasst keine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung. http://www.allianz-reiseversicherung.de/business/produkte-leistungen/versicherung/elvia-sos/