Bei der Einreise nach Russland ist eine für Russland gültige Reisekrankenversicherung vorzulegen.
- Reisekrankenversicherung bei allen geschäftlichen und privaten Reisen nach Russland
- für alle Staatsbürger des Schengen-Raumes
- einschließlich deutscher, österreichischer und Schweizer Staatsbürger
- Verfahren
- Versicherungsnachweis ist zusammen mit Visumsantrag bei russischer Auslandsvertretung vorzulegen
- bei dem russischen Konsulat, das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist
- Deutschland: Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig, München
- Österreich: Wien: Salzburg
- Schweiz: Bern, Genf
- kein Versicherungsabschluss an der russischen Grenze möglich
- nur Anerkennung von Reiseversicherungen von Versicherungsunternehmen, die auf einer besonderen Liste ausdrücklich benannt sind
- Versicherungsnachweis ist zusammen mit Visumsantrag bei russischer Auslandsvertretung vorzulegen
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Die für eine Visumserteilung für Russland benötigte Auslandsreiseversicherung muss bei Versicherungen abgeschlossen werden, die von Russland ausdrücklich akzeptiert sind. Die Versicherungsbedingungen der verschiedenen zugelassenen Versicherer unterscheiden sich gleichwohl. Daher sollte mit einem Tarifrechner die Selektion der für den angedachten Reisezweck passenden Versicherung vorgenommen werden. Unser Tarifrechner eröffnet ihnen nach Betätigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“ die Auswahl der günstigsten Russland-Reiseversicherung.
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Bei der Einreise nach Russland ist eine für Russland gültige Reisekrankenversicherung erforderlich.
Reiseversicherung und Visumserteilung
Seit dem 01.07.1999 muss bei allen geschäftlichen, privaten und touristischen Reisen nach Russland eine Reiseversicherung nach Russland abschlossen werden. Diese Verpflichtung gilt für alle Staatsbürger des Schengen-Raumes einschließlich österreichischer, deutscher und Schweizer Staatsbürger. Für den europäischen Teil Russlands ist seit dem Jahr 2011 eine Reiseversicherung nach Russland mit weltweitem Versicherungsschutz vorgeschrieben. Eine Visumserteilung oder ein Versicherungsabschluss können nicht mehr bei der Einreise an der russischen Grenze erfolgen. Vielmehr ist vor Abreise bei Beantragung des Visums in einer Auslandsvertretung der Russischen Konföderation ein Nachweis über eine bestehende Auslandsreisekrankenversicherung zum Beispiel in Form einer MasterCard Reiseversicherung Russland zu erbringen. Dem Visumsantrag ist eine Kopie des Versicherungsscheines beizufügen. Die Daten im Versicherungskartenformular und die Angaben und die Daten im Visumantrag müssen übereinstimmen. Unvollständige Visumsanträge werden abgelehnt. Auslandsvertretungen Russlands befinden sich in Deutschland in Berlin, Bonn, Frankfurt am Main, Hamburg, Leipzig und München, in Österreich in Wien und Salzburg und in der Schweiz in Bern und Genf. Das Visum ist bei derjenigen konsularischen Vertretung zu beantragen, die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist (http://russische-botschaft.vostok.de/russische-botschaft/russische-botschaft.html). Umfangreiche Hinweise zur Beantragung eines Visums für die verschiedenen Reisezwecke befinden sich unter http://www.russisches-konsulat.de/visa.htm. Die russischen konsularischen Vertretungen akzeptieren von deutschen Reisenden nur anerkannte Reiseversicherungen Russland, die einer besondere Liste namentlich aufgeführt werden (http://www.russisches-konsulat.de/versicherungen.htm). Bei einer MasterCard Reiseversicherung Russland ist wichtig, dass sich die Versicherungsgesellschaft auf der Positivliste der Russischen Konföderation befindet. Bei Reisen österreichischer Staatsbürger sind anerkannte Reiseversicherungen Russland alle Krankenversicherungen, die eine in Russland gültige Reisekrankenversicherung beinhalten.
Beispiel Alliance Global Assistance
Alliance Global Assistance, Wien (AGA) stellt eine Reiseversicherung Russland für Personen mit österreichischem oder Schweizer Wohnsitz zur Verfügung. Ausgeschlossen von der Versicherung Reise nach Russland sind grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden, die mittelbar oder unmittelbar mit Kriegsgeschehen, inneren Unruhen, Streik, Terrorismus, Naturkatastrophen, Erdbeben oder Witterungseinflüssen zusammenhängen oder durch behördliche Verfügungen, ionisierende Strahlen, Motorsportwettbewerbe ausgelöst wurden oder eine Folge von Pandemien oder Epidemien sind. Nicht abgedeckt werden von der Versicherung Reise nach Russland ferner Schadensereignisse, die bei Reisebuchung, Versicherungsabschluss oder Reiseantritt bereits stattgefunden haben oder erwartet werden mussten sowie vorvertraglich bestehende Leiden. Die Reiseversicherung Russland umfasst einen Stornoschutz bei Reiseunzumutbarkeit auslösenden Vorfällen wie schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Tod des Versicherten oder einer nahestehenden Person, nach Versicherungsabschluss festgestellte Schwangerschaft, unerwartete Arbeitgeberkündigung sowie schwere Eigentumsbeeinträchtigung durch Einbruchdiebstahl oder Elementarereignisse bietet. Die Reiseabbruchversicherung der Reiseversicherungen Russland ersetzt Aufwendungen für ungenutzte Reiseleistungen, erhöhte Rückreisekosten und Überführungskosten Verstorbener. Die Auslandskranken- und Unfallversicherung trägt zur medizinischen Erstversorgung und zur Schmerzbekämpfung notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten einschließlich von Behandlungen in Dekompressionskammern, Krankenersttransporte, Verlegungstransporte und (zur Lebensrettung) „notwendige“ Rücktransporte sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Tritt innerhalb von fünf Jahren nach einem Unfall eine Invalidität oder der Tod ein, so erfolgt durch die Reiseversicherungen Russland eine einmalige Kapitalzahlung. In der Reiserücktrittsversicherung der Versicherung für Reise nach Russland werden alkohol- oder drogenbedingte Schadensereignisse nicht von der Versicherung eingeschlossen. Bei Reiseabbruch erfolgt keine Erstattung von Kosten gebuchter Rückreisen. Die Reisekranken- und Unfallversicherung leistet nicht im Zusammenhang mit Heilbehandlungen, die zum Reisezweck gehörten, Kuraufenthalten, Schwangerschaften, prothetischen oder konservierenden Zahnbehandlungen, Quarantänemaßnahmen, dem Pilotieren von Fluggeräten aller Art, Extremsportarten, Tauchgängen ohne Befähigungsnachweis und beruflichen manuellen Tätigkeiten. Kosten von Begleitpersonen werden nicht erstattet. Eine zwischen 5 und 16 Tagen gültige Versicherung für Reise nach Russland, die bis einen Tag vor Reiseantritt abgeschlossen werden kann und einen Reisepreis von bis zu 10.000 € absichert, ist bei AGA für 14 € bis 22 € erhältlich. http://www.poleasy.at/content/AVB/AVB.pdf und http://www.allianz-assistance.at/files/aga/products/Allianz_Global_Assistance_Broschuere_2012.pdf (speziell für Russlandreisen: Seite 34).