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Reiseversicherung Rückerstattung

5Reiseversicherung Rückerstattung – Formulare, Abwicklung & Tippsfield_4fe2e57856c7e

 


 

Sowohl vor Antritt einer Reise als auch während des Urlaubs können jederzeit Situationen entstehen, die den urlaub stornieren mit versicherung erforderlich machen oder den Betroffenen dazu zwingen, seinen Urlaub mittendrin abzubrechen. Daher ist der Abschluss einer Reiseversicherung von großer Bedeutung, wenn man einen sorglosen Urlaub verbringen möchte. Tritt der Schadensfall dann tatsächlich ein, muss die „Schadensmeldung zeitnah“ erfolgen. Bei Abschluss der Reiseversicherung sollte man sich daher genau erkundigen, wie die entsprechenden „Formalitäten zur Schadensabwicklung“ aussehen und welche Regeln man dazu beachten muss. Eine verspätete Schadensmeldung kann große Nachteile für den Versicherungsnehmer mit sich bringen, weil sich dadurch die reiseversicherung rückerstattung verzögern oder sogar der eigentlich zu erstattende Betrag verringern kann.

Rückerstattung

Je nach Art der abgeschlossenen Reiseversicherung kommt der Versicherer für die Kosten, die bei Nichtantritt oder Abbruch einer Reise aus versichertem Grund entstehen, auf. Bei plötzlicher Erkrankung während des Urlaubs übernimmt der Versicherer nicht nur die Kosten für die erforderlichen Medikamente, sondern auch für eine ambulante oder stationäre Behandlung. Darüber hinaus ist meist auch der notwendige Rücktransport in das Heimatland abgedeckt. Je nach Tarif ist in zahlreichen Komplettpaketen neben einer Reisekrankenversicherung, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung auch noch eine Reisegepäckversicherung enthalten, die bei Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken greift. Die Rückerstattung durch den Versicherer erfolgt in allen Schadensfällen erst nach „ordnungsgemäßer Schadensmeldung“, die in der Regel „online oder auf dem Postweg“ erfolgen kann. Die entsprechenden Antragsformulare für die reiseversicherung rückerstattung oder für urlaub stornieren mit versicherung findet man üblicherweise auf den Internetseiten der Versicherer.

Schadensmeldung

Die korrekte Abwicklung der Schadensmeldung ist ausschlaggebend für die reiseversicherung rückerstattung oder für den urlaub stornieren mit versicherung. Der entstandene Schaden muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Ist eine Situation eingetreten, die den Antritt des Urlaubs nicht ermöglicht, muss die Reise sofort beim Veranstalter storniert werden. Bei verspäteter Stornierung entstehen meist zusätzliche Kosten, die vom Reiseversicherer nicht übernommen werden. Eine Schadensmeldung über ein online Formular, das wahrheitsgemäße Angaben zum Schadensereignis und Umfang des entstandenen Schadens enthalten muss, erreicht den Versicherer in der Regel am schnellsten.

Antragsformulare

Neben den persönlichen Daten des Versicherten wie Wohnsitz, Telefonnummer und Bankverbindung müssen auch Versicherungsnummer, Reiseland, Beginn und Ende der Reise im entsprechenden Antragsformular angegeben werden. Je nach Art des Schadens sind Art der Krankheit, Behandlungsmaßnahmen, Beginn der plötzlichen Erkrankung, verabreichte Medikamente und die dafür entstandenen Kosten zu benennen. Bei einem Unfall ist für den Versicherer die Angabe, ob ein Dritter diesen verursacht hat, wichtig. Denn möglicherweise muss ja seine Versicherung zumindest teilweise für den Schaden aufkommen. Auch bei Nichtantritt oder Abbruch einer Reise sind neben den üblichen Angaben zusätzlich die Gründe, die zur Auslösung des Versicherungsfalls geführt haben, zu benennen und auch der Zeitpunkt des Reiseabbruchs ist für die Ermittlung des Erstattungsbetrages wichtig. Bei Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck sind Angaben zur Art der entsprechenden Gepäckstücke erforderlich. Wurde das Reisegepäck gestohlen und der Diebstahl der Polizei gemeldet, müssen gegebenenfalls Angaben zum Polizei-Protokoll gemacht werden.

Belege

Beim urlaub stornieren mit versicherung und für die reiseversicherung rückerstattung sind dem Versicherer je nach Schadensfall verschiedene originale Belege vorzulegen. Der Versicherungsnehmer muss sowohl einen Versicherungsnachweis erbringen, als auch eine Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters vorlegen. Darüber hinaus muss er vorhandene medizinische Berichte seines behandelnden Arztes sowie alle Rechnungen über schon geleistete Vorauszahlungen beim Reiseversicherer einreichen. Bei Gepäckverlust oder Beschädigung sind für die reiseversicherung rückerstattung Kaufquittungen der Gepäckstücke vorzulegen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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