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Ob eine Reiseversicherung verpflichtend oder obligatorisch ist, hängt nicht nur von der Versicherungsart, sondern auch vom Reiseland ab.
Reiseversicherung obligatorisch
- Reiserücktritt mit integrierter Reisegepäckversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reisekrankenversicherung obligatorisch bei europäischen Reisen
- bei europäischen Reisen besteht, laut dem Kooperationsvertrag, ein Basisschutz der gesetzlichen Krankenkassen
Reiseversicherung Pflicht
- Reisekrankenversicherungspflicht in Ländern wie Russische Föderation, Ukraine oder Kuba
- Bestand der Reiseversicherung ist bei der Beantragung des Visums nachweisbar
- nur Versicherungen, die dem Anerkennungsvertrag angehören, werden übernommen
- bei USA-Reisen bedingte Pflicht, Kosten sind selbst zu entrichten
- Einreise in die USA kann ohne entsprechenden Auslandskrankenschutz verweigert werden
Kosten berechnen & Anbieter vergleichen
Mittels dem internen Tarifrechner lässt sich eine individuelle Absicherung zusammenstellen. Anerkannte Gesellschaften sind ebenso zu finden, wie Absicherungen mit USA-Schutz. Durch Anklicken des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich >>“ öffnet sich der Versicherungsvergleich.
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Bei der Planung einer Reise stellt sich oftmals die Frage, ob eine Reiseversicherung Pflicht ist. Grundsätzlich kann diese Frage nicht mit einem ja oder nein beantwortet werden, denn es gibt zweifelsohne Reiseversicherungen, die obligatorisch sind, aber ebenso gibt es Länder, in denen ohne eine entsprechende Absicherung eine Einreise nicht möglich ist.
Reiseversicherung obligatorisch oder Pflicht
Zu dem Angebot der Reiseversicherungen gehören neben der Auslandskrankenversicherung auch der Reiserücktritt, die Reisegepäckversicherung sowie der Reiseabbruch. Bei den letzteren handelt es sich um eine Reiseversicherung, die obligatorisch abgeschlossen werden kann. Dies bedeutet, es besteht für die Einreise keine Pflicht, eine dieser Absicherungen zu besitzen. Zu bedenken ist allerdings, dass im Schadensfall alle Kosten beim Reisenden verbleiben, so dass eine Überlegung dahingehend angestellt werden sollte, finanzielle Belastungen zu umgehen. Anders kann es sich jedoch bereits bei der Auslandskrankenversicherung verhalten, denn diese Reiseversicherung kann obligatorisch, aber ebenfalls verpflichtend sein.
Besonderer Fall der Reisekrankenversicherung
Jeder Reisende verfügt bereits über einen Basisschutz der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser wird mittels der „Europäischen Versichertenkarte“, die als ein Bestandteil der üblichen Versichertenkarte gilt und sich auf jeder Rückseite befindet, gewährt. Laut einem Sozialversicherungsabkommen sind die Krankenkassen verpflichtet, „Leistungen“ innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten zu übernehmen. Eine Reiseversicherung Pflicht besteht also somit nicht. Jedoch werden die Kosten nur in der Höhe getragen, wie sie in Deutschland erstattungswürdig wären. Da die ausländischen Ärzte häufig höhere „Tarife“ verlangen, muss der Reisende den verbleibenden Rest aus der Urlaubskasse entrichten. Auch wenn die Kooperation besteht, akzeptieren noch längst nicht alle Ärzte und Krankenhäuser die Europäische Versichertenkarte und pochen auf eine Barzahlung der gesamten Summe. Hier muss der Versicherte zuerst in Vorleistung treten und erhält im Anschluss die Kosten zurückerstattet. Weiterhin werden von den Krankenkassen diverse Leistungen nicht übernommen, zu denen der Krankenrücktransport oder notwendig werdende Zahnbehandlungen gehören. Auch weltweite Reisen gehören nicht zum Leistungsumfang. Für diese Fälle sollte eine Reiseversicherung obligatorisch abgeschlossen werden, um sich vor den Kosten zu schützen.
Wann wird die Reiseversicherung Pflicht?
Allerdings gibt es zahlreiche Länder, in denen diese Form der Reiseversicherung Pflicht ist. Hierzu gehören Länder wie die Ukraine, die russische Föderation oder seit dem Jahr 2010 auch Kuba. Hier ist es nicht möglich, die Reiseversicherung als obligatorisch anzusehen, denn vor der Einreise muss ein Visum beantragt werden, in der eine anerkannte Reisekrankenversicherung nachzuweisen ist. Besteht der Krankenversicherungsschutz nicht, wird das Visum umgehend abgelehnt. Welche Versicherungsgesellschaften zum Anerkennungsvertrag gehören, ist beispielsweise beim Auswärtigen Amt oder bei den Flughäfen erfragbar.
Sonderfall USA
Die USA gehört zu den Sonderfällen, denn hier stellt die Reiseversicherung keine Pflicht dar, zumindest nicht offiziell. Da dieses Land aber über das teuerste Gesundheitssystem verfügt und keiner staatlichen Kontrolle unterliegt, wird nur der behandelt, der auch zahlen kann. Absolute Notfallbehandlungen müssen direkt im Anschluss beglichen werden. Schon deswegen sollte ein Versicherungsschutz mit USA-Schutz vorhanden sein. Weiterhin kann es vorkommen, dass ohne den Bestand einer Reiseversicherung die Einreise am Flughafen verweigert wird.
Versicherungsvergleich
Um die geeignete Reiseversicherung auszuwählen, sollte der „interne Tarifrechner“ genutzt werden. Darüber lassen sich alle Produkte der Versicherer miteinander vergleichen.