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Reiseversicherung pflicht / obligatorisch?

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Ob eine Reiseversicherung verpflichtend oder obligatorisch ist, hängt nicht nur von der Versicherungsart, sondern auch vom Reiseland ab.

Reiseversicherung obligatorisch

  • Reiserücktritt mit integrierter Reisegepäckversicherung 
  • Reiseabbruchversicherung 
  • Reisekrankenversicherung obligatorisch bei europäischen Reisen 
  • bei europäischen Reisen besteht, laut dem Kooperationsvertrag, ein Basisschutz der gesetzlichen Krankenkassen

Reiseversicherung Pflicht

  • Reisekrankenversicherungspflicht in Ländern wie Russische Föderation, Ukraine oder Kuba 
  • Bestand der Reiseversicherung ist bei der Beantragung des Visums nachweisbar 
  • nur Versicherungen, die dem Anerkennungsvertrag angehören, werden übernommen 
  • bei USA-Reisen bedingte Pflicht, Kosten sind selbst zu entrichten
  • Einreise in die USA kann ohne entsprechenden Auslandskrankenschutz verweigert werden 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Mittels dem internen Tarifrechner lässt sich eine individuelle Absicherung zusammenstellen. Anerkannte Gesellschaften sind ebenso zu finden, wie Absicherungen mit USA-Schutz. Durch Anklicken des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich >>“ öffnet sich der Versicherungsvergleich.

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Bei der Planung einer Reise stellt sich oftmals die Frage, ob eine Reiseversicherung Pflicht ist. Grundsätzlich kann diese Frage nicht mit einem ja oder nein beantwortet werden, denn es gibt zweifelsohne Reiseversicherungen, die obligatorisch sind, aber ebenso gibt es Länder, in denen ohne eine entsprechende Absicherung eine Einreise nicht möglich ist. 

Reiseversicherung obligatorisch oder Pflicht

Zu dem Angebot der Reiseversicherungen gehören neben der Auslandskrankenversicherung auch der Reiserücktritt, die Reisegepäckversicherung sowie der Reiseabbruch. Bei den letzteren handelt es sich um eine Reiseversicherung, die obligatorisch abgeschlossen werden kann. Dies bedeutet, es besteht für die Einreise keine Pflicht, eine dieser Absicherungen zu besitzen. Zu bedenken ist allerdings, dass im Schadensfall alle Kosten beim Reisenden verbleiben, so dass eine Überlegung dahingehend angestellt werden sollte, finanzielle Belastungen zu umgehen. Anders kann es sich jedoch bereits bei der Auslandskrankenversicherung verhalten, denn diese Reiseversicherung kann obligatorisch, aber ebenfalls verpflichtend sein.

Besonderer Fall der Reisekrankenversicherung

Jeder Reisende verfügt bereits über einen Basisschutz der gesetzlichen Krankenkasse. Dieser wird mittels der „Europäischen Versichertenkarte“, die als ein Bestandteil der üblichen Versichertenkarte gilt und sich auf jeder Rückseite befindet, gewährt. Laut einem Sozialversicherungsabkommen sind die Krankenkassen verpflichtet, „Leistungen“ innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten zu übernehmen. Eine Reiseversicherung Pflicht besteht also somit nicht. Jedoch werden die Kosten nur in der Höhe getragen, wie sie in Deutschland erstattungswürdig wären. Da die ausländischen Ärzte häufig höhere „Tarife“ verlangen, muss der Reisende den verbleibenden Rest aus der Urlaubskasse entrichten. Auch wenn die Kooperation besteht, akzeptieren noch längst nicht alle Ärzte und Krankenhäuser die Europäische Versichertenkarte und pochen auf eine Barzahlung der gesamten Summe. Hier muss der Versicherte zuerst in Vorleistung treten und erhält im Anschluss die Kosten zurückerstattet. Weiterhin werden von den Krankenkassen diverse Leistungen nicht übernommen, zu denen der Krankenrücktransport oder notwendig werdende Zahnbehandlungen gehören. Auch weltweite Reisen gehören nicht zum Leistungsumfang. Für diese Fälle sollte eine Reiseversicherung obligatorisch abgeschlossen werden, um sich vor den Kosten zu schützen.

Wann wird die Reiseversicherung Pflicht?

Allerdings gibt es zahlreiche Länder, in denen diese Form der Reiseversicherung Pflicht ist. Hierzu gehören Länder wie die Ukraine, die russische Föderation oder seit dem Jahr 2010 auch Kuba. Hier ist es nicht möglich, die Reiseversicherung als obligatorisch anzusehen, denn vor der Einreise muss ein Visum beantragt werden, in der eine anerkannte Reisekrankenversicherung nachzuweisen ist. Besteht der Krankenversicherungsschutz nicht, wird das Visum umgehend abgelehnt. Welche Versicherungsgesellschaften zum Anerkennungsvertrag gehören, ist beispielsweise beim Auswärtigen Amt oder bei den Flughäfen erfragbar. 

Sonderfall USA

Die USA gehört zu den Sonderfällen, denn hier stellt die Reiseversicherung keine Pflicht dar, zumindest nicht offiziell. Da dieses Land aber über das teuerste Gesundheitssystem verfügt und keiner staatlichen Kontrolle unterliegt, wird nur der behandelt, der auch zahlen kann. Absolute Notfallbehandlungen müssen direkt im Anschluss beglichen werden. Schon deswegen sollte ein Versicherungsschutz mit USA-Schutz vorhanden sein. Weiterhin kann es vorkommen, dass ohne den Bestand einer Reiseversicherung die Einreise am Flughafen verweigert wird.

Versicherungsvergleich

Um die geeignete Reiseversicherung auszuwählen, sollte der „interne Tarifrechner“ genutzt werden. Darüber lassen sich alle Produkte der Versicherer miteinander vergleichen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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