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Reiseversicherung ohne Krankenversicherung abschließen

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Eine Reiseversicherung ohne Krankenversicherung abzuschließen, kann nicht als sinnvoll bezeichnet werden und ist einem Sparen am falschen Ende gleichzusetzen.

Gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht

  • nur bei Reisen innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten 
  • lediglich in der Höhe, wie sie in Deutschland tragbar wären 
  • nicht für Krankenrücktransporte oder Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt 
  • nicht für weltweite Reisen 

Eine Reisekrankenversicherung

  • schließt die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen 
  • kommt für hohe Behandlungskosten bei weltweiten Reisen auf 
  • sichert die bestmögliche Behandlung als Privatpatient im Ausland zu 
  • ist für zahlreiche Länder für die Visumserteilung erforderlich

Kosten berechnen & Tarife vergleichen

Um ein Angebot zu ermitteln, welches dem persönlichen Bedarf entspricht, eignet sich der interne Tarifrechner, der über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar ist. Dieser gibt weiterhin die Möglichkeit, verschiedene Versicherer mit ihren Angeboten zu vergleichen.

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Wer auf Reisen geht, sollte neben der Reisebuchung und der Frage, was in den Urlaub mitgenommen werden soll, ebenfalls die passende Reiseversicherung nicht vergessen. Hierfür sind verschiedene, spezialisierte Produkte auf dem Markt vorhanden, aus denen sich jeder genau das passende Paket aussuchen kann. Allerdings sollte niemals eine Reiseversicherung ohne Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Warum keine Reiseversicherung ohne Krankenversicherung?

Viele Reisende entscheiden sich aus den verschiedensten Gründen für eine Reiseversicherung ohne Krankenversicherung. Häufig sind es Kostengründe, oder aber sie sind der Ansicht, dass die Reisekrankenversicherung nicht notwendig ist, da sie bereits über die „gesetzliche Krankenkasse“ auch im Ausland versichert sind. Dies jedoch stimmt nur zum Teil. Ein gewisser Schutz besteht bei Reisen innerhalb des europäischen Auslands sowie den Mittelmeeranrainerstaaten. Dieser wird durch einen „Kooperationsvertrag“, der mit den entsprechenden Ländern geschlossen wurde, möglich. Allerdings werden lediglich die Kosten im Krankheitsfall übernommen, wie sie auch in Deutschland getragen werden würden. Da die ausländischen Ärzte allerdings deutlich höhere „Tarife“ verlangen, verbleibt ein Rest beim Versicherten, der direkt nach der Behandlung bar zu entrichten ist. Noch schlimmer kann es kommen, wenn ein Krankenrücktransport nötig wird, der schnell einen fünfstelligen Betrag annehmen kann. Dieser wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ebenso sind Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt ausgeschlossen. Dies sind bereits Gründe genug, keine Reiseversicherung ohne Krankenversicherung abzuschließen. Denn die Auslandskrankenversicherung übernimmt nicht nur die anfallenden Kosten im Krankheitsfall, sondern bietet auch die Behandlung als Privatpatient an, damit die bestmögliche Heilbehandlung zur schnellstmöglichen Genesung führt.

Weltweite Reisen und Visumserteilung

Bei weltweiten Reisen ist es noch wichtiger, auf einen adäquaten Schutz zu bauen. Denn in diesen Fällen besteht keinerlei, gesetzlicher Versicherungsschutz, was bedeutet, dass in jedem Fall immense Kosten auf den Reisenden zukommen werden. Dies wird besonders bei USA-Reisen deutlich. Denn dieses Land verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme, da sie keiner staatlichen Kontrolle unterliegen. Insgesamt wird davon gesprochen, dass die Behandlungskosten bis zu dreimal so hoch ausfallen können. Wenn dann eine Reiseversicherung ohne Krankenversicherung abgeschlossen wurde, kann dies schnell einen finanziellen Ruin bedeuten. Darüber hinaus ist in einigen Ländern der Besitz einer Reisekrankenversicherung für die Erteilung des Visums vorgeschrieben. So kann es passieren, dass selbst bei Reisen in die USA keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird und in einigen Ländern, für die vorab der Bestand der Krankenversicherung für die Genehmigung des Visums erforderlich ist, andernfalls der Visaantrag abgelehnt wird. 

Versicherungsvergleich

Um das beste Angebot für den individuellen Bedarf zu erhalten, steht der kostenfreie, „interne Tarifrechner“ zur Verfügung. Damit lassen sich ebenfalls die Beiträge berechnen und mit den verschiedensten Versicherern in Relation setzen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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