Reiseversicherungen sind bei jeder Reise notwendig und sinnvoll. Doch der Leistungsumfang hängt vom jeweiligen Tarif und der ausgewählten Versicherungsart ab.
Reiseversicherung
- Oberbegriff für verschiedene Versicherungssparten
- abschließbar als Einzelversicherungen
- als Versicherungspaket abschließbar
Reiserücktrittsversicherung
- zahlt bei Rücktritt aus unverschuldeten und unvorhersehbarem Grund
- versicherte Gründe je nach Tarif
- zahlt nicht bei höherer Gewalt
- häufig mit enthalten: Umbuchungsschutz
Reiseabbruchversicherung
- zahlt bei Reiseabbruch aus unverschuldetem, unvorhersehbarem und versichertem Grund
Reisekrankenversicherung
- übernimmt die Kosten bei plötzlichen und schweren Erkrankungen oder bei Unfall
Gepäckversicherung
- zahlt bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des Reisegepäcks
Höhe der Versicherungssummen
- sollten an den individuellen Bedarf angepasst sein
Versicherungszusätze
- können sinnvoll sein – zum Beispiel Betrugsschutz
Angebote vergleichen & Kosten berechnen
Auch wenn nicht jeder Schaden durch eine Reiseversicherung abgesichert werden kann, ist der Abschluss sinnvoll, denn die meisten unverschuldeten Ereignisse sind im Versicherungsumfang enthalten. Um das beste und günstigste Angebot zur Reiseversicherung zu finden, nutzen Sie den seiteninternen Vergeleichsrechner. Nach dem Tarifvergleich haben Sie die Möglichkeit, eine Reiseversicherung online abzuschließen. Das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie automatisch auf den Vergleichsrechner.
ratgeber_page.php0.83field_4fe30cfbedc0f
Zu jeder sorgfältigen Reiseplanung gehört auch ein ausreichender und möglichst umfassender Versicherungsschutz. Dieser wird durch Reiseversicherungen der verschiedensten Arten sichergestellt. Dabei kann jede Versicherungssparte einzeln abgeschlossen werden. Praktisch und sinnvoll ist jedoch der Abschluss eines Versicherungspaketes. Doch welche Leistungen übernimmt die Reiseversicherung? Was zahlt die Reiseversicherung und was zahlt sie nicht, wenn doch einmal nicht alles rund um die gebuchte Reise so klappt, wie ursprünglich geplant?
Reiseversicherung – ein Oberbegriff für viele Versicherungssparten
Als Reiseversicherung werden viele verschiedene Versicherungssparten bezeichnet, die vor oder während einer Reise Versicherungsschutz gewähren. Dabei können die versicherten Risiken höchst unterschiedlich sein. Zu den typischen und damit wichtigsten Reiseversicherungen gehören Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung und Reisekrankenversicherung. Desweiteren zählen auch die Reiseumbuchungsversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Reiserechtsschutzversicherung zu den Reiseversicherungen allgemein. Welche Versicherungsleistungen im Schadenfall übernommen werden, hängt selbstverständlich von der jeweiligen Versicherungssparte ab.
Reiserücktritts- und Reiseumbuchungsversicherung – häufig in einer Police
Mit zu den bekanntesten und am häufigsten abgeschlossenen Reiseversicherungen zählt die Reiserücktrittsversicherung. Sie übernimmt die Stornokosten, wenn eine bereits gebuchte Reise aus einem der versicherten Gründe storniert werden muss. Die versicherten Gründe können je nach Tarif abweichen. Jedoch gilt allgemein, dass der Rücktrittsgrund unvorhersehbar und unverschuldet sein muss. Verhindert etwa eine plötzliche Krankheit den Urlaub ist die Versicherung für den Reiserücktritt unerlässlich, wenn hohe Kosten vermieden werden sollen. Doch nicht bei jedem, der krankgeschrieben ist vor dem Urlaub ist die Versicherung zahlungspflichtig. Handelt es sich um eine chronische und somit vorhersehbare Erkrankung, muss die Reiseversicherung keine Leistungen erbringen. Erfolgt der Reiserücktritt aufgrund von höherer Gewalt muss die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlen. Oftmals ist eine Reiseumbuchungsversicherung gleich mit in der Police zur Reiserücktrittsversicherung enthalten. Das erklärt sich darin, dass eine fest gebuchte Reise häufig umgebucht werden muss, weil der ursprüngliche Reisetermin nicht eingehalten werden kann. Die Stornierung der ursprünglich gebuchten Reise geht daher häufig mit einer gleichzeitigen Umbuchung einher, sodass es sinnvoll ist, sowohl den Reiserücktritt, als auch eine Reiseumbuchung durch eine Versicherung abzudecken.
Reiseabbruchversicherung – Versicherungsschutz für eine angetretene Reise
Auch wenn eine Reise wie geplant angetreten werden kann, kommt es nicht selten vor, dass die Reise nicht bis zum Ende wahrgenommen werden kann. Durch vielerlei Gründe kann es zu einem vorzeitigen Reiseabbruch kommen. Der bereits gezahlte Reisepreis für die nicht wahrgenommene Zeit sowie möglicherweise zusätzliche Rückreisekosten sind die Folge. Diese Kosten übernimmt die Reiseabbruchversicherung. Auch gilt wieder: Eine Kostenübernahme erfolgt ausschließlich bei einem Reiseabbruch aus einem versicherten Grund. Typische Beispiele für einen versicherten Grund in der Reiserücktritts- und auch Reiseabbruchversicherung ist eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall der versicherten Person. Daher gehören diese beiden Reiseversicherungen neben der Reisekrankenversicherung zu den wichtigsten Reiseversicherungen bei Krankheit und Unfall.
Krank im Urlaub ohne Versicherung kann teuer werden
Eine Krankenversicherung ist auch im alltäglichen Leben ein absolutes Muss. Wer jedoch auf Reisen im Ausland erkrankt, muss ohne den Versicherungsschutz einer Reisekrankenversicherung mit erheblichen Kosten rechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, wenn überhaupt, nur einen Bruchteil der Behandlungskosten im Ausland und auch für Privatversicherte kann eine zusätzliche Reisekrankenversicherung Lücken im Versicherungsschutz durch die privaten Krankenkassen schließen. Mit dieser Reiseversicherung sind Heilungskosten im Ausland in vielfacher Hinsicht abgedeckt. Die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Medikamente und andere Heil- und Hilfsmittel werden von einer Reisekrankenversicherung zu 100% übernommen. Ebenso tritt diese Reiseversicherung bei Zahnbehandlungen, sofern diese der Schmerzstillung dienen, ein. Bei den meisten Reiseversicherungen ist der Rücktransport im Versicherungsumfang enthalten. Neben dem Versicherungsschutz im Falle einer plötzlichen und unerwarteten Erkrankung greift die Reiseversicherung auch bei Unfall im Ausland. Die Reiseversicherung zahlt nicht bei chronischen Erkrankungen, sofern Behandlungen während des Urlaubs durch den Verlauf der Erkrankung zu erwarten sind.
Gepäck im Urlaub gestohlen – welche Versicherung ist notwendig?
Alle notwendigen Dinge, die auf Reisen mitgenommen werden, gehören zum Reisegepäck. Wird dieses im Urlaub geklaut ist eine Versicherung zumindest in Hinblick auf den finanziellen Verlust unverzichtbar. Zur Absicherung des Reisegepäcks sollte eine Reisegepäckversicherung in der Palette der notwendigen Reiseversicherungen nicht fehlen. Eine Reiseversicherung für das Gepäck übernimmt die Kosten nicht nur bei Diebstahl. Auch Beschädigungen oder sonstiges Abhandenkommen des Reisegepäcks gehören mit zum Versicherungsumfang.
Höhe der Versicherungssummen
Nicht jedes Versicherungsangebot enthält denselben Leistungsumfang. Letztendlich unterliegt es der individuellen Situation und den persönliche Wünschen und Ansprüchen jedes Reisenden, den Umfang der Versicherungsleistungen im Schadenfall auszuwählen. Für einen kurzen Pauschalurlaub mit einem Billiganbieter ist es sicher nicht notwendig, dass die Reiseversicherung bis zu 20000 Euro Versicherungssumme Rücktrittskosten übernimmt. Bei einer Luxuskreuzfahrt kann es hingegen sinnvoll sein, auf eine Versicherungssumme der Reiseversicherung von 30000 Euro im Falle eines Reiserücktritts zu achten. Ähnlich verhält es sich beim Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Grundsätzlich schützt die Versicherung gegen Diebstahl im Urlaub. Jedoch gilt es zu beachten, dass die Reiseversicherung einen Diebstahl nicht in jedem Fall oder bis zu jeder Schadenshöhe übernimmt. Oftmals ist in der Versicherung im Urlaub der Diebstahl von Wertgegenständen nur in einem bestimmten Umfang enthalten. Dabei gilt es die Versicherungssumme zu beachten. Auch kann es sein, dass in der Versicherung auf der Reise der Diebstahl bestimmter Gegenstände wie Kreditkarten nicht im Versicherungsumfang enthalten ist.
Versicherungszusätze
Einige Versicherungsangebote enthalten Versicherungszusätze, die nicht zum Leistungsumfang aller Tarife gehören. Inwieweit Zusatzleistungen sinnvoll und notwendig sind, muss jeder Reisende individuell entscheiden. Doch kann es durchaus sinnvoll sein, wenn die Reiseversicherung einen Betrugsschutz enthält. Gerade bei Onlinebuchungen von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern passiert es immer wieder, dass das gebuchte Objekt nicht der Beschreibung entspricht oder sich gar als Scheinobjekt herausstellt. In solchen Fällen ist es mehr als sinnvoll, in den Versicherungsumfang der Reiseversicherung Betrug mit einzuschließen.
Versicherungspakete
Versicherungspakete sind zur Komplettabdeckung aller möglichen Schäden vor und während der Reise eine optimale Lösung. Häufig kann der benötigte Versicherungsumfang nach dem Baukastensystem individuell zusammengestellt werden. In einem Versicherungspaket sind oftmals auch Versicherungssparten wie Reisehaftpflicht, Reiseunfall oder Reiserechtsschutz enthalten. Diese Versicherungszweige können auch als Einzelversicherung abgeschlossen werden. Dies geschieht jedoch eher selten. Dennoch kann es sinnvoll sein, durch eine Reisehaftpflichtversicherung gegen selbstverschuldete Schäden Dritten gegenüber abgesichert sein oder für den Fall eines, aus dem Urlaub resultierenden Rechtsstreit zur Abdeckung von Anwalts- und Gerichtskosten eine Reiserechtsschutzversicherung abzuschließen.
Tarife vergleichen
Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Versicherungsvarianten ist es sinnvoll, vor der Entscheidung für eine Reiseversicherung durch einen Versicherungsvergleich die besten und günstigsten Angebote zu ermitteln. Mit unserem seiteninternen Vergleichsrechner ermitteln Sie schnell und unkompliziert die günstigsten Tarife mit den besten Leistungen. Um auf den Tarifrechner zu gelangen, reicht ein Klick auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.