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Reiseversicherung Kuba

Bei einer Reise nach Kuba ist eine Reiseversicherung nicht nur ratsam, sondern bei der Einreise auch verpflichtend vorgeschrieben.

Nachweis einer Kuba-Reiseversicherung

  • Versicherungspflicht seit Mai 2010
  • mitzuführende Unterlagen
    • Versicherungsschein, Versicherungspolice oder Versicherungskarte
    • ältere Verträge: aktuelle Versicherungsbestätigung
    • generell: Versicherungsbestätigung in spanischer Sprache
    • bei Kreditkarten: Bescheinigung der die Versicherungsleistung erbringenden Gesellschaft
  • keine Anerkennung US-amerikanischer Reiseversicherungen
  • Pflicht zum Reiseversicherungsabschluss bei Einreise nach Kuba
    • falls keine deutsche Reiseversicherung nachweisbar
    • Prämienzuschläge
      • über 70-Jährige
      • Vorerkrankungen
      • Risikosportarten

Leistungen der Reiseversicherung

  • ambulante und stationäre Heilbehandlungen
  • Operationen
  • Medikamente, Heil- und Verbandmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Rücktransporte nach Deutschland
    • möglichst Klausel „sinnvoller Rücktransport“ vereinbaren
      • kubanische Gesundheitsversorgung entspricht oft nicht dem europäischem Standard
      • berechnete Kostensätze: häufig höher als in Deutschland
  • Überführungskosten Verstorbener
  • Kubareisen im Mietwagen
    • empfehlenswert: Kfz-Zusatzversicherung für Kuba in Deutschland vereinbaren
    • nur kleine Deckungssummen für Personenschäden in der kubanischen Kfz-Versicherung

Versicherungsausschlüsse

  • auf Versicherungsausschlüsse achten
    • teilweise Ausschluss von Kubaaufenthalten
    • Extremsportarten
      • ggf. Abschluss einer separaten Sportversicherung (z. B. Tauchsport)

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Vor einer Kubareise ist es wegen der auf Kuba bestehenden Reiseversicherungspflicht unumgänglich, für einen ausreichenden Reiseversicherungsschutz zu sorgen. Versicherungsausschlüsse z. B. hinsichtlich Extremsportarten sowie die Regelungen zu einem Rücktransport nach Deutschland sind genau zu prüfen. Unser Tarifrechner, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen, hilft Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Kuba-Reiseversicherung.

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Bei einer Reise nach Kuba ist eine Reiseversicherung nicht nur ratsam, sondern bei der Einreise auch verpflichtend vorgeschrieben.

Nachweis einer Reiseversicherung für Kuba

Seit Mai 2010 muss jeder nach Kuba Einreisende eine für Kuba gültige Krankenversicherung vorweisen. Zum Nachweis einer bestehenden Kuba-Reiseversicherung genügen gewöhnlich der Versicherungsschein oder die Versicherungspolice. Bei älteren Verträgen ist es zweckmäßig, eine aktuelle Versicherungsbestätigung mitzuführen. Außerdem sollte eine Versicherungsbestätigung der Reiseversicherung Kuba in spanischer Sprache vorgelegt werden können, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen auszustellen sind. Besteht eine Reiseversicherung über eine Kuba Reiseversicherung Kreditkarte, so ist eine Bestätigung der Versicherung erforderlich, die im Rahmen einer Kuba Reiseversicherung MasterCard die Versicherungsleistungen erbringt. Bei einer Kuba Reiseversicherung Kreditkarte werden über US-amerikanische Versicherungen abgeschlossene Verträge nicht anerkannt (einschließlich von deutschen Tochtergesellschaften amerikanischer Unternehmen). Kann ein Nachweis über eine Reiseversicherung bei der Einreise nach Kuba z. B. durch Vorlage einer Kuba Reiseversicherung MasterCard nicht erbracht werden, so muss am kubanischen Einreiseflughafen oder Seehafen eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, deren Prämie je nach Versicherungsumfang 2 bis 3 konvertible kubanische Pesos (CUC) für jeden vorgesehenen Aufenthaltstag beträgt. (Ein CUC stellt den Gegenwert von etwa 1,25 Euro dar.) Prämienzuschläge der Reiseversicherung Kuba werden bei Einreisenden im Alter von über 70 Jahren, bei Vorerkrankungen und bei Ausübung von Risikosportarten erhoben. Die Reiseversicherungen Kuba, die in Deutschland für eine Kubareise erworben werden können, bestätigen für den Reisezeitraum regelmäßig die Absicherung stationärer Krankenhausbehandlungen einschließlich von Operationen, ambulanten Heilbehandlungen, Kosten für Arznei-, Heil- und Verbandmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Rücktransporte von Kuba nach Deutschland und die Überführungskosten Verstorbener. Generell sind Reiseversicherungen Kuba ohne Selbstbehalt vorzuziehen, um Kosten von bis zu 20 % je Schadensereignis zu vermeiden.

Kubareisen im Mietwagen

Wer Kuba mit einem Mietwagen erkunden will, sollte eine Kfz-Zusatzversicherung in Deutschland abschließen. Die kubanische Kfz-Versicherung verfügt nur über vergleichsweise kleine Deckungssummen insbesondere bei Personenschäden.

Regelungen zum Rücktransport

Hinsichtlich der Rücktransportregelung gerade bei einer Fernreise nach Kuba sollte darauf geachtet werden, dass die Kuba Reiseversicherung nicht nur (lebenserhaltende) „notwendige“ Rücktransporte nach Deutschland trägt, sondern bereits bei medizinisch „sinnvollen“ und „vertretbaren“ Rücktransporten, bei voraussehbar längerem stationären Aufenthalt oder auf Wunsch des Versicherten eine Kostenübernahme tätigt, da die Gesundheitsversorgung vor allem in ländlichen Gebieten technisch und hygienisch nicht den deutschen Standards entspricht. Die stationäre Behandlung von Ausländern erfolgt zudem in speziellen Krankenhäusern oder Krankenhausabteilungen (Ausnahme nur bei akuten Notfällen) und dann möglicherweise zu höheren Kostensätzen als in Deutschland.

Versicherungsausschlüsse

Auf Versicherungsausschlüsse der in Deutschland abzuschließenden Reiseversicherung sollte geachtet werden. Einige Versicherungen lehnen explizit einen Reiseversicherungsschutz für Kuba aus. Auch Unfälle anlässlich Extremsportarten sind häufig von einer Kuba Versicherung nicht gedeckt. Dazu gehört teilweise auch der auf Kubareisen beliebte Tauchsport. Die mit dem Tauchsport verbundenen Versicherungskosten lassen sich über besondere Tauchreiseversicherungen abdecken. Auch einige allgemeine Reiseversicherungen schützen bei Tauchunfällen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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