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Reiseversicherung für Marokko, Neuseeland, Spanien & Co.

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Unabhängig davon, ob die Reise nach Spanien, Marokko oder Neuseeland geht, sollte auf einen umfassenden Versicherungsschutz durch die passenden Reiseversicherungen nicht verzichtet werden.

Reiseversicherungen – Geltungsbereich

  • deutschlandweit, europaweit, weltweit
  • für Spanien – europaweit
  • für Marokko – weltweit
  • für Neuseeland – weltweit

Reisekrankenversicherung für Spanien

  • Mitglied der Schengen Staaten
  • Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen von kassenärztlichen Leistungen – nur anteilig
  • Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen von Privatbehandlungen
  • Reisekrankenversicherung sinnvoll

Reisekrankenversicherung Marokko und Neuseeland

  • keine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
  • Reisekrankenversicherung dringend notwendig

Reiserücktrittsversicherung

  • für Spanien, Marokko und Neuseeland ratsam

Reisegepäckversicherung

  • für Spanien, Marokko und Neuseeland ratsam

Angebote vergleichen & Kosten berechnen

Unabhängig vom Reiseziel ist es sinnvoll, für jede Reise alle notwendigen Reiseversicherungen abzuschließen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, um die besten und preiswertesten Reiseversicherungen zu finden. Nach dem Tarifvergleich kann auf Wunsch ein Onlineabschluss getätigt werden. Auf den Vergleichsrechner gelangen Sie über das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich„.

 

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Auch bestens geplante Reisen können durch unvorhersehbare und plötzliche Ereignisse beeinträchtigt oder verhindert werden. Neben dem entgangenen Urlaub verursacht dies immer nicht eingeplante Kosten, die das Urlaubsbudget zusätzlich belasten. Mit einem ausreichenden Versicherungsschutz durch eine Reiseversicherung werden zumindest diese Kosten aufgefangen. Daher ist es sinnvoll, jede Reise, unabhängig vom Reiseziel, zumindest durch eine Basisabsicherung mit einer Reiseversicherung abzusichern. Welche Reiseversicherung für Marokko benötigt wird, welche Reiseversicherung für Neuseeland notwendig ist und welche Versicherung für den Urlaub in Spanien abgeschlossen werden sollte, soll im folgenden Text geklärt werden.

Nicht überall Versicherungsschutz

Jede Reiseversicherung hat einen vertraglich festgelegten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich legt die Länder oder Regionen fest, in denen Versicherungsschutz besteht. Allgemein gibt es für jede Art von Reiseversicherung drei Varianten zur Gültigkeit. So werden Reiseversicherungen mit deutschlandweitem, europaweitem oder weltweitem Versicherungsschutz angeboten. Je nach Anbieter und Tarif können jedoch einzelne Ländern vom Versicherungsschutz ausgenommen sein. Bei den Versicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz sind dies häufig die USA und Kanada. Für Reisen in eines der beiden Länder kann der Geltungsbereich oftmals gegen Aufpreis ausdrücklich für diese Länder erweitert werden. Soll eine Versicherung für den Urlaub in Spanien abgeschlossen werden reicht ein europaweiter Versicherungsschutz. Im europaweiten Versicherungsschutz sind auch die, zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln mit eingeschlossen. Eine Reiseversicherung für Marokko sowie eine Reiseversicherung für Neuseeland muss hingegen einen weltweiten Versicherungsschutz beinhalten. Reisekrankenversicherung – unverzichtbar für Auslandsreisen Eine wichtige und absolut notwendige Versicherung für den Urlaub in Spanien ist eine Reisekrankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen tragen, wenn überhaupt, nur einen geringen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland. Diese Teilübernahme erfolgt jedoch nur in den sogenannten Schengenstaaten, wenn die medizinischen Leistungen kassenärztlich abgerechnet werden. Meist erfolgt die medizinische Betreuung im Ausland jedoch auf privater Basis. Deshalb ist eine Reisekrankenversicherung, auch wenn Spanien zu den Schengenstaaten gehört, eine notwendige Versicherung für den Urlaub in Spanien. Ist Marokko das Reiseziel, müssen grundsätzlich alle Kosten im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls vom Betroffen selber getragen werden, sofern keine Reisekrankenversicherung abgeschlossen wurde. Daher ist eine Reisekrankenversicherung eine absolut notwendige Reiseversicherung für Marokko. In Neuseeland gelten die gleichen Bedingungen in Hinblick auf den Krankenversicherungsschutz. Auch hier gilt: eine Reisekrankenversicherung ist eine dringend notwendige und unverzichtbare Reiseversicherung für Neuseeland.

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt Storno- und Umbuchungsgebühren, wenn eine bereits gebuchte Reise aufgrund unerwarteter Ereignisse nicht stattfinden kann. Die Höhe der Stornogebühren hängt vom Reisepreis und vom Zeitpunkt der Bekanntgabe des Reiserücktritts ab. Da Reisen nach Spanien in aller Regel vor dem Reiseantritt bei einem Reiseveranstalter oder einer Airline fest gebucht werden, ist eine Reiserücktrittsversicherung eine sinnvolle Versicherung für einen Urlaub in Spanien. Auch Marokkoreisen bedürfen einer frühzeitigen Planung und werden fast immer vorab beim Reiseveranstalter gebucht. Daher ist die Reiserücktrittsversicherung als Reiseversicherung für Marokko mehr als sinnvoll. Für eine Reise nach Neuseeland werden häufig gleich mehrere Wochen Aufenthalt eingeplant. Auch die Reisepreise sind für einen Neuseelandurlaub nicht ganz billig. Entsprechend hoch würden die Stornogebühren bei einem Reiserücktritt ausfallen. Deshalb ist eine Reiserücktrittsversicherung eine dringend notwendige Reiseversicherung für Neuseeland.

Reisegepäckversicherung

Zu einem guten Basisschutz für Reisen jeder Art gehört eine Reisegepäckversicherung unbedingt dazu. Geht das Gepäck verloren, wird gestohlen oder beschädigt führt dies nicht nur zu Unannehmlichkeiten während des Urlaubs, sondern bringt zudem auch noch ungeplante Zusatzkosten mit sich. Im Falle eines Schadens übernimmt eine Reisegepäckversicherung diese Kosten und sollte deshalb sowohl als Versicherung für einen Urlaub in Spanien, als auch als Reiseversicherung für Marokko und Neuseeland unbedingt vorhanden sein.

Angebote und Preise vergleichen

Reiseversicherungen können unterschiedliche Leistungen beinhalten. Auch die Prämien können unterschiedlich ausfallen. Daher ist ein Versicherungsvergleich mit unserem Vergleichsrechner sinnvoll. So finden Sie schnell und einfach die Reiseversicherungen mit den besten Leistungen und den günstigsten Prämien. Um auf den Vergleichsrechner zu gelangen, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich