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Reiseversicherung für Europa

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Für Reisen innerhalb Europas ist eine Reiseversicherung unentbehrlich. Dies gilt auch für ausländische Gäste, die sich in den Schengen-Staaten aufhalten.

Auslandskrankenschutz

  • schließt die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen
  • schützt vor finanziellen Einbrüchen bei Krankenhausaufenthalten oder Krankenrücktransporten 
  • kurz vor Reiseantritt abschließbar 

Reiserücktritt inklusive Reiseabbruch

  • übernimmt Stornierungs- oder Umbuchungskosten bei Nichtreiseantritt 
  • triftige Gründe sind Voraussetzung 
  • trägt die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch der Reise 
  • nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen sind inbegriffen 
  • Abschluss bei Reisebuchung oder spätestens innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung 

Incoming Versicherung

  • beinhaltet Reisekranken
  • sowie Reisehaftpflichtversicherung sowie Assistance-Leistungen 
  • gilt als Grundvoraussetzung für die Visumserteilung 
  • schützt vor finanziellen Schäden im Ernstfall 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Damit ein individuelles Versicherungspaket zum besten Beitrag auswählbar ist, ist die Nutzung des internen Tarifrechners unentbehrlich. Dieser befindet sich hinter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“. Zur Beitragsberechnung sind einige individuelle Angaben notwendig.

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Wer innerhalb Europas verreisen möchte, sei es nun privat oder geschäftlich, muss sich Gedanken um eine vernünftige Absicherung machen. Denn selbst im Ausland lauern zahlreiche Gefahren, die ein nicht unerhebliches Loch in der Reisekasse hinterlassen können. Mit einer Reiseversicherung für Europa wird jedoch vorgesorgt, so dass ein unbeschwerter Aufenthalt möglich ist. Für ausländische Gäste, die sich innerhalb Europas aufhalten wollen, ist eine entsprechende Absicherung unerlässlich und für die Visumserteilung der Schengenstaaten unbedingt erforderlich.

Wichtige Reiseversicherungen für Europa

Auf dem Markt werden zahlreiche, verschiedene Reiseversicherungen für Europa angeboten. Grundsätzlich sollte jeder Reisende über eine „Reisekrankenversicherung“ verfügen. Auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen über die „Europäische Versichertenkarte“ einen gewissen Schutz bieten, so handelt es sich hierbei lediglich um eine Basisabsicherung. Dies bedeutet, dass für den Reisenden ohne eine Reiseversicherung für Europa durch höhere Tarife der ausländischen Ärzte ein Eigenanteil verbleibt, der direkt nach der Behandlung in bar entrichtet werden muss. Teuer wird es, wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig oder ein Krankenrücktransport als erforderlich erachtet wird. Gerade letzteres kann schnell den fünfstelligen Bereich erreichen. Der Abschluss ist noch direkt vor dem Reiseantritt durchführbar. Die „Reiserücktrittsversicherung mit integriertem Reiseabbruch“ tritt dann in Kraft, wenn aus wichtigem Grund die gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder umgebucht werden muss. Sie übernimmt die Stornierungskosten, die umso höher sind, je dichter der ursprüngliche Reisetermin ansteht. Auch die Umbuchungskosten können geltend gemacht werden. Muss die Reise aus einem triftigen Grund abgebrochen werden, werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen erstattet. Zu bedenken ist allerdings, dass der Abschluss bei der Reisebuchung, jedoch spätestens innerhalb 14 Tage nach der Reisebestätigung erfolgen muss. 

Mit dem Auto unterwegs

Reisende mit einem Fahrzeug sollten einen entsprechenden „Schutzbrief“ abschließen. Damit ist der Reisende unter anderem bei Pannen, Unfällen oder Diebstahl geschützt. Diese Reiseversicherung für Europa übernimmt alle anfallenden Kosten, damit der Aufenthalt entspannt weitergehen kann oder eine Rückführung möglich ist.

Reiseversicherung für Europa für ausländische Gäste

Ausländische Gäste, die sich für einen bestimmten Zeitraum in Europa aufhalten, werden vorab eine Reiseversicherung für Europa abschließen müssen. Im Rahmen des Schengen-Abkommens gilt sie als Grundvoraussetzung, um ein Visum zu erhalten. In der sogenannten Incoming-Versicherung sind der Auslandskrankenschutz, Assistance-Leistungen sowie eine Reisehaftpflicht integriert. Somit ist der finanzielle Schutz für Notfälle gesichert.

Versicherungsvergleich

Um das sinnvollste Versicherungspaket abzuschließen, ist ein Versicherungsvergleich notwendig. Dazu steht der „interne Tarifrechner“ zur Verfügung. Ebenfalls können die Incoming-Versicherungen in einen Vergleich zueinander gestellt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich