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Wer als Au Pair Land und Leute mit ihren Kulturen entdecken möchte, sollte sich vorab mit den Reiseversicherungen für Au Pairs auseinandersetzen.
Zum Versicherungspaket gehören
Auslandskrankenversicherung
- vielfach bis zum 35. Lebensjahr abschließbar
- Aufenthalte bis 60 Monate möglich
- schmerzstillende Zahnbehandlungen, ambulante und stationäre Behandlungen im gesamten Umfang
- Krankenrücktransport
- Schwangerschaftsvorsorge
- Überführungs- und Bestattungskosten Unfallversicherung
- kommt bei selbstverschuldeten Unfällen für Bergung und Invalidität auf
- auf Versicherungssummen achten Haftpflichtversicherung
- übernimmt Schadenersatzansprüche Dritter
- wehrt unberechtigte Forderungen ab
- Versicherungssummen sind wichtig Reiseabbruch / Unterbrechung – übernimmt Mehrkosten bei vorzeitigem Abbruch oder Unterbrechung
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Aufgrund vielseitiger Angebote lässt sich der interne Tarifrechner (blauer Button „Zum Versicherungsvergleich >>“) dazu nutzen, aufgrund der individuellen Angaben das beste Paket herauszufinden.
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Bei vielen jungen Menschen besteht der Wunsch, für eine Zeit als Au-Pair ins Ausland zu gehen. Hierbei geht es nicht nur darum, Geld zu verdienen und Auslandserfahrungen zu sammeln, sondern ebenfalls Land, Leute und dessen Kultur kennenzulernen. Da diese Aufenthalte in der Regel bis zu einem Jahr andauern können, darf ein entsprechender Reiseschutz nicht im Gepäck fehlen. Deshalb sind auf dem Markt zahlreiche Reiseversicherungen für Au Pairs erhältlich.
Reiseversicherungen Au Pairs
Reiseversicherungen für Au Pairs können in der Regel bis zu einem Alter von einschließlich 35 Jahren abgeschlossen werden. Bei einigen Versicherern liegt das Höchstalter bis einschließlich 34. Ebenfalls sind in der Reisedauer Unterschiede innerhalb der Versicherer zu verzeichnen. So bieten einige Gesellschaften die Reiseversicherungen für Au Pairs lediglich für 12 Monate an, bei anderen wiederum ist eine Absicherung bis zu 60 Monaten möglich. Die Reiseversicherungen Au Pairs bestehen aus mehreren Komponenten, so dass ein umfangreicher Schutz gegeben ist, der sich als überaus wichtig erweist. Denn gerade im Ausland können die Risiken für einen Schadensfall besonders hoch liegen. Wer seinen Auslandsaufenthalt nicht innerhalb Europas anstrebt, sondern diesen in den USA durchführen möchte, sollte darauf achten, dass in der „Reisekrankenversicherung“ die USA inbegriffen ist. Denn da dieses Land eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt hat, sind die Beiträge dem angepasst. Zu den weiteren Policen der Reiseversicherungen Au Pairs zählen eine „Unfallversicherung“, eine „Haftpflichtversicherung“ sowie eine „Reiseabbruchversicherung“ oder „Unterbrechungsversicherung“. Je nach Anbieter können die „Tarife“ mit oder ohne Selbstbehalt ausgewählt werden. Grundsätzlich sind die Reiseversicherungen für Au Pairs vor dem Reiseantritt abschließbar.
Reisekrankenversicherung
Die Reisekrankenversicherung bildet einen der wichtigsten Absicherungen in den Reiseversicherungen Au Pairs. Darin enthalten sind alle ambulanten sowie stationären Heilbehandlungen und schmerzstillenden Zahnbehandlungen inklusive notwendiger Füllungen. Ebenfalls werden einfache Reparaturen am Zahnersatz bezahlt. Ärztlich verordnete Medikamente, Verband-, Heil- und Hilfsmittel gehören genauso in den Leistungsumfang. Wird ein Krankenrücktransport als medizinisch notwendig angesehen, so ist auch dieser versichert. Frauen können von den Schwangerschaftsvoruntersuchungen profitieren. Sollte der Todesfall eintreten, werden die Überführungs- oder Bestattungskosten übernommen.
Unfallversicherung
Wird ein Unfall selbst verschuldet, kommt die Reisekrankenversicherung nur für die Heilbehandlung auf. Hier bietet eine Reiseunfallversicherungen einen zusätzlichen Schutz an, der bei Bergung und Rettung sowie Invalidität greift. Jedoch ist hier auf die Versicherungssummen zu achten.
Haftpflichtversicherung
Auch im Ausland ist niemand vor Schäden, die er Dritten zufügt, gewappnet. Eine Haftpflichtversicherung haftet bei Personen- sowie Sachschäden, ebenfalls ist häufig eine Mobiliar-Haftpflicht inbegriffen. Auch hier ist auf die Versicherungssummen zu achten. Weiterhin ist die Haftpflichtversicherung beim Abwehren von unberechtigten Schadenersatzforderungen behilflich.
Reiseabbruch / Unterbrechungsversicherung
Sollte aus einem triftigen Grund der Auslandsaufenthalt unterbrochen oder gar abgebrochen werden müssen, übernimmt die Reiseabbruch- / Unterbrechungsversicherung die Reisekosten in die Heimat. Bei der Unterbrechung werden ebenfalls die Gebühren für eine erneute Anreise getragen.
Versicherungsvergleich
Aufgrund der vielseitigen Angebote der Versicherer ist der „interne Tarifrechner“ dabei behilflich, das sinnvollste Paket zum günstigsten Preis herauszufinden.