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Mastercard Reiseversicherung AG

MasterCard Europe gehört zur US-amerikanischen MasterCard Incorporated. 

Kontaktdaten

  • MasterCard Europe
    • Chaussée de Tervuren 198A, B-1410 Waterloo, Belgien
    • Tel. +32 2352 51 11, Fax +32 2352 58 07.
  • Deutschland
    • MasterCard Europe SPRL, Representative Office Germany, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Frankfurt/Main
    • Tel. +49 (0)69 971210 0 (Telefon), Fax +49 (0)69 971210 10
  • Österreich
    • MasterCard Europe SPRL, Representative Office Austria, Favoritenstr 7, Top 9a/2.DG, 1040 Wien
    • E-Mail Wien@mastercard.com
  • Schweiz
    • MasterCard Eurpe SPRL, Representative Office Switzerland, Löwenstr. 28, Postfach, 8001 Zürich
    • Tel. +41 4422587 00, Fax +41 4422587 10, E-Mail Zuerich@mastercard.com 

Kreditkartenanträge

  • direkt bei den ausgebenden Kreditinstituten oder
  • online (http://www.mastercard.com/de/privatkunden/contact/contact_karte_beantragen.html, http://www.mastercard.com/at/Finden_Sie%20Ihre_Karte/index.html http://www.mastercard.com/chd/personal/de/findacard/kartenantrag_liste_de.html)

Service-Hotlines

  • bei den kreditkartenausgebenden Kreditinstituten
  • bei MasterCard
    • Deutschland: Tel. 0800-819-1040
    • Österreich: Tel. 0800-21-8235
    • Schweiz: Tel. 0800-89-7092
    • USA: Tel. 1-800-627-8372 (bei Aufenthalt in den USA) bzw. Tel. 1-636-722-7111 (bei Aufenthalt außerhalb der USA)
  • Schadensmeldungen sind direkt an den jeweiligen Versicherer zu richten.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

MasterCard Reiseversicherungen werden in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Ob eine Kreditkartenversicherung den Ansprüchen eines Reisenden im Einzelfall genügt, entscheidet der individuelle Versicherungsbedarf. Daher sollte stets ein Vergleich aller verfügbaren Reiseversicherungen mit einem Tarifrechner durchgeführt werden. Die ihrem Bedarf entsprechende Reiseversicherung können Sie mit unserem Tarifrechner ermitteln, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen.

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MasterCard Europe gehört zur US-amerikanischen MasterCard Incorporated.

Kontaktdaten

Die MasterCard Reiseversicherung AG hat ihren europäischen Hauptsitz in der Chaussée de Tervuren 198A, B-1410 Waterloo, Belgium und verfügt dort über die Telefonnummer+32 2 352 51 11 und den Faxanschluss +32 2 352 58 07. In Deutschland lautet die MasterCard Reiseversicherung Kontakt Adresse MasterCard Europe SPRL, Representative Office Germany, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Frankfurt/Main. Telefonisch ist MasterCard Deutschland unter +49 (0)69 97 12 10 0 (Telefon) und +49 (0)69 97 12 10 10 (Telefax) zu erreichen. MasterCard Europe verfügt über das Representative Office Austria, Favoritenstr 7, Top 9a/2.DG, 1040 Wien (E-Mail Wien@mastercard.com). Das Representative Office Switzerland, Löwenstr. 28, Postfach, 8001 Zürich der MasterCard Reiseversicherung AG besitzt die Telefonnummer +41 44 225 87 00, den Telefaxanschluss +41 44 225 87 10 und den E-Mail-Briefkasten Zuerich@mastercard.com.

Kreditkartenanträge

Das MasterCard Reiseversicherung Formular ist direkt bei den jeweiligen Kreditinstituten erhältlich. Ein Kreditkartenantrag kann aber auch über ein online verfügbares MasterCard Reiseversicherung Formular gestellt werden (Deutschland: http://www.mastercard.com/de/privatkunden/contact/contact_karte_beantragen.html, Österreich: http://www.mastercard.com/at/Finden_Sie%20Ihre_Karte/index.html (mit Weiterleitung an die einzelnen Kreditkartenherausgeber); Schweiz: http://www.mastercard.com/chd/personal/de/findacard/kartenantrag_liste_de.html).

Service-Hotlines und Schadensbearbeitung

Für den Fall von Kartenverlusten oder Kartensperrungen stehen Service-Hotlines von Banken und Sparkassen bereit. Außerdem stellt MasterCard einen eigenen, weltweit erreichbaren MasterCard Reiseversicherung Kontakt bereit. Kann die Notrufnummer der eigenen Bank nicht erreicht werden, ist der MasterCard Notfall-Service in Deutschland unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-819-1040 anzusprechen. In Österreich kann die Service-Hotline 0800-21-8235 angewählt werden. Die Kreditkartenherausgeber card complete Service Bank AG, Invalidenstr. 2, 1030 Wien (Tel. 01/711 11 380, Fax 01/711 11 399, E-Mail office@cardcomplete.com) Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, 1010 Wien (Tel. ServiceCenter +43(0)5 0100 – 50333, E-Mail sKreditkarten@s-servicecenter.at) und PayLife Bank GmbH, Marxergasse 1B, 1030 Wien (Tel. +43-1 717 01-0, Fax +43-1 717 01-300, E-Mail office@paylife.at) können ebenfalls im Notfall kontaktiert werden. In der Schweiz ist der MasterCard Reiseversicherung Hotline über die Telefonnummer 0800-89-7092 erreichbar. Bei Notfällen während eines USA-Aufenthaltes kann die MasterCard Reiseversicherung Hotline 1-800-627-8372 gewählt werden. Hält sich der Kartenbesitzer außerhalb der USA auf, steht MasterCard USA unter1-636-722-7111 bereit.

Schadensbearbeitung

Schadensmeldungen sind unmittelbar an den jeweiligen Versicherer zu richten, die kreditinstitutsspezifisch festgelegt sind. Im Sparkassenbereich werden regelmäßig die Sparkassenversicherung, 68147 Mannheim (Tel. 0621 454 – 49776, Telefax 0621 454 – 5480, E-Mail kartenservice@sparkassenversicherung.de) und die Union Krankenversicherung AG, 66099 Saarbrücken (Tel. 0681 844 – 7777) eingeschaltet. Ansonsten werden z. B. auch der Deutsche Ring Krankenversicherungsverein a. G., Leistung Ausland, 20449 Hamburg (Tel. +49 40 4124 7717, Fax +49 40 4124 7880), die Chubb Insurance Company of SE, Direktion für Deutschland, Grafenberger Allee 295, 40237 Düsseldorf (Tel. +49 211 8773 0, Fax +49 211 8773 333, E-Mail Chubb_DSL@chubb.com) oder die Roland Schutzbrief-Versicherung AG, Köln (Tel. +49 221 8277 525, Fax +49 221 8277 560), Hamburg eingesetzt.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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