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Handyversicherung Urlaub

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Das Handy gehört zu den beliebtesten GegenstÀnden, auf die niemand im Urlaub verzichten möchte. Eine Handyversicherung im Urlaub zu nutzen, lohnt sich aber nicht immer.

Vorteile

  • deutschland- und weltweiter Schutz gegen SchĂ€den aller Art oder Diebstahl 
  • Schutz ist gerĂ€tebezogen und nicht personenabhĂ€ngig 
  • unkomplizierte Schadensmeldung und Abwicklung 
  • bei Diebstahl oder Zerstörung schnellstmöglicher Handyersatz
  • ist das ursprĂŒngliche Modell nicht mehr verfĂŒgbar: Ersatz durch ein Nachfolgemodell

Voraussetzungen

  • gilt nur fĂŒr LaufzeitenvertrĂ€ge und kann ausschließlich beim jeweiligen Provider abgeschlossen werden 
  • mit dem Vertrag muss ein neues MobilfunkgerĂ€t angeschafft worden sein 
  • gilt nicht fĂŒr Prepaid-Nutzer – ist nur fĂŒr hochwertige und teure Handys sinnvoll 

Alternativen

  • Hausratversicherung, wenn eine Außenversicherung integriert ist 
  • ReisegepĂ€ckversicherung 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Wer auf der Suche nach einem neuen Provider mit Laufzeitenvertrag und neuem Handy ist und keinerlei anderen Versicherungsalternativen besitzt, sollte den internen Tarifrechner (erscheint nach dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“) nutzen, um das beste Angebot herauszufinden.

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Ein Handy ist heutzutage nicht mehr nur allein dazu gedacht, SMS verschicken oder telefonieren zu können. Vielmehr handelt es sich, aufgrund der zahlreichen Funktionen, mittlerweile um ein MultimediagerĂ€t, welches einem Computer gleichkommt. Schon aus diesem Grund haben diese kleinen Begleiter einen enormen Wert, den der Besitzer selbst im Urlaub versichert wissen will. Daher ĂŒberlegen viele Reisende, eine Handyversicherung im Urlaub zu besitzen.

Handyversicherung im Urlaub

Um das eigene Handy selbst im Urlaub zu schĂŒtzen, wird von zahlreichen Mobilfunkanbietern eine „Handyversicherung Urlaub“ angeboten. Diese bietet einen weltweiten, finanziellen Schutz bei Diebstahl, Zerstörungen oder gegen SchĂ€den. Zu den „Leistungen“ gehört, dass bei vom Anbieter ein neues GerĂ€t im gleichen Wert ausgehĂ€ndigt wird. Und dies selbst dann, wenn das MobilfunkgerĂ€t an einen Verwandten oder an Freunde ausgeliehen wurde und diesen ein Schaden zustĂ¶ĂŸt. Die Schadensmeldung erfolgt sehr einfach ĂŒber die Hotline des Providers, so dass umgehend eine Schadensregulierung erfolgen kann. Ist das bisherige GerĂ€t nicht mehr verfĂŒgbar, erhĂ€lt der Handybesitzer einfach ein Nachfolgemodell der gleichen Marke. Der Versicherungsschutz der Handyversicherung im Urlaub erstreckt sich nicht nur auf Aufenthalte im eigenen Land oder innerhalb Europas, sondern kann weltweit beansprucht werden.

Voraussetzungen fĂŒr die Handyversicherung im Urlaub

Zu den grundsĂ€tzlichen Voraussetzungen gehört, dass der Reisende ein Kunde eines Mobilfunkanbieters ist und dort ĂŒber einen Mindestlaufzeitenvertrag mit einem neuen MobilfunkgerĂ€t verfĂŒgt. Denn die Handyversicherung im Urlaub wird ausschließlich von den Providern angeboten, bei denen das GerĂ€t erworben wurde. Kunden, die lediglich einen Prepaid-Vertrag besitzen, werden diese Versicherung nicht nutzen können. Die Abbuchung erfolgt monatlich zusammen mit der Handyabrechnung. Wie viele SchĂ€den im Jahr zugelassen werden, richtet sich nach dem Mobilfunkanbieter – einige gewĂ€hren zwei SchĂ€den per Jahr, andere wiederum lediglich zwei SchĂ€den ĂŒber die Vertragslaufzeit, also 24 Monate. 

Alternativen zur Handyversicherung im Urlaub

Wer bereits ĂŒber ein Paket an Reiseversicherungen verfĂŒgt, wird auf die Handyversicherung im Urlaub sicherlich getrost verzichten können. Denn diese lohnt sich nur dann, wenn es sich um ein besonders teures Modell handelt und keine andere Absicherung vorhanden ist. Da es sich hierbei um einen mitgefĂŒhrten Wertgegenstand aus dem eigenen Haushalt handelt, ist das Handy im Regelfall bereits in der Hausratversicherung inbegriffen, sofern diese den Punkt Außenversicherung inbegriffen hat. Ebenso kommt in den meisten FĂ€llen eine abgeschlossene ReisegepĂ€ckversicherung fĂŒr SchĂ€den auf.

Versicherungsvergleich

Wer einen neuen Mobilfunkvertrag mit einem neuen Handy sucht und keinerlei anderen Versicherungen besitzt, kann ĂŒber den „internen Tarifrechner“ entsprechende Angebote vorfinden und miteinander vergleichen.

HĂ€ufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂŒbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂŒnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren GrĂŒnden vorzeitig beendet werden muss. Zu den GrĂŒnden gehören unter anderem Krankheit, SchĂ€den am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen TĂ€tigkeit (meist nur gĂŒltig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust wĂ€hrend der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlĂ€ngerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂŒbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schĂŒtzt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch RĂŒckreisekosten. Optional kann auch eine EntschĂ€digung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten fĂŒr eine spĂ€tere RĂŒckreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂŒr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der ReiserĂŒcktrittsversicherung sowie fĂŒr mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spĂ€testens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzufĂŒhren.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem fĂŒr preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. FĂŒr Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsĂ€chlichen Schaden oft in keinem VerhĂ€ltnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte hĂ€ufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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