FĂĽr manche Menschen beginnt oder endet eine Urlaubsreise mit Stress und Hektik, weil ihr Gepäck abhanden gekommen ist. Besonders bei Flugreisen ist das ein durchaus häufiges Problem: Angesichts der unzähligen FlĂĽge, die täglich ankommen und abgehen, kann vor allem auf groĂźen Flughäfen schnell einmal ein GepäckstĂĽck auf dem falschen Koffertransporter landen und einfach liegen gelassen werden. Flugreisende sollten deshalb wissen, wie sie im Ernstfall richtig reagieren.Â
Dabei ist es wichtig, zwischen verschwundenem Gepäck und verspätetem Gepäck zu unterscheiden. Letzteres ist meist der Fall, da sich nur selten das Gepäck ĂĽberhaupt nicht mehr anfindet. Wenn die Koffer am Startort liegengeblieben oder versehentlich im falschen Flieger gelandet sind, können sie oftmals mit etwas Verspätung ihrem rechtmäßigen Besitzer wieder zugestellt werden. Die GepäckstĂĽcke werden dann in der Regel mit einem anderen Flug nachgesendet. Den Reisenden steht fĂĽr diese Verzögerung eine Entschädigung pro Tag in bestimmter Höhe zu. FĂĽr Koffer, die nicht wieder auftauchen gibt es ebenfalls eine Entschädigungsregelung, die sich je nach Fluggesellschaft unterscheidet.Â
Das richtige Vorgehen bei Kofferverlust
Der Verlust eines GepäckstĂĽckes wird meist dann bemerkt, wenn man am Zielort gelandet ist und dort am sogenannten „Kofferkarussell“ vergeblich wartet. Dann ist es wichtig, sofort zu reagieren und bei der Fluggesellschaft direkt eine formelle Verlustmeldung aufzugeben. Diese Meldung sollte man sich unbedingt in Kopie aushändigen lassen, weil sie der einzige Nachweis ĂĽber das verlorengegangene GepäckstĂĽck ist.Â
AuĂźerdem empfiehlt es sich, direkt am Airport um einen Vorschuss der Fluggesellschaft fĂĽr notwendig gewordene Anschaffungen wie Hygieneartikel, Unterwäsche und Co. zu bitten. Denn die Gesellschaft muss fĂĽr derartige Einkäufe bezahlen, damit sich die Betroffenen mit dem Notwendigsten neu ausstatten können. DafĂĽr steht pro Tag ein bestimmter pauschaler Betrag um die 25 – 30€ zur VerfĂĽgung, den Sie vorab erfragen sollten. Wichtig ist, fĂĽr die Abrechnung der Einkäufe im Anschluss die Quittungen und Kassenbelege aufzuheben. Die Fluggesellschaft ist auch fĂĽr die Zustellung des verspätet eintreffenden Gepäcks am Urlaubsort zuständig, dafĂĽr entstehen dem Passagier also keine weiteren Kosten.Â
Für Pauschalreisende ergibt sich ein weiterer Punkt, Kosten zu sparen: Für jeden Tag, den die Betroffenen nicht ihr eigenes Gepäck zur Verfügung haben, dürfen sie den anteiligen Reisepreis um 20 bis 50 Prozent mindern. Für eine Reise, die pro Tag 100 Euro kostet, können also 20 bis 50 Euro abgezogen werden für jeden Tag, an dem das Gepäck nicht da ist. Die Kosten, die der Neukauf von Kosmetika und Co. verursacht, werden darauf allerdings angerechnet. Außerdem ist es zusätzlich rechtlich möglich, über dieselbe Höhe eine Schadenersatzforderung geltend zu machen. Die genaue Höhe richtet sich nach der Spruchpraxis des jeweils zuständigen Gerichts. Als Ansprechpartner sollten sich Pauschaltouristen ohnehin immer an ihren Reiseveranstalter wenden – auch mit den Entschädigungsansprüchen für verlorenes oder verspätetes Gepäck.
Kostenfrage bei verschollenen Gepäckstücken
Ein Gepäckstück gilt als endgültig verschollen, wenn es mehr als 100 Tage nicht auffindbar bleibt. Dann kann sich der Passagier den Wert des Koffers und seines Inhaltes von der Fluggesellschaft zurückholen – allerdings nur bis zu einem Maximalwert von 1.100 Euro pro Person. Die einzelnen Werte des Gepäcks und der Inhalte müssen mit Belegen oder einer eidesstattlichen Erklärung nachgewiesen werden. Diese Rechtslage gilt, ebenso wie die Vorgaben zur Kostenübernahme bei verspätet eintreffendem Gepäck, in der EU, den USA und Japan – sowie für Reisen in andere Regionen, wenn sie mit einer EU-Fluggesellschaft vorgenommen werden. Inhaber einer Reisegepäckversicherung können hierbei auch Schäden kompensieren, die jenseits der Grenze von 1.100 Euro liegen.
Verlorengegangenes Gepäck bedeutet Ärger und Kostenaufwand. Zumindest letzterer lässt sich kompensieren, weil die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für die verschollenen Werte beziehungsweise ihre Wiederanschaffung bezahlen müssen. Reisende sollten jedoch genau wissen, mit welcher Forderung sie sich an welche Stelle wenden müssen.