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SBB Kreditkarte Reiseversicherung

Eine SBB Kreditkarte Reiseversicherung wird derzeit nicht angeboten. Nutzen Sie bitte unseren Vergleichsrechner, um eine günstige Reiseversicherung zu finden. 
Im Rahmen der SBB Kreditkarte haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine Shopping-Versicherung abzuschließen. Damit sind alle Einkäufe, die zu mehr als 50% mit der SBB Kreditkarte bezahlt worden sind, umfassend abgesichert. Das gilt auch für Internet-Einkäufe. Dies sind Ihre Vorteile:

Sicherheit beim Transport: Versicherung von Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung auf dem Weg nach Hause sowie nicht erfolgter Lieferung bei Versand. Schutz für 24 Stunden. Versicherungssumme max. CHF 1500,- pro Schadenfall / CHF 7500,- pro Jahr.
Sicherheit bei Warenrückgabe: Bei Verweigerung der Warenrücknahme durch den Verkäufer innerhalb von 20 Tagen. Versicherungssumme max. CHF 1500,- pro Schadenfall / CHF 7500,- pro Jahr.
Schutz bei Rechtsstreit: Übernahme der Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Einkäufen über die SBB Kreditkarte. Versicherungssumme max. CHF 7500,- pro Jahr.

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Eine SBB Kreditkarte Reiseversicherung wird derzeit leider nicht angeboten. Nutzen Sie unseren internen Vergleichsrechner, um eine für Sie passende Reiseversicherung zu finden. Klicken Sie dazu einfach auf den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“. Der Herausgeber der SBB Visa Card, die Jelmodi Bonus Card AG, bietet in Zusammenarbeit mit ELVIA (Allianz Global Assistance) jedoch eine Shopping-Versicherung für die SBB Kreditkarte an. Für CHF 18,- (CHF 1,50 pro Monat) für die Hauptkarte sowie CHF 12,- (CHF 1,- pro Monat) für eine Zusatzkarte bietet die Shopping-Versicherung umfassenden Schutz bei Ihrem Einkauf – sowohl im Laden als auch im Internet, solange mehr als 50% des Einkaufswertes mit der SBB Kreditkarte bezahlt wurden.

Warenlieferungs- und Transport-Versicherung

Der Versicherungsschutz beim Einkauf im Geschäft beginnt mit der Übergabe der Ware an den Versicherten und dauert 24 Stunden einschließlich Transport zum endgültigen Bestimmungsort. Bei Versand beginnt der Versicherungsschutz mit der Belastung des Warenwertes auf der SBB Kreditkarte oder mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Ab der Übergabe der Ware durch den Frachtführer an den Versicherten dauert der Versicherungsschutz 24 Stunden. Die Versicherungssumme ist auf CHF 1500,- pro Schadenfall und auf insgesamt CHF 7500,- pro Jahr begrenzt. Pro Versicherungsfall werden CHF 50,- Selbstbehalt erhoben. Versichert sind bewegliche Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die mit der SBB Kreditkarte gekauft wurden. Die Versicherung greift im Fall von Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und nicht erfolgter Lieferung (bei Versand). Bei Diebstahl-Schäden ist der Diebstahl innerhalb von 48 Stunden der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.

Warenrückgabe-Versicherung

Sollte die Rücknahme der Ware durch den Verkäufer nachweislich verweigert werden, übernimmt die Shopping-Versicherung den Kaufwert der Ware (abzüglich Selbstbehalt). Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe der Ware an den Versicherten (bei Versand mit der Übergabe durch den Frachtführer an den Versicherten) und dauert 20 Tage. Die Versicherungssumme liegt bei CHF 1500,- pro Schadenfall bzw. CHF 7500,- pro Jahr. Nicht versichert sind Mobilfunkgeräte, medizinische Hilfsmittel, Aufnahmen jeglicher Art (Ton-, Foto-, Video- und Digitalaufnahmen), Computersoftware und Bücher, sofern diese nicht in ungeöffneter Originalverpackung eingesendet werden.

Shopping-Rechtsschutz

Sollte es im Zusammenhang mit einem Wareneinkauf mit der SBB Kreditkarte einmal zu einem Rechtsstreit kommen, sind hierbei anfallende Kosten durch den Shopping-Rechtsschutz versichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und wird durch die DAS-Rechtsschutz-Versicherungs-AG übernommen. Der Leistungsumfang des Rechtsschutzes beinhaltet Leistungen des Rechtsdienstes der DAS, Anwaltskosten im ortsüblichen Umfang, Kosten für Expertisen, Gerichtsgebühren und Verfahrenskosten sowie Prozessentschädigungen an die Gegenpartei. Die Versicherungssumme beträgt pro Versicherungsjahr und Schadensfall maximal CHF 7500,- bei Abzug von CHF 50,- Selbstbehalt. Versicherungsausschluss gilt bei Rechtsstreit mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer, AGA International (Schweiz) und Bonuschard.ch AG; bei Streitigkeiten mit Anwälten, Experten oder Beauftragten, die in einem von der DAS gedeckten Fall tätig geworden sind; Streitigkeiten oder Interessenkonflikten bei Personen, die mit dem selben Versicherungsvertrag versichert sind; Schadenfälle, die vor Beginn der Vertragsdauer eingetreten sind oder bei denen der Bedarf nach Ablauf der Vertragsdauer angemeldet wurde.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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