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Reiseversicherungen MDT

Die Reiseversicherungen MDT stellen aus verschiedenen Dienstleistungen zusammengesetzte Versicherungspakete dar.

Geltungsbereich

  • weltweite Auslandsreisen
  • Einzelreisende oder Reisegruppen

Versicherungsleistungen

  • Reiserücktrittsversicherung
    • bei Unzumutbarkeit der Reisedurchführung aufgrund Erkrankung, Verletzung, Prothesenbruch, Schwangerschaft, Eigentumsschaden, betriebsbedingter Kündigung, dreimonatiger Kurzarbeit oder (hoch-) schulischer Wiederholungsprüfung
    • Ersatz von Stornokosten, zusätzlicher Anreisekosten und anteilig ungenutzter Reiseleistungen
  • Reiseabbruchversicherung
    • Ersatz ungenutzter Reiseleistungen
    • zusätzliche Rückreisekosten
    • Nachreisekosten, um den Anschluss an eine Reisegruppe zu gewinnen
  • Reisekrankenversicherung
    • stationäre und ambulante Heilbehandlungskosten
    • Operationen
    • Arznei- und Heilmittelkosten
    • Heilbehandlung Frühgeborener
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen
    • Zahnprothesen (bis 350 €)
    • erstmals benötigte Hilfsmittel (bis 350 €)
    • Akupunktur, Massagen, Fangobehandlungen
    • „sinnvolle“ Rücktransporte
    • bei Reisen in Deutschland: Krankenhaustagegeld (50 € für maximal 30 Tage)
  • Reiseunfallversicherung: Geldzahlungen im Invaliditäts- und Todesfall
  • „24h-Notfall-Assistance“
    • Information über Behandlungsmöglichkeiten
    • Medikamentenversand
    • Organisation eines Krankenbesuchs
    • Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhaus (15.000 €)
    • Rettungs- und Bergungskosten (bis 5.000 €)
    • Notdarlehen (1.500 €) bei Abhandenkommen von Gepäck oder Reisezahlungsmitteln
    • Stellung von Strafkautionen bis 15.000 €

Versicherungsausschlüsse

  • Kernenergie, innere Unruhen, Streik, Krieg, behördliche Anweisungen
    • Ausnahme: überraschendes Kriegsgeschehen bis zum 6. Tag
  • Naturkatastrophen, Erdbeben, Witterungseinflüsse, höhere Gewalt
  • Krankenversicherung
    • Behandlungen, die zum Reisezweck gehörten
    • Schäden aufgrund Alkohol- oder Drogeneinwirkung
    • Pflege- und Verwahrungskosten

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Eine Reiseversicherung sollte zwar günstig sein, aber auch alle erforderlichen Versicherungsbausteine enthalten. Mit einem Tarifrechner können die verschiedenen Angebote miteinander verglichen werden. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie unserem Tarifrechner, der Sie bei der Auswahl einer geeigneten Reiseversicherung unterstützt.

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Die Reiseversicherungen MDT bilden Versicherungspakete, die aus verschiedenen Reisedienstleistungen zusammengestellt sind.

Geltungsbereich

Die Reiseversicherung MDT gilt für weltweite Auslandsreisen von Einzelpersonen oder von Reisegruppen. Zu den abgesicherten Personen zählen die Versicherungsbedingungen Reiseversicherungen MDT den Versicherten sowie dessen Angehörige und die Angehörigen von Mitreisenden.

Versicherungsleistungen

Die Versicherungsbedingungen Reiseversicherungen MDT beinhalten Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherungen sowie eine „24h-Notfall-Assistance“. Die Reiserücktrittsversicherung tritt gemäß den Versicherungsbedingungen Reiseversicherungen MDT ein bei Unzumutbarkeit einer planmäßigen Reisedurchführung aufgrund schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung, Prothesenbruch, Schwangerschaft, erheblichem Eigentumsschaden durch ein Feuer oder durch Elementarereignisse, unerwartetem Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Kündigung sowie bei einer schulischen oder hochschulischen Wiederholungsprüfung. Versicherungsschutz gewähren die Versicherungsbedingungen Reiseversicherungen MDT auch bei mindestens dreimonatiger Kurzarbeit, soweit sich das monatliche Bruttoeinkommen dadurch um 30 % reduziert. Der Versicherer erstattet die Stornokosten, zusätzliche Anreisekosten und anteilig nicht genutzte Reiseleistungen. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des Schadens, jedoch mindestens 25 €, soweit nicht ein Tarif ohne Selbstbeteiligung gewählt wurde. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt entsprechend den Versicherungsbedingungen Reiseversicherungen MDT ungenutzte Reiseleistungen und den anteiligen Reisepreis bei stationärer Behandlung wegen schwerer Erkrankung oder Verletzung. Ferner werden Rückreise-, Verpflegungs- und Unterkunftsmehrkosten sowie für die Anschlussgewinnung an eine Reisegruppe notwendige Nachreisekosten erstattet. Die Reisekrankenversicherung bezahlt stationäre und ambulante Heilbehandlungskosten einschließlich erforderlicher Operationen, Arznei- und Heilmittelkosten, Heilbehandlungen Frühgeborener (bis zu 100.000 €), schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Zahnprothesen (bis 350 €), erstmals benötigte Hilfsmittel (bis 350 €) und Akupunktur-, Fango- und Massageanwendungen. Die Unterbringung einer Begleitperson bei bis zu 12 Jahre alten, stationär behandelten Kindern umfassen die Versicherungsbedingungen Reiseversicherungen MDT ebenfalls. Die Kosten für Krankentransporte sowie „sinnvolle“ Rücktransporte und Überführungen werden gleichfalls ersetzt. Bei Reisen in Deutschland wird Versicherten ein Krankenhaustagegeld höchstens für 30 Tage über 50 € gezahlt. Die Reiseunfallversicherung leistet in der von den Versicherungsbedingungen Reiseversicherungen MDT beschriebenen Abstufung Geldzahlungen im Invaliditäts- und Todesfall. Die „24h-Notfall-Assistance“ informiert den Versicherten über Heilbehandlungsmöglichkeiten am Aufenthaltsort, übernimmt ggf. den Versand von Medikamenten, organisiert und finanziert einen Krankenbesuch durch eine nahestehende Person und spricht eine Kostenübernahmegarantie gegenüber dem behandelnden Krankenhaus aus. Rettungs- und Bergungskosten werden bis zu 5.000 € getragen. Ferner unterstützt die Versicherung beim Abhandenkommen von Reisegepäck und Reisezahlungsmitteln durch Gewährung eines Notdarlehens von 1.500 €, bei Strafverfolgungsmaßnahmen (Kostenübernahme bis 5.000 € und Kautionsstellung bis 15.000 €).

Versicherungsausschlüsse

Nicht versichert sind aufgrund von Kernenergie, inneren Unruhen, Streik, behördlichen Anordnungen oder Krieg entstandene Schäden. Nur ein den Versicherten überraschendes Kriegsgeschehen ist bis zum sechsten Tag versichert. Keine Ersatzleistung erfolgt bei unmittelbar oder mittelbar auf Naturkatastrophen, Erdbeben und Witterungseinflüsse zurückzuführende Schäden sowie bei höherer Gewalt. Die Krankenversicherung deckt keine Behandlungen ab, die zum Reiseanlass gehörten oder deren Notwendigkeit dem Versicherten vor Reisebeginn bekannt war oder die wegen eines Schadens aufgrund Alkoholgenusses oder Drogenmissbrauchs durchzuführen sind. Kosten wegen Verwahrung oder Pflege trägt die Reiseversicherung gleichfalls nicht.

Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen aller Tarife der Reiseversicherungen MDT befinden sich unter http://www.mdt24.de/versicherungsbedingungen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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