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Reiseversicherung Ryanair

Die Reiseversicherung Ryanair stellt Versicherungsschutz auf europaweiten Reisen zur Verfügung.

Geltungsbereich

  • Reisen innerhalb Europas• versicherte Reisedauer
    • 28 Tage bei Hin- und Rückreise
    • 7 Tage bei einfacher Reise
  • Versicherungsschutz bei Reisen im Wohnsitzland
    • ab 2 Übernachtungen
  • Einzelreise- oder Jahresvertrag
  • Voraussetzung: Wohnsitz in der Europäischen Union

Versicherungsleistungen

  • Reiserücktrittsversicherung
    • Versicherungsfälle: (Reiseunzumutbarkeit herbeiführende) schwere Erkrankung, schwere Verletzung, Tod, Quarantäne, Arbeitsplatzkündigung, schwerwiegende Wohnungsgefährdung am Wohnsitzort
    • Versicherungsleistungen: Stornokosten, Umbuchungsgebühren
  • Abflugverspätungsversicherung
    • Abflugverspätung um 12 Stunden: Zahlung von 20 €; für jede weitere Verspätungsstunde: weitere 20 € (maximal 240 €)
    • Hin- oder Rückflugverspätung um über 4 Stunden: Unterkunftskosten bis 150 € (ohne Verpflegungskosten)
  • Reisegepäckversicherung
    • Gepäckverlust oder 12-stündige Auslieferungsverspätung: Notfallzahlung von 200 €
    • Beschädigung, Verlust, Diebstahl: Ersatzleistung bis 500 €
  • Reisekrankenversicherung
    • Geltungsbereich: außerhalb des Wohnsitzlandes
    • Behandlungs-, Operations- und Krankenhauskosten: bis 250.000 €
    • bei stationären Behandlungen: Krankenhaustagegeld 25 € (maximal 125 €) und zusätzliche Unterbringungs- und Reisekosten (auch für Begleitperson) bis täglich 150 € (maximal 10 Übernachtungen)
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen: bis 200 €
    • Überführungskosten im Todesfall
  • Rechtsschutzversicherung
    • Deckungssumme 200.000 € je Versicherungsfall
    • Versicherungsfälle: persönliche Haftungsinanspruchnahmen und Gerichtskosten
  • Reiseunterstützungsleistungen
    • bei drohender Inhaftierung: Organisation von Rechtsanwalt und Dolmetscher
    • Hilfestellung bei Wiederauffinden von Gepäck
    • Weiterleitung von Nachrichten in das Wohnsitzland

Versicherungsausschlüsse

  • Krieg, Unruhen, Streik, Terrorismus, Radioaktivität, Überschallknall, Sportarten (z. B. Golf und Kamelreiten)
  • Alkohol-, Drogen- und Lösungsmittelmissbrauch
  • Verletzung von Rechtsvorschriften
  • Ereignisse aufgrund beruflicher Tätigkeit
  • Reisekrankenversicherung
    • Leistungsvoraussetzung: vorausgehendes „Verklagen“ der Krankenkasse durch den Versicherten
  • Rechtsschutzversicherung
    • Vertragsstreitigkeiten
    • berufliche Tätigkeiten
    • Nutzung von Fahrzeugen aller Art
    • Golfsport, Wintersport
  • Selbstbehalt: 75 € je Schadenfall

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Jeder Flugreisende muss für sich selbst die Entscheidung treffen, ob eine Reiseversicherung Ryanair nötig ist und dem eigenen Versicherungsbedarf entspricht. Tarifrechner eröffnen gute Vergleichsmöglichkeiten zu den Versicherungsleistungen und Versicherungsprämien anderer Reiseversicherungen. Unser Tarifrechner, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen, zeigt Ihnen nicht nur die günstigste, sondern auch die Ihrem Bedarf am besten entsprechende Reiseversicherung.

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Die Reiseversicherung Ryanair stellt Versicherungsschutz auf europaweiten Reisen zur Verfügung.

Geltungsbereich

Die Reiseversicherung Ryanair kann für einzelne Reisen innerhalb Europas oder als Jahresvertrag abgeschlossen werden und setzt einen ständigen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union voraus. Es besteht keine Reiseversicherung Ryanair Pflicht. Abgesichert sind Reisen, die eine Hin- und Rückreise beinhalten, bis zu einer Dauer von 28 Tagen. Bei nicht vorgesehener Rückreise ist der Versicherungsschutz auf 7 Tage beschränkt. Bei Reisen innerhalb des Wohnsitzlandes tritt Versicherungsschutz bei mindestens zwei gebuchten Übernachtungen ein. Bei Flugbuchungen lässt sich die Reiseversicherung Ryan ausschalten.

Versicherungsleistungen

Zur Reiseversicherung Ryanair gehören Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reiseunterbrechungs-, Reisegepäck- und eine Reisekrankenversicherung sowie Reiseunterstützungsleistungen. Versicherungsfälle in der Reiserücktrittsversicherung sind (zu Reiseunzumutbarkeit führende) schwere Erkrankung, schwere Verletzung, Tod, Quarantäne, Arbeitsplatzkündigung und eine schwerwiegende Gefährdung der Wohnung am Wohnort durch Elementarereignisse, Explosionen oder Diebstahl. Die Versicherung ersetzt Storno- und Umbuchungsgebühren bis zu 3.000 €. Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen in Todesfällen, bei „ernstem Personenschaden“ und bei Erkrankung des Versicherten, eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten. Bei Abflugverspätung zahlt die Reiseversicherung plus Ryanair bei 12-stündiger Verspätung 20 € und für jede zusätzliche Verspätungsstunde ebenfalls 20 € bis zu maximal 240 €. Bei Hin- oder Rückflugverspätung um über 4 Stunden werden Unterkunftskosten bis 150 € (ohne Verpflegungskosten) übernommen. Wird Reisegepäck erst 12 Stunden nach Reisebeendigung ausgeliefert oder geht Gepäck verloren, so leistet die Ryanair Reiseversicherung eine Notfallzahlung von 200 €. Durch die Reisegepäcksicherung wird der Zeitwert verloren gegangener oder beschädigter Gegenstände ersetzt. Die Gepäckversicherung zahlt bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl bis zu 500 €. Bei Verlust des Reisepasses erstattet die Versicherung die für die Wiederbeschaffung notwendigen, zusätzlichen Unterkunfts- und Reisekosten. Die Reisekrankenversicherung übernimmt außerhalb des Wohnsitzlandes Behandlungs- und Operationskosten sowie Auswendungen für Krankenhausaufenthalt und Pflege bis zu 250.000 € und bei stationären Behandlungen ein Krankenhaustagegeld von 25 € (maximal 125 €). Schmerzstillende Zahnbehandlungen werden bis 200 € getragen. Wem diese Absicherung nicht genügt, kann die Reiseversicherung bei Ryanair rausnehmen. Eine Kostenübernahme erfolgt auch für zusätzliche Unterbringungs- und Reisekosten für die versicherte Person sowie für eine Begleitperson bis zu täglich 150 € für höchstens 10 Übernachtungen. Ferner werden die Überführungskosten im Todesfall gezahlt. Die Rechtsschutzversicherung trägt in jedem Schadenfall bis 200.000 € bei persönlicher Haftungsinanspruchnahme des Versicherten und gerichtliche Verfahrenskosten. Die Reiseunterstützungsleistungen umfassen die Organisation eines Anwalts oder Dolmetschers bei drohender Inhaftierung, Hilfestellungen beim Wiederauffinden verloren gegangenen Gepäcks und die Weiterleitung von Nachrichten an Verwandte oder Geschäftspartner im Wohnsitzland. Die Versicherung schützt die Versicherten vor Haftungsansprüchen abzüglich des allgemein vereinbarten Selbstbehaltes.

Versicherungsausschlüsse

Die Ryanair Reiseversicherung schließt Leistungen bei Krieg, Unruhen, Terrorismus, radioaktiven Verseuchungen, Überschallknall, bei bestimmten Sportarten (z. B. Golf, Kamelreiten oder Jetski), vorsätzlichen Selbstschädigungen, Alkohol-, Drogen- und Lösungsmittelmissbrauch, bei Verletzung von Rechtsvorschriften und bei Schäden durch Reisen gegen ärztlichen Rat aus. Ferner besteht kein Versicherungsschutz bei Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung ausgesprochen wurde und für Schäden, die auf Streikmaßnahmen zurückzuführen sind. Bei Reiseantritt bekannte oder als behandlungswürdig bekannte Umstände und verschiebbare Operationen begründen keine Leistungspflicht. Schadensfolgen beruflicher Tätigkeiten sind von der Versicherung ausgeschlossen. Vorerkrankungen begründen keinen Anspruch auf Krankenhaustagegeld. Vor einer Inanspruchnahme der Ryanair Reisekrankenversicherung muss der Versicherte zunächst seine Krankenversicherung auf Kostenerstattung „verklagen“. Die Reiserücktrittsversicherung ersetzt nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen in Todesfällen, bei „ernstem Personenschaden“ und Erkrankung des Versicherten, eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Entschädigungszahlungen oder Gerichtskosten für Streitigkeiten aus vertraglichen Verpflichtungen und für rechtliche Auseinandersetzungen, die im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten, mit der Nutzung von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen oder der Ausübung von Golf- und Wintersport stehen. Durch den Versicherten ist in jedem Schadenfall ein Selbstbehalt von 75 € zu tragen.

Versicherungsprämie

Die Ryan Air Reiseversicherung ist bei Einzelflugabsicherung für 8,40 € (Standard) bzw. 6,30 € (Economy) und im Tarif „Jahres-Multi-Trip“ für 32,64 € erhältlich.

Versicherungsbedingungen

Zu den Versicherungsbedingungen der Ryan Air Reiseversicherungen führt die Seite https://ryanair.insurengine.com/travel/document/policy_documents.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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