Die Reiseversicherung Progres gewährt Reiseschutz als Zusatzversicherung zur obligatorischen Schweizer Krankenpflegeversicherung.
Geltungsbereich
- Voraussetzung: vorhandene gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz
- Versicherungsschutz
- auf Auslandsreisen
- in der Schweiz: bei mehr als 20 Kilometer vom Wohnort entfernt stattfindenden Schadensereignissen
Versicherungsleistungen
- Heilbehandlungen
- Auslandsreisen: ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- für höchstens 12 Monate
- solange Rückreise unzumutbar ist
- Auslandsreisen: ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- Assistance-Leistungen
- 24-Stunden-Notrufzentrale
- Krankentransport in nächstgelegenes Hospital
- Rücktransport
- falls notwendig, mit medizinischer Begleitung
- Überführung Verstorbener
- Mehrkosten bei Reiseabbruch
- Rückreisebetreuung betreuungslos gewordener Kinder
- Such- und Bergungskosten
- Reisekosten für Krankenhausbesuch
- bei über achttägigem stationärem Krankenhausaufenthalt
- Kostenübernahmegarantie gegenüber Krankenhaus
- Ersatz ungenutzter Reiseteile
Versicherungsausschlüsse
- grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz
- Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholmissbrauch
- Krieg, innere Unruhen, Vulkaneruption, Erdbeben, radioaktive Strahlung
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Der individuelle Versicherungsbedarf entscheidet darüber, ob die Absicherung durch eine Zusatzreiseversicherung ausreicht oder ob eine weitergehende Reiseversicherung erforderlich ist. Einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten vermittelt ein Tarifrechner. Mit dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ können Sie unseren Tarifrechner öffnen, mit welchem Sie die am besten geeignete Reiseversicherung auswählen können.
anbieter_page.php
Die Reiseversicherung Progres gewährt Reiseschutz als Zusatzversicherung zur obligatorischen Schweizer Krankenpflegeversicherung.
Geltungsbereich
Die Reiseversicherung Progres gilt nur auf der Grundlage einer vorhandenen Schweizer gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsschutz besteht auf Auslandsreisen sowie für Schadensereignisse innerhalb der Schweiz, die weiter als 20 Kilometer vom Wohnort des Versicherten entfernt stattfinden.
Versicherungsleistungen
Die Reiseversicherung Progres deckt Heilbehandlungen und Assistance-Leistungen ab. Auf Auslandsreisen erfolgt eine Kostenübernahme für ambulante und stationäre Heilbehandlungen (für höchstens 12 Monate), die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht getragen werden. Leistungsansprüche bestehen nur, solange eine Rückreise aus dem Ausland unzumutbar ist. Die täglich 24 Stunden besetzte Notrufzentrale der Reiseversicherung Progres unterstützt in medizinischen und anderen Notfällen mit ärztlichen, persönlichen und finanziellen Hilfestellungen. Die Notrufzentrale stellt Kontakte zu den behandelnden Ärzten im Ausland und ggf. zum Hausarzt her und entscheidet über die zu ergreifenden Unterstützungsmaßnahmen. Bei einer zu Reiseunzumutbarkeit führenden schweren Erkrankung, schweren Verletzung oder plötzlicher Verschlechterung einer chronischen Krankheit organisiert und finanziert die Reiseversicherung Progres einen Krankentransport in das nächstgelegene Hospital. Bei medizinischer Erforderlichkeit wird ein ärztlich begleiteter Nottransport in ein wohnortnahes Krankenhaus durchgeführt. Ein Rücktransport ohne medizinische Begleitung wird auch bereits bei durch Krankheit oder Unfall eingetretener Unzumutbarkeit der Reisefortsetzung übernommen. Im Todesfall erfolgt die Überführung des Verstorbenen zum Wohnort. Bei Rückführung nahestehender Personen oder mitreisender Familienmitglieder oder bei Reiseabbruch aufgrund anderweitig ausgelöster Reiseunzumutbarkeit, übernimmt die Reiseversicherung Progres die Zusatzkosten einer verfrühten Rückreise. Wenn alle mitreisenden Elternteile durch Krankheit oder Unfall an der Reise teilnehmende minderjährige Kinder nicht mehr betreuen können, übernimmt die Versicherung die Betreuung der Kinder auf der Rückreise. Im Falle einer schweren Erkrankung oder schweren Verletzung oder bei Tod einer nahestehenden Person am Wohnort sowie bei schwerer Beeinträchtigung des Eigentums des Versicherten durch Wasser-, Feuer- oder Elementarschaden oder durch Diebstahl trägt die Reiseversicherung Progres die Kosten einer außerordentlichen Rückreise. Wird der Versicherte vermisst oder befindet er sich in einer Notlage, so trägt die Reiseversicherung notwendige Such- und Bergungskosten bis zu 10.000 CHF. Bei einem über sieben Tage dauernden Krankenhausaufenthalt im Ausland übernimmt die Reiseversicherung Progres die für einen Krankenbesuch erforderlichen Reisekosten eines Klinikbesuchs für zwei Personen. Ferner spricht die Versicherung eine Kostenübernahmegarantie bei Krankenhausaufenthalten außerhalb des Wohnortes aus. Nach Reiseunterbrechung oder bei Rückreiseverspätung trägt die Versicherung Mehrkosten bis zu 500 CHF. Außerdem werden ungenutzte Reiseteile bis zu 10.000 CHF (bis 20.000 CHF bei Familien) ersetzt.
Versicherungsausschlüsse
Falls die Notrufzentrale der Reiseversicherung Progres ihre Zustimmung für Versicherungsleistungen nicht vorab erteilt hat, besteht keine Leistungspflicht. Die Versicherung leistet ferner nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholmissbrauch und aktiver Teilnahme an Unruhen, Streiks oder Wettrennen mit Motorfahrzeugen sowie bei Schadensereignissen aufgrund Krieges, innerer Unruhen, Vulkaneruptionen, Erdbeben und radioaktiver Strahlung.