Reise-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Reiseversicherung Paylife

Die Reiseversicherungspakete Paylife gehören zu den Kreditkarten der PayLife Bank GmbH, Wien.

Geltungsbereich

  • beliebig viele weltweite Auslandsreisen
  • bis zu 90 Tage Reisedauer
  • fĂĽr Kreditkarteninhaber mit österreichischem Wohnsitz
  • Versicherungsfälle: Unfälle, Erkrankungen und andere Schadensereignisse
  • Voraussetzung des Versicherungsschutzes: Kreditkartenzahlung innerhalb von drei Monaten vor Schadenfall
  • versicherte Personen entsprechend Kreditkartenvertrag: Karteninhaber, evtl. auch mitreisende oder separat reisende Familienangehörige

Versicherungsleistungen

  • Reisekrankenversicherung
    • stationäre und ambulante Heilbehandlungen
    • ärztlich verschriebene Heilmittel
    • Kosten fĂĽr Kranken- und Verlegungstransporte
    • RĂĽcktransporte: falls (zur Lebenserhaltung) „notwendig“ oder ab 4-tägigem Krankenhausaufenthalt auch auf Wunsch des Versicherten
    • Besuchsreisekosten eines Verwandten: ab 5-tägigem Krankenhausaufenthalt
    • ĂśberfĂĽhrungskosten
    • unerwartet akut werdende chronische Erkrankungen
    • Bergungs-, Such-, Rettungskosten
  • ReiserĂĽcktrittsversicherung
    • bei (Reiseunzumutbarkeit bewirkender) schwerer Krankheit, Unfall, Tod, nach Reisebeginn festgestellter Schwangerschaft, schweren Schwangerschaftskomplikationen, Eigentumssachschäden durch Straftaten Dritter oder Elementarereignissen sowie unverschuldetem Arbeitsplatzverlust
    • Ăśbernahme der Stornokosten
    • Kostenvorschuss fĂĽr stationären Krankenhausaufenthalt oder Krankentransportkosten
  • Reiseabbruchversicherung
    • zusätzliche RĂĽckreisekosten
    • zusätzliche Aufenthaltskosten (bei zu erwartendem mindestens 5-tägigem Klinikaufenthalt)
  • Reisegepäckversicherung
    • Ersatzleistung bei Abhandenkommen oder Beschädigung von GepäckstĂĽcken
    • Wiederbeschaffungskosten fĂĽr Reisedokumente
    • Ersatzleistung bei gebrochenen Skiern
  • Reiseunfallversicherung
    • mindestens 50-prozentige Dauerinvalidität oder Todesfall: Einmalzahlung
  • Privathaftpflichtversicherung
    • Ersatz von Personen- und Sachschäden

VersicherungsausschlĂĽsse

  • Schizophrenie, Epilepsie, Multiple Sklerose, Aids, Organtransplantationen, Dialyse
  • Herzkrankheiten, Schlaganfälle, Krebs, Diabetes (Typ 1)
  • psychische Krankheiten, falls innerhalb des letzten Jahres stationär therapiert
  • kein Versicherungsschutz am Wohnort
    • bei mehr als 90-tägigem Aufenthalt gilt „im Zweifel“ der Aufenthaltsort als Wohnort

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Reiseversicherungen, die einen Bestandteil des Dienstleistungspaketes von Kreditkarten darstellen, müssen besonders genau daraufhin überprüft werden, ob sie dem individuellen Versicherungsbedarf entsprechen. Auch andere Angebote sollten daher in einen sorgfältigen Vergleich durch einen Tarifrechner einbezogen werden. Unseren Tarifrechner, mit dem Sie eine Ihrem Bedarf am besten entsprechende Reiseversicherung ausfindig machen können, aktivieren Sie durch Betätigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“.

anbieter_page.php

 


 

Die Reiseversicherungspakete PayLife sind Bestandteil der Kreditkarten der PayLife Bank GmbH, Wien und werden durch die Europäische Reiseversicherung AG, Wien zur Verfügung gestellt.

Geltungsbereich

Die Europäische Reiseversicherung PayLife Black gilt im Ausland für die ersten 90 Reisetage beliebig vieler, weltweiter Reisen für Kreditkarteninhaber mit österreichischem Wohnsitz. Voraussetzung eines Versicherungsschutzes ist ein Karteneinsatz (nicht nur Bargeldabhebung) innerhalb der letzten drei Monate vor einem Schadensereignis. Versichert sind auch Beförderungen mit öffentlichen Transportmitteln einschließlich der Transferfahrten zum Abfahrtsort, falls das Transportmittel vollständig mit der Kreditkarte bezahlt wurde, sowie Fahrten in einem Mietwagen (als Insasse oder Fahrzeugführer), der für längstens 90 Tage angemietet wurde. Einige Versicherungsleistungen der MasterCard Gold Reiseversicherung PayLife gelten nur für den Karteninhaber, während andere Leistungen auch mitreisende Familienangehörige einschließen oder Versicherungsschutz auch bei getrennten Reisen gewährleisten.

Versicherungsleistungen

PayLife Reiseversicherungen stehen über die Kreditkarten PayLife Black, Classic, Gold, GoldPlus und Platinum zur Verfügung.Die MasterCard Reiseversicherung PayLife Black ersetzt bei Krankheiten und nach Unfällen die Aufwendungen für stationäre und ambulante Heilbehandlungen bis 1.000.000 € (Gold- und GoldPlus-Kreditkarten bis 500.000 €) ärztlich verschriebene Heilmittel sowie die Kosten für Krankentransporte und Verlegungstransporte. Medizinisch „notwendige“ Rücktransporte nach Österreich werden von der MasterCard PayLife Gold Reiseversicherung übernommen, wenn ausreichende Krankenhausversorgung im Ausland nicht gegeben ist. Bei mehr als dreitägigem Klinikaufenthalt im Ausland trägt die Versicherung auch dann auf Wunsch des Versicherten den Rücktransport, wenn medizinische Notwendigkeit nicht vorliegt. Dauert der Hospitalaufenthalt über 5 Tage, bezahlt die Versicherung die für einen Krankenbesuch erforderlichen Reisekosten für einen Verwandten. Im Todesfall schließt die Versicherung auch die Überführungskosten ein. Ferner findet Kostenersatz bei unerwartet akut werdenden chronischen Erkrankungen sowie bei innerhalb der letzten 12 Monate vor Reisebeginn behandlungsbedürftig gewesenen Unfallfolgen statt. Von der Paylife Kreditkarte Reiseversicherung werden auch Bergungs- und Suchkosten bis zu 50.000 € (Gold- und GoldPluskarte 35.000 €) abgedeckt. Liegt ein Reiserücktrittsgrund vor, so trägt die Versicherung die Stornokosten pro Kalenderjahr bis zu 1.500 € (bei der Reiseversicherung Paylife Gold und Goldplus 20 % Selbstbehalt) und bis zu 3.000 € (Gold- und GoldPlus-Karte 10 % Selbstbehalt; Platinum-Karte 6.000 €), falls die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Rücktrittsgründe sind unerwartete schwere Krankheiten, die zu einer Unzumutbarkeit der Reisefortführung führt, schwere Unfallverletzungen, Tod, nach Reisebeginn festgestellte Schwangerschaften, schwere Schwangerschaftskomplikationen, bedeutende Eigentumssachschäden durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter und unverschuldeter Arbeitsplatzverlust durch Arbeitgeberkündigung. Bei vorzeitiger Reisebeendigung oder unfreiwilliger Aufenthaltsverlängerung werden Rückreisemehrkosten erstattet, wenn ein jedenfalls 5-tägiger Klinikaufenthalt erforderlich ist oder nahe Verwandte in Österreich schwer erkrankt sind oder einen schweren Unfall erlitten haben. Notfalls stellt die Versicherung einen Kostenvorschuss von 5.000 € (Platinum-Karte 35.000 €) für stationäre Krankenhausaufenthalte und notwendige Krankentransporte zur Verfügung. Bei Verlust der Kreditkarte wird ein Vorschuss von 1.000 € (Platinum-Karte 5.000 €) bereitgehalten, der zwei Wochen nach Reisebeendigung, spätestens aber zwei Monate nach Auszahlung zurückzuzahlen ist. Die Reisegepäckversicherung Paylife Black nimmt bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Zerstörung von Gepäckstücken eine Ersatzleistung von bis zu 4.000 € vor (Gold- und GlodPluskarte 2.000 €, Platinum-Karte 4.500 €). Die Wiederbeschaffungskosten für Reisedokumente werden bis zu 220 € bezahlt. Bei gebrochenen Skiern kommt die Versicherung für bis zu 400 € auf. Im Todesfall des Reisenden leistet die Versicherung je nach getroffener Vereinbarung eine Einmalzahlung von 20.000 € (Gold- und GoldPluskarte 15.000 €, Platinum-Karte 75.000 €) bis 200.000 € (Gold- und GoldPluskarte 155.000 €) an den Erben. Bei einem (zu mindestens 50-prozentiger Invalidität führenden) Unfall werden 100.000 € (Gold-, GoldPlus- und Platinum-Karte 75.000 €) bis 200.000 € (Gold- und GoldPluskarte 155.000 €, Platinum-Karte 350.000 €) gezahlt. Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000 € (Gold- und GoldPluskarte 750.000 €, Platinum-Karte 1.500.000 €).

VersicherungsausschlĂĽsse

Ausgeschlossen sind Kostenübernahmen bei Schizophrenie, Epilepsie, Aids, Organtransplantationen, Dialyse, Herzkrankheiten, Schlaganfällen, Krebs, Multiple Sklerose und Diabetes (Typ 1) sowie bei psychischen Krankheiten, die innerhalb des letzten Jahres vor Reisebeginn stationär therapiert wurden. Versicherungsschutz gilt nicht am Wohnort. Bei 90 Tagen übersteigender Aufenthaltsdauer gilt in Zweifelsfällen der Aufenthaltsort als Wohnsitzort.

Versicherungsvergleich

Im Jahr 2011 hat die Arbeiterkammer Wien einen Reiseversicherungsvergleich (ohne Benotung) vorgenommen (http://www.arbeiterkammer.at/online/reiseversicherungen-im-test-60903.html und http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d149/Reiseversicherungen2011.pdf).

Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen der PayLife Reiseversicherungen werden unter https://www.kreditkarte.at/web/content/de/Online_Service/Downloads/index.html vorgehalten.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂĽbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂĽnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂĽbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂĽr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich