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Reiseversicherung Gulet

Das Beanspruchen von medizinischen Leistungen im Ausland und einen kompetenten Ansprechpartner in wichtigen Belangen zu haben, muss nicht teuer sein. Hierzu können Sie vom umfangreichen Reiseschutz der Reiseversicherung GULET profitieren.

Versicherungsträger

  • Versicherer: Europäische Reiseversicherung AG
  • Versicherungsname: GULET Reiseschutz
  • Saisontarife: für Europa und Fernreisen, für Winter 2012/2013 und Sommer 2013

Versicherte Personen

  • Einzel- und Familienreisen möglich
  • Reisestorno bis 4 Personen
  • Familien bis 7 Personen
  • Versicherungsschutz teilweise nach 10 Tagen ab Abschluss
  • Versicherung nur für Ausland
  • Es gilt österreichisches Recht.

Leistungsumfang

  • Reisestorno
  • Reiseabbruch
  • Reisegepäck
  • Suche und Bergung
  • Reiseprivathaftpflicht
  • Medizinische Leistungen im Ausland

Medizinische Leistungen im Ausland

  • Ambulante Behandlung
  • Transport ins nächste Krankenhaus
  • Stationäre Behandlung
  • Heimtransport bei medizinischer Notwendigkeit
  • Krankenbesuche durch Familie
  • Überführung und Begräbnis

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Ein ausgewogenes Verhältnis aus Preis und Leistung ist für Ihren Reiseschutz wichtig. Daher können Sie Ihre Leistungen einfach über unseren Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ festlegen und die Preise verschiedener Anbieter vergleichen.

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Heute können Sie bei der Buchung Ihrer Reise einen Reiseschutz abschließen. Dieser verschafft Ihnen Sicherheit bei Ihrem Urlaub. Die GULET Touristik in Österreich empfiehlt bei jeder Reise eine Reiseversicherung abzuschließen (http://www.gulet.at/rund_ums_reisen/reiseversicherung). Da über achtzig Prozent der Reisenden in Europa eine solche Versicherung abschließen, können wir dieser Empfehlung folgen.

Versicherungsträger

Versicherer der Reiseversicherung GULET ist die Europäische Reiseversicherung AG. Die Versicherung trägt den Namen GULET Reiseschutz und wird mit Sondertarifen angeboten. Aktuell sind dies die Varianten für Europa und Fernreisen. Eine Unterscheidung wird zusätzlich saisonal getroffen. So gelten Winter 2012/2013 und Sommer 2013 Tarife. Zur Übersichtlichkeit fassen wir alle Tarife hier in der Reiseversicherung GULET zusammen.

Versicherte Personen

Für die Reiseversicherung GULET können Sie eine Einzelperson oder eine Familie bis sieben Familienmitgliedern (maximal zwei Erwachsene) versichern. Es gilt österreichisches Recht und die Leistungen erstrecken sich auf das Ausland (für Europa oder Fernreisen). Als Inland wird gemäß den Versicherungsbedingungen der Reiseversicherung GULET das Land definiert, in dem der Versicherte seine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Bitte beachten Sie, dass es für Einzelleistungen Wartezeiten oder Fristen einzuhalten gilt, nach denen der Versicherungsschutz greift. Dies sind meist fünf bis zehn Tage.

Leistungsumfang

Für Ihren Versicherungsschutz sorgen sechs Sicherungsmaßnahmen. Die erste ist die Reisestorno-Versicherung. Es werden für vier Personen bis einhundert Prozent der Reisekosten getragen. Bei einem Reiseabbuch werden ebenso alle Kosten bis zum Reisepreis übernommen. Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt Ihnen bei Diebstahl, Beschädigungen oder Verlust den Zeitwert Ihrer Utensilien bis 2.000,- Euro pro Person (bis 4.000,- Euro bei Familie). Ersatzkäufe und Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten sind anteilmäßig gestützt. Die Versicherung für Suche und Bergung leistet einen Beitrag bei Unfall, Berg- oder Seenot bis 10.000,- Euro. Die Reiseprivathaftpflicht sorgt pauschal für eine Schadensbegrenzung bis 750.000,- Euro. Als letze Leistung der Reiseversicherung GULET ist die „Medizinische Leistung“ im Ausland zu nennen. Egal auf welche dieser sechs Sicherungsbestandteile Sie zurückgreifen müssen, der 24-Stunden-Notruf gibt Ihnen weltweit Soforthilfe. Kontaktdaten finden Sie in der Versicherungsbestätigung oder in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Medizinische Leistungen im Ausland

Sofern Ihre Sozialversicherung eine Leistung teilweise oder ganz tragen würde, sind diese Behandlungskosten von dem Leistungsanspruch aus der Reiseversicherung GULET abzuziehen. Ansonsten werden alle Gebühren vollständig erstattet. Insbesondere sind dies Aufwendungen für ambulante Behandlungen, der Transport ins nächste Krankenhaus (bis 40.000,- Euro) und Stationäre Behandlungen. Weiterhin zählen in der Reiseversicherung GULET der Heimtransport bei akuter Notwendigkeit und die Überführung im Todesfall oder dem Begräbnis am Sterbeort hinzu.

Anbieter vergleichen und Kosten berechnen

Möchten Sie den Leistungsumfang der Reiseversicherung GULET mit anderen Reiseversicherungen vergleichen oder wollen Sie weitere Leistungen einschließen? Mit Hilfe unseres Tarifrechners „Zum Versicherungsvergleich >>“ helfen wir Ihnen bei der Suche eines geeigneten Reiseschutzes. Einfach und schnell können Sie hier online abschließen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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