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Reiseversicherung Debeka

Die Debeka Jahresreiseversicherung besteht aus einem Versicherungspaket, das weltweiten Schutz auf Auslandsreisen bietet.

Geltungsbereich

  • beliebig viele weltweite Reisen
  • Reisen bis zu jeweils 42 Tagen
    • mit mindestens einer Übernachtung
  • Jahresvertrag mit stillschweigender Verlängerung
  • Single- oder Familienversicherung
  • Voraussetzung: deutscher Wohnsitz

Versicherungsleistungen

  • Reiserücktrittsversicherung
    • Versicherungsfälle (bei Unzumutbarkeit der Reisefortführung): schwere Erkrankung, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Prothesenbruch, schwerer Eigentumsschaden durch Elementarereignis, betriebsbedingte Kündigung, Wiederholungsprüfung an Schulen
    • Versicherungsleistungen: Stornokosten, Mehrkosten bei Anreise
  • Reiseabbruchversicherung
    • Ersatz ungenutzte Reiseleistungen, zusätzliche Rückreisekosten, erhöhte Unterkunftskosten bei Rückreiseverspätung, Nachreisekosten
  • Reisegepäckversicherung
    • Versicherungsfälle: Diebstahl, Raub, vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte
    • Versicherungsleistung: Ersatz mit Zeitwert, Reparaturkosten oder Materialwert
  • Reiseservice-Versicherung
    • Versicherungsfälle: medizinische und nichtmedizinische Notfälle
    • Versicherungsleistungen: 24-Stunden-Notrufzentrale, Reise- und Unterbringungskosten für Krankenbesuch bei mindestens 6-tägigem Klinikaufenthalt, Nachsendung von Medikamenten, Betreuung und Rückholung noch nicht 16-jähriger Kinder, Notfalldarlehen bei Abhandenkommen von Reisezahlungsmitteln

Versicherungsausschlüsse

  • berufliche Tätigkeiten
  • Eingriffe von hoher Hand, Krieg, Terror, innere Unruhen, Kernenergie
  • Heilbehandlungskosten
  • Transport- und Überführungskosten
  • Reiserücktrittsversicherung
    • vorhersehbare Ereignisse
    • chronisch-psychische Krankheiten
    • ärztlich bescheinigte Reiseunfähigkeit
  • Reisegepäckversicherung
    • zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände
    • Bargeld, Kreditkarten
    • Kunstgegenstände
    • Prothesen, Hörgeräte, Sehhilfen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Der Abschluss einer Reiseversicherung erfordert die genaue Prüfung von Versicherungsbedingungen und Versicherungsausschlüssen. Nicht zuletzt sind die Regelungen zur Heilbehandlung und zu Krankentransporten von großer Bedeutung. Ein Leistungsvergleich der verschiedenen Reiseversicherungen kann mit einem Tarifrechner schnell vorgenommen werden. Hinter dem auf dieser Seite integrierten blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ befindet sich unser Tarifrechner.

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Die Debeka Jahresreiseversicherung besteht aus einem Versicherungspaket, das weltweiten Schutz auf Auslandsreisen bietet.

Geltungsbereich

Die Debeka Versicherung Reise ist ein sich stillschweigend verlängernder Jahresvertrag, der für beliebig viele Privatreisen bis zu einer Reisedauer von 42 Tagen gilt. Versichert sind alle Reisen mit mindestens einer Übernachtung, wenn der Zielort über 50 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. Der Single-Tarif der Reiseversicherungen Debeka schließt neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres ein. Außerdem ist der Abschluss einer Familienversicherung möglich. Nur Personen mit deutschem Wohnsitz werden zur Reiseversicherung zugelassen.

Versicherungsleistungen

Versicherungsschutz besteht in der Debeka Jahresreiseversicherung bei überraschend auftretenden Kriegsereignissen bis zu sieben Tage nach Kriegsausbruch. Die Reiserücktrittskostenversicherung der Debeka Versicherung Reise leistet bei Reisestornierung, Reiseantrittsverspätung und bei verspäteten öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Reiseversicherung Debeka ersetzt die Stornokosten und Zusatzkosten bei verzögertem Reisebeginn, wenn die Reisefortführung unzumutbar oder unmöglich ist. Versicherungsereignisse sind laut Debeka Reiseversicherung Test Todesfälle, schwerer Unfall, plötzliche schwere Krankheit, Impfungsunverträglichkeit, Schwangerschaft, Prothesenbruch, Lockerung von Gelenkimplantaten, ein durch Straftaten Dritter oder Elementarereignisse in Höhe von mindestens 2.500 € verursachter Eigentumsschaden, unerwartete betriebsbedingte Kündigung und Wiederholungsprüfungen an Schulen. Bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um zwei Stunden werden erhöhte Hin- und Rückreiseaufwendungen ersetzt. Die Reiseabbruchversicherung der Reiseversicherungen Debeka ersetzt ungenutzte Reiseleistungen, zusätzliche Rückreisekosten, aufgrund von nur verspätet möglicher Rückreise erhöhte Unterkunftskosten und zur Wiedererreichung einer Reisegruppe notwendige Nachreisekosten. Zusatzkosten werden von der Debeka Jahresreiseversicherung auch bei vorzeitiger Rückreise aufgrund von Elementarereignissen übernommen. Die Reisegepäckversicherung der Debeka Versicherung Reise gleicht Beschädigungen oder Zerstörungen privater Gepäckstücke finanziell aus, die durch Diebstahl, Raub oder vorsätzliche Sachbeschädigung von Dritten verursacht wurden oder auf Unfälle oder Elementarereignisse zurückzuführen sind. Zerstörte oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände werden von der Reiseversicherung Debeka mit dem Zeitwert ersetzt, Beschädigungen mit den Reparaturkosten ausgeglichen und Filme sowie Datenträger mit dem Materialwert abgegolten. Die „Reiseservice-Versicherung“ unterstützt als 24-Stunden-Notruf in medizinischen und anderen Notfällen. Hilfeleistungen innerhalb von Deutschland sind nur für nichtmedizinische Notfälle vorgesehen. Der Versicherte wird über die Möglichkeiten ambulanter Behandlungen am Aufenthaltsort informiert. Bei stationären Krankenhausaufenthalten von über fünf Tagen bezahlen die Reiseversicherungen Debeka die für einen Krankenbesuch einer nahestehenden Person erforderlichen Reisekosten und Unterbringungskosten (ohne Verpflegungsaufwand) bis zu 1.500 €. Im Reiseland nicht erhältliche Medikamente werden von der Versicherung verauslagt und in das Ausland nachgesandt. Wenn noch nicht 16 Jahre alte Kinder durch das Schadensereignis betreuungslos geworden sind, so organisiert und bezahlt die Versicherung die Betreuung und ggf. die Rückholung der Kinder. Bei finanzieller Notlage aufgrund Abhandenkommens von Reisezahlungsmitteln stellt die Reiseservice-Versicherung ein Notfalldarlehen von 1.500 € zur Verfügung, das innerhalb eines Monats zurückzuzahlen ist.

Versicherungsausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht bei vorsätzlichen Straftaten des Versicherten, beruflichen Tätigkeiten, Eingriffen von hoher Hand sowie bei mittelbar oder unmittelbar durch vorhersehbare Kriegsereignisse, Terroranschläge, innere Unruhen oder Kernenergie verursachten Schäden. Wurde vom Auswärtigen Amt für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen, so besteht dort kein Versicherungsschutz. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei zum Buchungszeitpunkt vorhersehbaren Ereignissen, bei bekannten oder innerhalb des letzten Halbjahres vor Versicherungsabschluss behandelten Krankheiten, bei chronisch-psychischen Krankheiten und bei ärztlich bescheinigter Reiseunfähigkeit. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt gemäß Debeka Reiseversicherung Test keine Heilbehandlungs-, Transport- und Überführungskosten. Durch die Reisegepäckversicherung sind zur Berufsausübung bestimmte Gegenstände, Bargeld, Kreditkarten, Kunstgegenstände, Prothesen, Hörgeräte und Sehhilfen und Tiere nicht versichert.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die AVB der Debeka Reiseversicherung können unter http://www.debeka.de/service/bedingungen/Reiseversicherung/BYR1.pdf eingesehen werden.

Debeka Reiseversicherung Test

Die Reiseversicherung Debeka wurde von der Zeitschrift Finanztest in der Ausgabe 06/2012 mit „befriedigend“ (2,8) benotet und erreichte damit Rang 26 unter 47 Reiseversicherungen (http://www.testberichte.de/a/zusatzversicherung/magazin/finanztest-6-2012/323405.html).

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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