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Reiseversicherung BKK

Die Reiseversicherung der deutschen BKK ist in der Krankenvollversicherung bereits enthalten und fordert keinen Zusatzbeitrag. Alle Mitglieder der deutschen BKK und deren mitversicherte Angehörigen können die Leistungen der Reiseversicherung in Anspruch nehmen.

Behandlungskosten

  • Erstattung von ambulanten Behandlungskosten ohne Höchstgrenze
  • Übernahme von Kosten für Arznei- und Verbandsmittel
  • Übernahme von Aufwendungen für Gehstützen, Liegeschalen und anderweitige Hilfsmittel
  • Erstattung von zahnmedizinischen Behandlungen zur Schmerzstillung ohne Höchstgrenze
  • Reparatur am bestehenden Zahnersatz im Leistungsumfang enthalten
  • Freie Arztwahl durch den Versicherungsnehmer

Transport- und Unterbringungskosten

  • Kosten für den Transport in eine Klinik und zum Arzt in voller Höhe erstattungsfähig
  • Organisation eines medizinisch notwendigen Rücktransports
  • Übernahme der Kosten für einen Rücktransport in das Heimatland ohne Einschränkung
  • Erstattung der Kosten für stationäre Unterbringung und Verpflegung
  • Wahlweise Leistung von Krankenhaustagegeld in Höhe von 20 Euro
  • Überführungskosten bei Tod bis zu 10.000 Euro erstattungsfähig
  • Übernahme von Bestattungskosten bis zu 5.000 Euro

Inanspruchnahme der Leistung

  • Versicherungsschutz nur bei bestehender Mitgliedschaft gegeben
  • Inanspruchnahme der Reiseversicherung nur mit Originalbelegen möglich
  • Inanspruchnahme der Erstattung anhand des vollständigen Leistungsantrags und Belegen
  • Prüfung der Ansprüche und Erstattung durch die kooperierende ERGO Direkt Versicherung

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der Beitrag zur Reiseversicherung hängt von deren Umfang und vom Versicherungsträger ab. Mit dem für diese Seite entwickelten Tarifrechner können Sie die verfügbaren Angebote direkt vergleichen und die günstigste Police ermitteln. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum seiteninternen Tarifrechner. Im Anschluss daran können Sie die passende Reiseversicherung online beantragen.

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Die Deutsche BKK zählt mit über 800.00 Mitgliedern zu den größten deutschen Krankenversicherern. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts bietet ihren Mitgliedern eine umfassende Krankenvollversicherung und frei wählbare Zusatztarife im Bereich der Gesundheitsversorgung an. Für alle Mitglieder bietet die deutsche BKK die Reiseversicherung in Form der Auslandskrankenversicherung für private Reisen an. Im Bereich der Sachversicherungen für Urlaubs- und Auslandsreisen ist eine Reiseversicherung der BKK nicht verfügbar. Mitglieder der BKK erhalten eine umfassende Impfschutzberatung anhand ihrer Reiseplanung. Die Reiseversicherung der BKK muss nicht gesondert beantragt werden, sondern besteht im Rahmen der Mitgliedschaft bereits. Alle Mitglieder deutschen BKK haben seit dem 01.07.2010 den grundlegenden Schutz durch eine weltweite Auslandskrankenversicherung. Hierbei wird die in der Krankenvollversicherung integrierte Reiseversicherung der deutschen BKK von der namhaften ERGO Direkt Versicherung getragen. Private Personen können bei der deutschen BKK die Reiseversicherung nicht beantragen, wenn keine Vollmitgliedschaft besteht. Die gültigen Versicherungsbedingungen der BKK Reisekrankenversicherung sind unter http://www.deutschebkk.de/fileadmin/user_upload/Service/Auslandsreisekrankenversicherung/Allgemeine%20Versicherungsbedingungen.pdf abrufbar.

Geltungsbereich und Versicherungsvorrausetzungen

Mitglieder der deutschen BKK haben durch die in der Mitgliedschaft integrierten Reiseversicherungen einen weltweiten Auslandskrankenschutz ohne die Ausnahme einzelner Reiseländer. Die deutsche BKK Reiseversicherung hat für alle privaten Urlaubsreisen Bestand, die eine Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Geschäfts- und Dienstreisen sowie Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen sind durch die gültigen Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Um die Reisekrankenversicherung der deutschen BKK in Anspruch zu nehmen, muss eine Krankenvollversicherung bestehen. Ein gesonderter Abschluss der Reiseversicherung ohne bestehende Mitgliedschaft ist nicht möglich. Die deutsche BKK fordert für die weltweit gültige Reise- und Auslandskrankenversicherung keinen Zusatzbeitrag.

Ambulante und zahnmedizinische Behandlung

Durch die Reiseversicherung der deutschen BKK werden alle im Ausland anfallenden Behandlungskosten getragen, wenn eine akute medizinische Notwendigkeit besteht. Erstattungsfähig sind alle ambulanten Behandlungskosten und die anfallenden Kosten für eine zahnmedizinische Behandlung. Hier erstattet die BKK die Kosten für eine schmerzstillende Behandlung, für einfache und notwendige Füllungen sowie für Reparaturen an bestehendem Zahnersatz. Bei der Übernahme von ambulanten Behandlungskosten werden zusätzlich die Aufwendungen für Arznei- und Verbandsmittel erstattet. Eine Erstattung der im Ausland angefallenen Behandlungskosten und weiteren Aufwendungen erfolgt anhand der eingereichten Rechnungen.

Transport und stationäre Behandlung

Im Bereich der Übernahme von im Ausland anfallenden Transportkosten beinhaltet die BKK Reiseversicherung sehr umfassende Leistungen. Übernommen werden hier anfallende Transportkosten zu einem frei wählbaren Arzt im Urlaubsland und die Transportkosten in das nächstgelegene Krankenhaus. Bei einer stationären Behandlung im Ausland können Mitglieder der deutschen BKK zwischen der Übernahme der Verpflegungs- und Unterbringungskosten und der Zahlung von Krankenhaustagegeld wählen. Wenn die medizinische Versorgung im Reiseland nicht gewährleistet ist, wird ein notwendiger Rücktransport in das Heimatland organisiert und von der Versicherung getragen. Sollte der Versicherungsnehmer während der Reise umkommen, übernimmt die deutsche BKK die Überführungskosten in das Heimatland oder trägt die Bestattungskosten im Ausland. Für die Überführung werden maximal 10.000 Euro geleistet und für die Bestattung maximal 5.000 Euro.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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