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Reiseversicherung AXA

Das Kostenrisiko im Rahmen eines Auslandsaufenthalts im Bezug auf medizinischen Behandlungen zu reduzieren, ist heute sehr wichtig geworden. Vor allem dadurch, weil die Behandlungskosten weltweit angestiegen sind. Die AXA Versicherungsgruppe bietet zwei Varianten einer Auslandskrankenversicherung an.

Versicherungsträger

  • Versicherungsgeber innerhalb Deutschland: AXA Konzern Aktiengesellschaft
  • Versicherungsgeber in der Schweiz: AXA Winterthur Versicherungen
  • Versicherungsname: ARE AXA Auslandsreise-Versicherung

Varianten

  • Reise in Länder, die der nordamerikanischen Freihandelszone angehören
  • Reise in Länder, die der nordamerikanischen Freihandelszone nicht angehören

Versicherte Personen

  • keine Altersbegrenzung
  • Maximal 548 Reisetage sind versicherbar.
  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Versicherung auf jede Person einzeln
  • für Privat- und Geschäftsreisen

Leistungsumfang

  • volle Erstattung aller Aufwendungen für medizinische Behandlungen
  • Übernahme der Kosten von Arznei-, Verbands- und Heilmittel
  • Zahnbehandlungskosten in voller Höhe (außer Unfall, dann bis 350,- Euro)
  • Rücktransport in vollem Umfang
  • Überführung innerhalb Europa bis 5.000,- Euro, außerhalb bis 10.000,- Euro

Beginn und Ende der Versicherung

  • Sind auf Verlangen der Versicherungsgesellschaft nachzuweisen.
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • Beitragszahlung muss vor Reiseantritt liegen.
  • Beginn und Ende bei Überschreiten der deutschen Grenze

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Einen umfassenden Versicherungsschutz gegen ärztliche Behandlungskosten im Ausland für sich und Ihre Familie berechnen Sie einfach über unseren Link „Zum Versicherungsvergleich>>“. >Hier können Sie Ihre Reisekrankenversicherung direkt abschließen.

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Die Absicherung des Kostenrisikos im Rahmen eines Auslandsaufenthalts kann durch eine Reiseversicherung AXA erfolgen. Dadurch wird ein finanzieller Schutz für medizinische Behandlungen im Ausland getroffen. Ihre Versicherung rechnen wir Ihnen gern über das Feld „Zum Versicherungsvergleich>>“ aus. Gleichzeitig geben wir Ihnen hier einen kurzen Eindruck über die beiden Reiseversicherungen AXA.

Versicherungsträger

Die Reiseversicherungen AXA werden durch die AXA Gruppe angeboten. Innerhalb Deutschlands ist dies die AXA Konzern Aktiengesellschaft. Sie bietet die Reiseversicherung AXA an. Außerhalb Deutschland, so in der Schweiz, geschieht die Versicherung über die AXA Winterthur Reiseversicherung. Wir wollen uns hier vor allem mit der „ARE Reiseversicherung AXA“ befassen und die AXA Winterthur Reiseversicherung der Schweiz am Rande beleuchten.

Varianten der Reiseversicherungen AXA

In der Auslandskrankenversicherung der AXA werden zwei Tarifvarianten angeboten. Eine Variante umfasst Reisen in Staaten, die nicht zur nordamerikanischen Freihandelszone angehören. Die andere Variante umfasst Reisen in die nordamerikanische Freihandelszone (also in die USA, nach Kanada und Mexiko).

Versicherte Personen

Es können sich alle Personen von 0 – 60 Jahren und ab 61 Jahren in beiden Varianten versichern lassen. Voraussetzung ist jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft und der reguläre Wohnsitz innerhalb Deutschlands. Bei der AXA Winterthur Reiseversicherung wäre dies die Schweiz. In beiden Varianten können maximal 548 Tage des Auslandsaufenthaltes versichert werden. Vor einer Reise ist jede Person einzeln zu versichern. Insbesondere trifft dies für Kinder und Partner zu. Eine Unterscheidung von Privatreisen und Dienstreisen gibt es nicht.

Leistungsumfang

Im Rahmen der Reiseversicherung AXA und der AXA Winterthur Reiseversicherung werden alle Aufwendungen erstattet, die durch ärztliche Behandlungen entstehen. Auch Arzt-Wegegebühren und Taxikosten sind inbegriffen. Arznei- und Verbandsmittel werden wie Heilmittel und Diagnostik vollumfänglich abgegolten. Zahnarztbehandlungskosten sind in vollem Umfang enthalten. Eine Ausnahme stellen die Zahnarztkosten dar, die durch einen Unfall verursacht worden sind und werden beschränkt auf 350,- Euro. Vervollständigt wird die Reiseversicherung AXA durch die Kostenübernahme bei Rücktransport. In diesem Punkt stimmt die AXA Winterthur Versicherung überein. Die Reiseversicherungen AXA erstatten bei Überführung innerhalb Europas Kosten bis zu 5.000,- Euro, außerhalb Europas werden Kosten bis 10.000,- Euro erstattet.

Beginn und Ende der Versicherung

Damit die AXA Reiseversicherung wirksam wird, muss der Beitrag vor Reiseantritt bezahlt, ein genauer Zeitpunkt genannt und die deutsche Grenze überschritten worden sein. Auf Verlangen der Versicherungsgesellschaft ist die Reisezeit nachzuweisen.

Versicherung vergleichen und Kosten berechnen

Durch eine Gegenüberstellung verschiedener Anbieter von Reisekrankenversicherungen können Sie sich und Ihrer Familie einen umfassenden Versicherungsschutz gewährleisten. Durch Anklicken des Buttons „Zum Versicherungsvergleich>>“ sind wir Ihnen beim Abschluss behilflich.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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