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Reiseversicherung 1 plus

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Die Reiseversicherung 1plus ist eine Jahresversicherung und beinhaltet Sach- und Personenversicherungen für weltweite Reisen mit beruflichem oder privaten Hintergrund.

Rahmenbedingungen und Konditionen

  • Für private und geschäftliche Reisen mit einer maximalen Dauer von 45 Tagen verfügbar
  • Versicherungsschutz besteht für weltweite Reisen aller Art einschließlich Kreuzfahrten
  • Jahresreiseversicherung kann für Singles, Paare und Familien mit Kindern bis zum 21. Lebensjahr abgeschlossen werden
  • Deutliche Beitragserhöhung mit Beginn des Verlängerungsjahres
  • Beitragsanpassung für Versicherungsnehmer ab dem Erreichen des 70. Lebensjahres
  • Reisen bis zu einem Reisewert von 10.000 Euro versicherbar

Versicherungsleistungen

  • Reiserücktrittsversicherung inklusive Reiseabbruchversicherung enthalten
  • Versicherungsleistung bei anfallenden Umbuchungskosten enthalten
  • Reisegepäckversicherung deckt Verlust, Diebstahl und Beschädigung des mitgeführten Reisegepäcks aller versicherten Personen
  • Reisekrankenversicherung deckt ambulante, stationäre und zahnmedizinische Kosten
  • Reise-Assistance organisiert Rücktransport in das Heimatland
  • Kostenübernahme bei einem organisierten und medizinisch notwendigen Rücktransport

Erstattungsgrenzen und Selbstbeteiligung

  • 20 % eigene Beteiligung am erstattungsfähigen Schaden bei der Reiserücktrittsversicherung
  • 20 % und mindestens 25 % Selbstbehalt bei der Reiseabbruchversicherung
  • Höchsterstattung der Reisegepäckversicherung 2.000 Euro für Singles und 4.000 Euro für Familien und Paare
  • Reisekrankenversicherung einschließlich Übernahme der Rücktransportkosten ohne eigene Beteiligung

Beitrag berechnen & Anbieter vergleichen

Die Beiträge zur Reiseversicherung hängen vom Anbieter und von den enthaltenen Leistungen ab. Der auf dieser Seite integrierte Tarifrechner ermöglicht Ihnen den direkten Vergleich der Angebote und den Onlineabschluss der passenden Reiseversicherung. Zum Tarifrechner gelangen Sie über den blau hinterlegten Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Hinter der Reiseversicherung 1plus steht die Allianz Global Assistance. Die Allianz Global Assistance verfügbar über zahlreiche Niederlassungen auf der ganzen Welt und kann daher den Versicherungsnehmer der angebotenen Reiseversicherung eine zeitnahe Unterstützung vor Ort bieten. Gleichzeitig steht die umfassende Unterstützung bei einem Notfall im Ausland über die eingerichtete Assistance-Hotline zur Verfügung. Versicherungsnehmer der 1plus Reiseversicherung erhalten die Kontaktdaten und können unabhängig vom Reiseland rund um die Uhr den Kontakt mit deutschsprachigen Mitarbeitern aufnehmen. Der Jahresreiseschutz 1plus der Allianz Global Assistance ist ein Reiseversicherungspaket mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Bei der Reiseversicherung 1plus handelt es sich um ein umfassenden Reiseversicherungspaket, dass alle für eine Reise benötigten Policen enthält. Die Reiseversicherung 1plus ist sowohl für private Reisen als auch für dienstliche Auslandsaufenthalte verfügbar. Versichert werden können mit den Reiseversicherungen der Allianz Global Assistance sowohl Singles, als auch Paare und Familien mit Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Detaillierte Informationen zum Reiseschutz 1plus und die Versicherungsbedingungen sind unter http://www.elviab2b.de/reiseversicherung/leistung-jahresschutz-1plus.htmleinsehbar.

Laufzeit und Geltungsbereich

Die Reiseversicherung der Allianz Global Assistance wird nur als Jahresversicherung angeboten. Die im Versicherungspaket integrierten Reiseversicherungen sind für Privat- und Geschäftsreisen in vollem Umfang gültig. Der Geltungsbereich der Reiseversicherung ist weltweit, ohne dass einzelne Reiseländer oder Reisearten ausgeschlossen werden. Die maximale Reisedauer darf einen Zeitraum von 45 Tagen nicht überschreiten. Versichert sind alle beim Abschluss der Reiseversicherung 1plus namentlich benannten Personen. Kinder können bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres mitversichert werden, wenn sie in einer häuslichen Gemeinschaft mit den versicherten Eltern leben. Die Laufzeit der Reiseversicherung im Tarif Jahres-Reiseschutz 1 plus beträgt mindestens 12 Monate. Mit dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres beginnt das sogenannte Verlängerungsjahr. Die Leistungen der Reiseversicherung 1plus bleiben in gleichem Umfang bestehen, aber der zu entrichtende Jahresbeitrag erhöht sich deutlich. Versicherungsnehmer der Reiseversicherung im Tarif Jahres-Reiseschutz 1plus können diesen fristgerecht kündigen. Die Kündigung der Reiseversicherung 1plus muss mit einer dreimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Versicherungsjahres erfolgen. Erfolgt die Kündigung des Jahres-Reiseschutzes 1plus nicht fristgerecht, verlängert sich der Versicherungsschutz zum erhöhten Beitrag automatisch um weitere 12 Monate.

Leistungen und Erstattungsgrenzen

Der Jahres-Reiseschutz 1plus besteht aus mehreren Versicherungspolicen. Bis zum Beginn der Urlaubs- oder Geschäftsreise besteht der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt vertraglich geschuldete Stornierungsgebühren bei einem Nichtantritt der Reise. Die Reiserücktrittsversicherung ist mit einer Reiseabbruchversicherung kombiniert, so dass auch eine vorzeitige Abreise und die daraus entstehenden Aufwendungen versichert sind. Darüber hinaus besteht mit der Reiseversicherung der Allianz Global Assistance ein Schutz vor anfallenden Umbuchungsgebühren. Die im Versicherungspaket enthaltene Reisegepäckversicherung leistet eine Kostenerstattung bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung des mitgeführten Gepäcks. Für Einzelpersonen werden hier bis zu 2.000 Euro erstattet. Für Familien mit Kindern und gemeinsam reisende Paare ist eine maximale Erstattung von 4.000 Euro festgelegt. Der Jahres-Reiseschutz 1plus beinhaltet nicht nur Sachversicherungen, sondern auch wichtige Personenversicherung in Form der Reise- und Auslandskrankenversicherung. Diese erstattet anfallende stationäre, ambulante und zahnmedizinische Behandlungskosten während der Reise. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport wird über die weltweit erreichbare Assistance organisiert und in voller Höhe übernommen.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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