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Post Reiseversicherung

Die Postreiseversicherung gewährt Auslandsreiseschutz durch Versicherungsdienstleistungen der Zürich Versicherungsgesellschaft AG, Zürich.

Geltungsbereich

  • weltweit geltender Reiseversicherungsschutz
  • für Einzelpersonen oder Familien
  • Familienversicherung: Schutz auch für Ehepartner sowie Kinder bis einschließlich 24 Jahren

Krankheit, Unfall, Tod

  • Versicherungsschutz besteht bei ernsthaften Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen.
  • Such-, Rettungs-, Bergungs- und Überführungsmaßnahmen bis 30.000 CHF
  • Rücktransport
    • bei medizinischer „Notwendigkeit“ oder
    • auf Wunsch des Versicherten
  • Kostenvorschuss bis 5.000 CHF bei Krankenhausaufenthalt
  • Zusatzkosten bis 5.000 CHF für Krankenbesuch, Unterkunft, Verpflegung und Transport
  • Rückholung von Kindern aus dem Ausland

Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reiseunterbrechung

  • Versicherungsfälle
    • schwere Eigentumsschädigung am Wohnort
    • schwere Gesundheitsbeeinträchtigung naher Angehöriger oder des Arbeitsplatzvertreters
    • ernsthafte Lebens- oder Eigentumsgefahr am Auslandsaufenthaltsort durch Streiks, Gewalttätigkeiten, Naturkatastrophen, Epidemien
    • Schwangerschaftskomplikationen
    • Verlust von Reisedokumenten
    • unvorhergesehene Arbeitgeberkündigung
    • unerwartete Gerichtsvorladung als Zeuge oder Geschworener
  • Versicherungsleistungen
    • Rückreisemehrkosten
    • Stornokosten
    • Nachreisekosten
    • Kosten für ungenutzte Reiseleistungen 

Unbenutzbarkeit der Urlaubsunterkunft

  • Versicherungsfälle
    • Wasser- und Elementarschäden
  • Versicherungsleistungen
    • Mehrkosten für Verpflegung und Unterkunft für bis zu sieben Tage und für bis zu 700 CHF je Versicherten 

Pannenhilfe

  • Versicherungsfälle
    • Fahruntüchtigkeit des Reisefahrzeugs
    • Fahrzeugdiebstahl
  • Versicherungsleistungen
    • Wiederherstellen der Fahrbereitschaft
    • Abschleppkosten
    • Bergungskosten
    • Stellung eines Ersatzfahrzeugs
    • Kostenvorschuss bis 2.000 CHF
    • Gesamtleistung der Pannenhilfe: maximal 5.000 CHF
    • Versicherungsausschlüsse: gewerbsmäßige Personentransporte und Geschäftsfahrten
  • Rechtsschutzversicherung
  • Versicherungsfälle
    • Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren
    • Schadensersatzansprüche des Versicherten
    • Streitigkeiten aus Miet-, Fracht-, Beförderungs- und Reiseverträgen
    • Verkehrsrechtsschutz: für Fahrzeugführer, Fußgänger, Radfahrer und Passagier öffentlicher Verkehrsmittel
  • Versicherungsleistungen
    • Gerichtsgebühren und andere Verfahrenskosten
    • Sachverständigengutachten
    • Strafkautionen

„Home Care Service“

  • Versicherungsfälle
    • Wasser-, Feuer-, Elementarereignisse am Wohnsitz oder am Feriendomizil
  • Versicherungsleistungen
    • Notfallorganisation von Handwerkerleistungen
    • Höchstbetrag je Versicherungsfall: 1.000 CHF

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Die individuelle Ausgestaltung angebotener Reiseversicherungen zeigt, wie wichtig die Abstimmung der Versicherungsleistungen auf den Bedarf eines Reisenden ist. Nur ein Tarifrechner ermöglicht einen effizienten und wirklich neutralen Vergleich der verschiedenen Versicherungsangebote. Unser Tarifrechner steht Ihnen unter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ zur Verfügung.

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Die Post Reiseversicherung gewährt Auslandsreiseschutz durch Versicherungsdienstleistungen der Zürich Versicherungsgesellschaft AG, Zürich.

Geltungsbereich

Die weltweit geltende Reiseversicherung kann von Einzelpersonen oder für Familien abgeschlossen werden. In einer Familienversicherung sind auch der Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.

Krankheit, Unfall, Tod

Versicherungsfälle der Postbank Kreditkarte Reiseversicherung sind ernsthafte Erkrankungen, schwere Unfälle sowie Todesfälle. Übernommen werden bis zu 30.000 CHF bei Such- oder Rettungsmaßnahmen, dazugehörigen Transporten sowie bei Bergung und Überführung Verstorbener. Rücktransporte zum Wohnort oder zu einem wohnortnahen Krankenhaus werden bei medizinischer „Notwendigkeit“ oder auf Wunsch des Versicherten durchgeführt. Kostenvorschüsse für Krankenhausaufenthalte erfolgen bis 5.000 CHF. Andere Zusatzkosten für Besuche, Unterkunft, Verpflegung und Transport werden von der Postbank MasterCard Reiseversicherung bis 5.000 CHF bezahlt. Kostenersatz wird auch für die Rückholung von Kindern aus dem Ausland vorgenommen.

Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reiseunterbrechung

Versicherungsfälle stellen auch Reiseunterbrechung oder Reiseabbruch dar, wenn ein naher Angehöriger oder der Stellvertreter am Arbeitsplatz eine schwere Gesundheitsbeeinträchtigung erleidet, das Eigentum des Versicherten am Wohnsitz durch Elementarereignisse schwer geschädigt wird, eine ernsthafte Eigentums- oder Lebensgefahr für den Versicherten durch Streiks, Gewalttätigkeiten, Naturkatastrophen oder Epidemien am ausländischen Aufenthaltsort vorliegt oder behördliche Maßnahmen oder Streik eine Weiterreise unmöglich machen. Die Versicherung übernimmt die Rückreisemehrkosten. Versicherungsfälle in der Reiserücktrittskostenversicherung sind neben Erkrankung, Unfall und Tod auch Schwangerschaftskomplikationen, der Verlust von Reisedokumenten, eine unvorhergesehene Arbeitgeberkündigung, der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit, Reiseunmöglichkeit im Ausland aufgrund Streik, Naturkatastrophen oder Epidemien und eine unerwartete Gerichtsvorladung (als Geschworener oder Zeuge). Bei notwendigem Reiserücktritt oder Reiseunterbrechung erstattet die Versicherung Annullierungskosten, Mehrkosten für eine etwaige Nachreise und Aufwendungen für nicht genutzte Reiseleistungen. Bei Unbenutzbarkeit der Urlaubsunterkunft durch Wasser- oder Elementarschäden trägt die Postfinance MasterCard Reiseversicherung Mehrkosten für Verpflegung und Unterkunft für höchstens 7 Tage und insgesamt maximal 700 CHF je versicherter Person.

Pannenhilfe

Pannenhilfe wird von der Reiseversicherung Post in europäischen Ländern und in Mittelmeeranrainerstaaten bei Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs des Versicherten oder bei Fahrzeugdiebstahl geleistet. Die Pannenhilfe umfasst die Kosten für das Wiederherstellen der Fahrbereitschaft, die Abschleppkosten, Bergungskosten bis 2.000 CHF, einen Kostenvorschuss bis 2.000 CHF (z. B. bei Fahrzeugdiebstahl) und die Stellung eines Ersatzfahrzeugs bei Fahruntauglichkeit bis höchstens 3.000 CHF. Die Gesamtleistung der Pannenhilfe ist auf 5.000 CHF begrenzt. Die Post MasterCard Reiseversicherung bezahlt ferner bei schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung eine Ersatzreise. Pannenhilfeleistungen erfolgen nicht anlässlich gewerbsmäßiger Personentransporte und für Geschäftsfahrten.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung der Post Kreditkarte Reiseversicherung sorgt für eine Kostenabdeckung bei Gerichtsgebühren, andere Verfahrenskosten, Sachverständigengutachten und Prozessentschädigungen und übernimmt außerdem Strafkautionen zur Abwendung von Untersuchungshaft. Der Reiserechtsschutz gilt außerhalb der Schweiz und Liechtensteins und versichert Schadensansprüche einer versicherten Person, Verwaltungs- und Strafverfahren sowie rechtliche Streitigkeiten aus Miet-, Fracht-, Beförderungs-, Transport- und Reiseverträgen. Der Verkehrsrechtsschutz schützt die Versicherten innerhalb der Schweiz (bei entsprechender Vereinbarung auch in ganz Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten) als Fahrzeugführer, Fahrzeugeigentümer, Fußgänger und Radfahrer sowie als Passagier öffentlicher Verkehrsmittel.

„Home Care Service“

Der „Home Care Service“ erbringt Notfallleistungen am Schweizer Wohnsitz oder am Schweizer Feriendomizil. Diese Versicherung organisiert Handwerkerleistungen nach Elementar-, Wasser-, Feuer- oder Glasschäden. Für Gebäudeeigentümer werden Notfallmaßnahmen auch bei Ausfall von Elektro-, Sanitär-, Klima-, Lüftungs- und Heizungsanlagen ergriffen. Die Höchstleistung beträgt je Schadenfall 1.000 CHF.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die AVB der Post Reiseversicherung können unter http://www.post.ch/post-startseite/post-ferienservice/post-ferientip/post-sicher-durch-die-ferien/post-reiseversicherung.htm (Button „Reiseversicherung buchen“) in Verbindung mit http://www.zurichconnect.ch/site4/gm/de/versicherungen/assistance/assistance.htm eingesehen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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