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Ă–amtc Reiseversicherung

Die ÖAMTC Reiseversicherung wird als Reiseschutzpaket in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung AG, Wien angeboten.

Geltungsbereich

  • weltweite Reisen (ohne Ă–sterreich)
  • Einzelreise oder Jahresvertrag
    • Gepäck- und Stornoschutz: nur Jahresvertrag
  • Reisedauer
    • Jahresvertrag: jeweils bis 42 Tage (Gepäck- und Stornoschutz: bis 92 Tage)
    • Einzelreise: 1, 2, 3, 6 oder 11 Monate
    • mindestens eine Ăśbernachtung
  • Einzeltarif
    • nur fĂĽr Ă–AMTC-Mitglieder
  • Familientarif
    • neben abschlieĂźendem Ă–AMTC-Mitglied: ein weiterer Erwachsener und 5 Kinder bis einschlieĂźlich 18 Jahre

Versicherungsleistungen

  • ReiserĂĽcktritts-, Reiseabbruch-, Reiseverspätungsversicherung
    • Versicherungsfälle: (Reiseunzumutbarkeit bewirkende) schwere Erkrankung oder Unfallverletzung, Tod, nach Reisebuchung festgestellte Schwangerschaft, Schwangerschaftskomplikationen, bedeutender Eigentumsschaden am Wohnsitz durch Elementarereignis oder fremde Straftat, Reiseabbruch wegen Epidemie, Naturkatastrophe oder Unruhen, Transmittelverspätung
    • Versicherungsleistung: Stornokosten, Ersatz ungenutzter Reiseteile, zusätzliche Reisekosten, Anreisemehrkosten
  • Reisegepäckversicherung
    • Versicherungsfälle: Beschädigung, Vernichtung, Abhandenkommen von GepäckstĂĽcken
    • Versicherungsleistung: Zeit-, Reparatur- oder Materialwert
  • Auslandskrankenversicherung
    • Versicherungsfälle: akute Erkrankungen, Unfallverletzungen, Todesfälle
    • Versicherungsleistungen: erster Krankentransport, Verlegungstransport, medizinisch „notwendiger“ RĂĽcktransport (nach dreitägigem Krankenhausaufenthalt: RĂĽcktransport ohne Notwendigkeit), ĂśberfĂĽhrung Verstorbener, stationäre Krankenhaus- und ärztlich-ambulante Behandlungen, KostenĂĽbernahmegarantie
    • innerhalb Ă–sterreichs: Verlegungstransport, Krankenbesuch, ĂśberfĂĽhrung Verstorbener
  • Reiseunfallversicherung
    • Geldzahlung bei unfallbedingter Invalidität
    • Such- und Bergungskosten
  • Reisehaftpflichtversicherung
    • Durchsetzung von SchadensersatzansprĂĽchen des Versicherten (aus Sach- und Personenschäden)
    • Abwehr von Dritten behaupteten SchadensersatzansprĂĽchen
    • Verteidigung in Disziplinar- und Strafverfahren

VersicherungsausschlĂĽsse

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherten
  • Kriegsereignisse, Expeditionsreisen
  • behördliche VerfĂĽgungen
  • manuelle berufliche Tätigkeiten
  • Kernenergie
  • Medikamenten-, Suchtmittel- und Alkoholgebrauch
  • bestimmte Sportwettbewerbe
  • AusĂĽbung von Extremsportarten
  • ReiserĂĽcktritts- und Abbruchversicherung
    • psychische Krankheiten, AIDS, Dialyse, Schizophrenie
    • innerhalb des letzten Jahres stationär behandelte Krankheiten: Herz, Krebs, Epilepsie, Diabetes (Typ 1), Multiple Sklerose
    • vor Reisebuchung bestandene Krankheiten
  • Gepäckversicherung
    • Bargeld, Kreditkarten, Fahrkarten
    • motorisierte Fahrzeuge, alle Fluggeräte
    • beruflich genutzte Gegenstände
  • Auslandskrankenversicherung
    • zum Reisezweck zählende Behandlungen
    • zu Reisebeginn feststehende Behandlungen
    • erhaltende und prothetische Zahnbehandlungen
    • Entbindungen
  • Reisehaftpflichtversicherung
    • AnsprĂĽche aus Vermögensschäden, beruflicher Tätigkeit, ErfĂĽllung von Verträgen
    • Umweltschäden

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Reiseversicherungspakete müssen auf die Leistungsfähigkeit aller Einzelbausteine geprüft werden, um eine fundierte ÖAMTC Reiseversicherung Meinung bilden zu können. Einen guten Überblick über die auf dem Markt befindlichen Versicherungsangebote vermittelt ein Tarifrechner. Die Ihren Bedürfnissen am besten entsprechende und günstigste Reiseversicherung können Sie mit unserem Tarifrechner ermitteln, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen.

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Die ÖAMTC Reiseversicherung wird als Reiseschutzpaket in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung AG, Wien angeboten.

Geltungsbereich

Die Reiseversicherung ÖAMTC kann sowohl für weltweite Einzelreisen (außerhalb Österreichs) als auch im Rahmen eines Jahresvertrages für beliebig viele Auslandsreisen bis zu 42 Tagen Reisedauer (bei mindestens einer Übernachtung) abgeschlossen werden. Der als Jahresvertrag der ÖAMTC Europäische Reiseversicherung angebotene Gepäck- und Stornoschutz gilt (bei mindestens einer Übernachtung) für jeweils 92 Reisetage. Der Einzeltarif der ÖAMTC Salzburg steht ÖAMTC-Mitgliedern zur Verfügung, während im Familientarif ein beliebiger weiterer Erwachsener und fünf Kinder bis einschließlich 18 Jahren mitversichert werden.

Versicherungsleistungen

Versicherungsfälle in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung der ÖAMTC Reiseversicherung USA sind (die Unzumutbarkeit einer Reisedurchführung bewirkende) unerwartete schwere Erkrankung, eine schwere Unfallverletzung, der Tod eines Versicherten, eine nach Reisebuchung festgestellte Schwangerschaft, schwere Schwangerschaftskomplikationen, Erkrankungen oder Verletzungen nicht mitreisender Familienangehöriger, bedeutender Eigentumsschaden am Wohnsitz des Versicherten (der durch Elementarereignisse oder Straftaten Dritter verursacht wurde), unverschuldeter Arbeitsplatzverlust durch Arbeitgeberkündigung, Nichtbestehen einer Abschlussprüfung und unvorhergesehene gerichtliche Vorladung des Versicherten. Ferner liegt ein Versicherungsfall vor, wenn die Reise wegen Unruhen, Epidemien oder Naturkatastrophen abgebrochen werden muss. Die ÖAMTC Kreditkarte Reiseversicherung erstattet die Stornokosten, die ungenutzten Reiseteile und zusätzliche Rückreisekosten. Außerdem werden bei Transportmittelverspätung oder Unfall Anreisemehrkosten ersetzt. Die Reisegepäckversicherung der ÖAMTC MasterCard Reiseversicherung zahlt bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung von Gepäckstücken den Zeitwert, den Reparaturwert oder (bei Filmen und Datenträgern) den Materialwert. Die Auslandskrankenversicherung gewährt als ÖAMTC Reiseversicherung weltweit Versicherungsschutz bei akuten Erkrankungen, Unfallverletzungen und Todesfällen. Ersetzt werden durch die ÖAMTC Reiseversicherung Ausland der erste Krankentransport und ein Verlegungstransport, ein medizinisch „notwendiger“ Rücktransport, spätestens aber ein Rücktransport nach dreitägigem Krankenhausaufenthalt, stationäre Krankenhaus- und ärztlich-ambulante Behandlungen sowie Überführungskosten. Bis zur Versicherungssumme wird gegenüber dem ausländischen Krankenhaus von der ÖAMTC Reiseversicherung Amerika eine Kostenübernahmegarantie abgegeben. Bestehende Krankheiten sind in der ÖAMTC Reiseversicherung 2012 mitversichert, wenn sie unerwartet akut auftreten. Bei Versicherungsfällen innerhalb Österreichs werden ein Verlegungstransport, ein Krankenbesuch und die Überführung eines Verstorbenen übernommen. Die Reiseunfallversicherung erbringt eine Geldzahlung im Invaliditätsfall. Eine vor dem Unfall bestehende Invalidität wird in Abzug gebracht. Die Such- und Bergungskosten für in Seenot oder Bergnot geratene Versicherte werden bis zur Versicherungssumme übernommen. Die Reisehaftpflichtversicherung der ÖAMTC Reiseversicherung Auto dient der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Versicherten aufgrund von Sach- und Personenschäden und der Abwehr von einem Dritten behaupteter Schadensersatzansprüche sowie der Verteidigung in einem Disziplinar- oder Strafverfahren. Übernommen werden durch den ÖAMTC Reiseversicherung Schutzbrief die Kosten aller erforderlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Maßnahmen.

VersicherungsausschlĂĽsse

Die ÖAMTC Reiseversicherung Russland deckt keine Schäden, die durch den Versicherten grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, im Zusammenhang mit Kriegsereignissen stehen, bei Expeditionsreisen in unerschlossenen Regionen auftreten, von behördlichen Verfügungen ausgelöst werden, auf einer beruflichen manuellen Tätigkeit beruhen, durch Kernenergie bewirkt werden, auf Medikamenten-, Suchtmittel- oder Alkoholgebrauch zurückzuführen sind oder infolge der Nutzung von Para- oder Hängegleitern, anlässlich Motorsportwettbewerben, sonstiger Sportwettbewerbe ab Landesebene aufwärts oder in Ausübung von Extremsportarten auftreten. Die Reise-Rücktritts- und Abbruchversicherung greift nicht bei psychischen Krankheiten, AIDS, Schizophrenie, Dialyse und Organtransplantationen, bei innerhalb des letzten Jahres stationär therapierten Schlaganfällen, Herzkrankheiten, Krebserkrankungen, Epilepsie, Multiple Sklerose und Diabetes (Typ 1) und bei Krankheiten, die bei Reisebuchung bestanden oder vorhersehbar waren. Die Gepäckversicherung ersetzt nicht Bargeld, Kreditkarten, Fahrkarten, Kunstgegenstände, jegliche motorisierten Fahrzeuge, Fluggeräte und beruflich genutzte Gegenstände. In der Auslandskrankenversicherung werden in Österreich und im Wohnsitzland des Versicherten entstandene Schäden nicht ersetzt. Für zum Reisezweck zählende oder vor Reisebeginn feststehende Behandlungen, für erhaltende und prothetische Zahnbehandlungen sowie für Entbindungen erfolgt keine Erstattung. Die Reisehaftpflichtversicherung der ÖAMTC Salzburg Reiseversicherung dient nicht der Durchsetzung von Ansprüchen des Versicherten aus Vermögensschäden oder aus beruflichen Tätigkeiten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ferner Streitigkeiten wegen der Erfüllung von Verträgen und wegen Umweltschäden.

Versicherungsprämien

Die Versicherungsprämie eines Jahresvertrages kostet für Einzelversicherte 84 € und für Familien 169 €. Einzelreisen können für eine Reisedauer von 1, 2, 3 und (nur bei Einzelreisenden) für 6 oder 11 Monate abgeschlossen werden. Für diese Versicherungen werden 38 € (Familien 73 €), 76 € (150 €), 114 € (230 €), 370 € bzw. 792 € berechnet. Der Reise- und Stornoschutz kostet für Einzelpersonen zusätzlich 55 € (ohne Selbstbehalt 62 €) und für Familien 88 € (99 €).

Versicherungsbedingungen

Die „Versicherungsbedingungen Weltschutz“, „Gepäck- und Stornoschutz“ und Informationen zu Leistungen und Prämien des ÖAMTC befinden sich unter http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C%2C%2C11100.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung ĂĽbernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren GrĂĽnden vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung ĂĽbernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten fĂĽr den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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