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Mobiliar Reiseversicherung

Die Mobiliar Reiseversicherung ist ein Versicherungspaket der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, Bern. 

Geltungsbereich

  • weltweite Reisen (außerhalb der Schweiz)
  • Jahresvertrag (mit stillschweigender Verlängerung)
  • Voraussetzung: ständiger Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein
  • Einzelpersonen- oder Mehrpersonenversicherung

Versicherungsleistungen

  • Reiserücktritts- und Abbruchversicherung
    • Versicherungsfälle: schwerer Unfall, ernsthafte Erkrankung, erhebliche Schwangerschaftsbeschwerden, Tod, Erkrankung nahe stehender Personen, erhebliche Wohngebäude- oder Hausratschäden, Reiseverhinderung durch Unruhen, Epidemien oder Elementarereignisse, Arbeitgeberkündigung, neue Arbeitsstelle, Diebstahl des Reisepasses bzw. der Identitätskarte
    • Versicherungsleistungen: Stornokosten, Ersatz nicht genutzter Reiseleistungen, zusätzliche Reisekosten, Kosten einer Ersatzreise
  • „24 h Personen-Assistance“
    • Mehrkosten für Rückreise, Reisewiederaufnahme oder Reisebeendigung
    • Krankenbesuch durch zwei nahe stehende Personen
    • Such- und Rettungskosten
    • Überführungskosten
  • „24 h Personen-Assistance (Haustiere)“
    • bei Erkrankung/Unfallverletzung von Haustieren (Katze oder Hund)
    • Übernahme von Reisemehrkosten des Versicherten
    • Ersatz entgangener Reisedienstleistungen
  • „24 h Motorfahrzeug-Assistance“
    • bei Panne, Unfall, Beschädigung oder Diebstahl
    • Kosten für Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, Abschleppkosten, Bergungskosten
    • Reparaturkostenvorschuss
  • Verkehrsrechtsschutz
    • Geltendmachung nichtvertraglicher Schadensersatzansprüche durch den Versicherten
    • Strafverfahren wegen fahrlässiger Straftatbestände
  • Reiserechtsschutz
    • Hilfestellung bei Miete, Reise, Fracht, Beherbergung
  • Reisegepäckversicherung
    • Schutz bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl, Verlust von Reisegepäck bei einem Transportunternehmen

Versicherungsausschlüsse

  • Reiserücktrittsversicherung
    • Wett- und Rennfahrten
    • professionelle Sportwettkämpfe
    • Raufereien, Entführungen, Wagnisse
    • Trunkenheit, Drogen- und Medikamentenmissbrauch
    • bereits bei Versicherungsabschluss aufgetretene oder zu erwartende Ereignisse
    • Krieg, Rebellion, Kernenergie
  • „24 h Personen-Assistance (Haustiere)“
    • gewerblich gehaltene Tiere
    • Wettkämpfe, Jagden, Rennen, Impfungen, Operationen
  • „24 h Motorfahrzeug-Assistance“
    • gewerbsmäßige Transporte
  • Verkehrsrechtsschutz
    • gewerbsmäßig genutzte Fahrzeuge
    • Haftpflichtansprüche gegen den Versicherten
  • Reisegepäckversicherung
    • Motorfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen
    • Berufswerkzeuge, Sportgeräte, Musikinstrumente, Prothesen, Hard- und Software

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Nicht nur die Versicherungsprämien, sondern vor allem bedarfsgerechte Versicherungsleistungen sollten der Entscheidung für eine Reiseversicherung zugrunde liegen. Ein Überblick über die Vielfalt der verfügbaren Angebote lässt sich nur mit einem Tarifrechner effektiv herstellen. Der auf dieser Seite angebrachte blaue Button „Zum Versicherungsvergleich“ zeigt Ihnen den Weg zu unserem Tarifrechner.

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Die Mobiliar Reiseversicherung ist ein Versicherungspaket der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG und der Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG, jeweils Bern.

Geltungsbereich

Die für ein Jahr abgeschlossene Mobiliar Reiseversicherung gilt für beliebig viele Auslandsreisen (außerhalb der Schweiz) und verlängert sich stillschweigend, wenn nicht drei Monate vor Versicherungsablauf gekündigt wird. Der Abschluss der Versicherung setzt einen ständigen Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein voraus. Bei Wohnsitzverlagerung in das Ausland erlischt die Versicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die Mobiliar Reiseversicherung.ch kann von Einzelpersonen oder von einem Mehrpersonenhaushalt abgeschlossen werden. In die Mehrpersonenversicherung sind neben dem Versicherungsnehmer im gleichen Haushalt lebende Lebenspartner/Ehepartner, unmündige Personen, mündige Kinder ohne eigene Berufstätigkeit sowie weitere in der Versicherungspolice aufgeführte Personen einbezogen.

Versicherungsleistungen

Zur Reiseversicherung Mobiliar gehören eine Reiserücktrittsversicherung, die „24 h Personen-Assistance“, die „24 h Motorfahrzeug-Assistance“, Verkehrs- und Reiserechtsschutz und eine Reisegepäckversicherung. Die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, die zur Mobiliar Reiseversicherung Multirisk gehört, leistet bei schweren Unfallverletzungen, ernsthaften Erkrankungen, erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden und im Todesfall, bei Erkrankungen nahe stehender Personen oder des Vertreters am Arbeitsplatz, bei Auftreten erheblicher Schäden am Wohngebäude oder am Hausrat des Versicherten, bei Reiseverhinderung durch Streik, Unruhen, Epidemien, Vulkaneruptionen, Erdbeben oder Elementarereignissen (falls Lebensgefahr besteht oder eine offizielle schweizerische Reisewarnung ausgegeben wird), bei Arbeitgeberkündigung oder Antritt einer neuen Arbeitsstelle sowie bei Diebstahl von Identitätskarte oder Reisepass. Leistungen bei psychischen Erkrankungen setzen die psychiatrische Attestierung einer ernsthaften Krankheit voraus. Die Mobiliar Versicherung Reiseversicherung ersetzt Stornokosten, zusätzliche Reisekosten, nicht genutzte Reiseleistungen bei verspäteter oder frühzeitiger Abreise oder bei Reiseunterbrechung oder die Kosten einer Ersatzreise. Die „24 h Personen-Assistance“ ersetzt Mehrkosten für eine unmittelbare Rückreise in die Schweiz (notfalls mit der Mobiliar Reiseversicherung REGA), Reisemehrkosten bis zu 1.000 CHF, die zur Wiederaufnahme einer unterbrochenen Reise oder zur Beendigung einer Reise erforderlich sind sowie Transportmehrkosten bis zu 10.000 CHF für einen Versicherten, der aufgrund eines Schadensereignisses in die Schweiz zurückgereist war und die unterbrochene Auslandsreise wieder aufnimmt. Die Reiseversicherung Mobiliar leistet ferner einen rückzahlbaren Kostenvorschuss bis 5.000 CHF für ärztliche Auslandsbehandlungen, Medikamente und dringend erforderliche Anschaffungen. Versichert sind Krankentransportkosten, Krankenbesuchskosten für zwei dem erkrankten Versicherten nahe stehende Personen bis CHF 10.000 bei mehr als 7-tägigem Krankenhaushausenthalt, Rettungskosten in unbegrenzter Höhe, Suchkosten bis 50.000 CHF und Überführungskosten verstorbener Versicherter. Die „24 h Personen-Assistance (Haustiere)“ der Mobitour Reiseversicherung Mobiliar leistet bis zu 2.000 CHF bei ernsthaften Erkrankungen oder Unfallverletzungen von Haustieren (Katze oder Hund), die eine Anwesenheit des Versicherten am Wohnort unabdingbar machen. Die Reiseversicherung Schweizerische Mobiliar übernimmt die Transportmehrkosten bei Reiseverspätung, Reiseabbruch und Reiseunterbrechung und ersetzt entgangene Reiseleistungen. Die „24 h Motorfahrzeug-Assistance“ schließt Kraftfahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen ein, die vom Versicherten selbst gelenkt werden. Bei Unfall, Panne, Beschädigung oder Diebstahl trägt die Versicherung die Kosten für das Wiederherstellen der Fahrbereitschaft, Abschleppkosten, Speditionskosten für Ersatzteile, Bergungskosten (bis 5.000 CHF) und Standgebühren (bis 1.000 CHF) und übernimmt einen rückzahlbaren Reparaturkostenvorschuss bis 5.000 CHF. Der Verkehrsrechtsschutz der Reiseversicherungen Mobiliar erstreckt sich außerhalb der Schweiz auf die Geltendmachung nichtvertraglicher Schadensersatzansprüche durch den Versicherungsnehmer und auf Strafverfahren wegen fahrlässiger Straftatbestände. Von der Versicherung werden innerhalb Europas und in den Mittelmeeranrainerstaaten bis zu 500.000 CHF getragen. Außerhalb dieser Region beträgt die Deckungssumme 50.000 CHF. Die Versicherung übernimmt Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gutachter- und notwendige Reisekosten wegen Gerichtsverhandlungen sowie (bis zu 100.000 CHF) Strafkautionen. Zum Reiserechtsschutz der Schweizer Mobiliar Reiseversicherung gehören Hilfestellungen in Miet-, Reise-, Fracht- und Beherbergungsangelegenheiten. Die Reisegepäckversicherung schützt finanziell bei Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl und Verlust während des Transports durch Beförderungsunternehmen und ersetzt Neuwert oder Reparaturkosten. Bargeld ist nur gegen Raub und Einbruchdiebstahl versichert. Die Mobiliar Reiseversicherung Kosten hängen von der Anzahl der ausgewählten Versicherungsbausteine ab.

Versicherungsausschlüsse

In der Reiserücktrittsversicherung werden Kosten bei chronischen Erkrankungen nur bei schweren akuten Verschlechterungen übernommen. Als Rücktrittsgrund ausgeschlossen sind Ereignisse aufgrund Teilnahme an Wett- und Rennfahrten und professionellen Sportwettkämpfen sowie an Sportarten mit Verletzungsziel und laufendem Körperkontakt. Die Versicherung kann ferner nicht in Anspruch genommen werden anlässlich von Vorsatzstraftaten, Raufereien, Entführungen, schwerer Trunkenheit, Drogen- und Medikamentenmissbrauch, aufgrund bei Versicherungsabschluss oder Reisebuchung bereits aufgetretener oder vorhersehbarer Ereignisse und bei mit erhöhten Risiken verbundenen Wagnissen. Falls im Schadenfall trotz bestehender Möglichkeit nicht das „Mobi24 Call-Service-Center“ eingeschaltet wurde, so ist die Leistung der „24 h Personen-Assistance“ auf 500 CHF begrenzt. Eine Versicherungsleistung findet nicht statt, wenn ein Schaden durch Krieg, Rebellion oder Kernenergie verursacht wurde. Der Versicherungsnehmer muss nachweisen, dass ein Schaden in einer von solchen Ereignissen betroffenen Region nicht von diesen Geschehnissen verursacht wurde. In der „24 h Personen-Assistance (Haustiere)“ sind Tiere aus gewerblicher Haltung nicht versichert. Keine Leistung erfolgt ferner bei Gesundheitsbeeinträchtigungen anlässlich von Wettkämpfen, Rennen, Jagden, Impfungen oder chirurgischen Eingriffen. Die „24 h Motorfahrzeug-Assistance“ tritt nicht ein bei gewerbsmäßigen Transporten und Kraftfahrzeugvermietungen. Nicht einbezogen in den Verkehrsrechtsschutz sind gewerbsmäßig genutzte Fahrzeuge und Haftpflichtansprüche gegen den Versicherten. Die Reisegepäckversicherung schließt in Wohnwagen, Anhängern oder Motorfahrzeugen befindliche Gepäckstücke nicht ein. Berufswerkzeuge, Prothesen, Musikinstrumente, Sportgeräte, Laptops, PC’s und Software sind nicht versichert. Ohne diese Ausschlüsse läge der Mobiliar Reiseversicherung Preis weit höher.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die „Allgemeinen Bedingungen“ sowie weitere Informationen zu den Reiseversicherungen Mobiliar befinden sich unter http://www.mobi.ch/mobiliar/live/versicherungen-unternehmen/reiseversicherung-unternehmen/reisen-personen-assistance_de.html.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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