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LTA Reiseversicherung

Die LTA Reiseversicherungen bieten einen Reiseversicherungsschutz für beliebig viele Reisen an.

Geltungsbereich

  • weltweite Reisen
  • versicherbare Reisedauer
    • bis 60 Tage
    • Inlands-Rückholversicherung: bis 45 Tage
    • Auslandskrankenversicherung: verlängerbar bis 365 Tage

Versicherungsleistungen

  • Auslandskrankenversicherung
    • Versicherungsfälle: Tod, Unfall, Krankheit, Schwangerschaft
    • Versicherungsleistungen: Heilbehandlungskosten, Medikamente
  • Auslandsunfallversicherung
    • Entschädigung bei unfallbedingter Invalidität oder Tod (innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall)
    • Invaliditätsleistung: bis 44.000 €
    • Todesfallleistung: 26.000 €
  • Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
    • Versicherungsfälle: (Reiseunzumutbarkeit auslösende) Krankheit, Unfallverletzung, Tod, Schwangerschaft, erheblicher Eigentumsschaden, betriebsbedingte Kündigung, Annullierung von Transportdienstleistungen
    • Versicherungsleistungen: Rückreisemehrkosten, zusätzliche Unterkunftskosten bei verspäteter Rückreise, Nachreisekosten
    • Deckungssumme: 10.000 €
    • Selbstbehalt: 10 % (Reiseabbruch: mind. 50 €)
  • Reisegepäckversicherung
    • Versicherungsfälle: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung von Gepäckstücken
    • Versicherungsleistung: Ersatz von Zeitwert, Reparaturkosten oder Materialwert (bis 2.500 €)
  • Rückholkostenversicherung
    • medizinisch angeordneter Rücktarnsport
    • Überführungskosten im Todesfall (wahlweise Bestattung am Sterbeort)

Versicherungsausschlüsse

  • Unruhen, Krieg, behördliche Verfügungen, Kernenergie
  • Auslandskrankenversicherung
    • Leistungen, die zum Reisezweck gehören
    • bei Reiseantritt feststehende Behandlungen
  • Rückholkostenversicherung
    • vorsätzliche Selbstschädigungen, Unzurechnungsfähigkeit
    • risikoerhöhende Wagnisse
    • AIDS
    • Drogen- und Alkoholeinwirkungen
    • Schwangerschaftsereignisse innerhalb von zwei Monaten vor dem erwarteten Geburtstermin
    • nicht versicherbar: Personen ab 76 Jahren
  • Reisegepäckversicherung
    • Verlieren oder Vergessen von Gegenständen
    • Geld, Dokumente, Fahrkarten
    • EDV-Geräte und Software
    • Vermögensfolgeschäden
    • grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
  • Rückholversicherung
    • professionelle Sportausübung
    • Suchtkrankheiten und Entzugsbehandlungen

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Anzustreben ist ein umfassender Versicherungsschutz ohne allzu große Leistungsausschlüsse bei gutem Preis-/Leistungsverhältnis. Leistungs- und Prämienvergleiche lassen sich mit einem Tarifrechner bequem durchführen. Der auf dieser Seite integrierte blaue Button „Zum Versicherungsvergleich“ öffnet Ihnen unseren Tarifrechner.

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Die LTA Reiseversicherungen bieten einen Reiseversicherungsschutz an, der entsprechend dem individuellen Bedarf zusammengestellt werden kann.

Geltungsbereich

Die LTA Reiseversicherungen werden als Jahresvertrag für beliebig viele weltweite Reisen bis zu einem Reisewert vom 5.000 € (Einzelpersonen) bzw. 10.000 € (Familien) angeboten. Abgesichert sind grundsätzlich die ersten 60 Reisetage. Lediglich für die „Inlands-Rückholkosten-Versicherung“ gilt eine maximale Reisedauer von 45 Tagen. Gegen Zahlung einer Zusatzprämie kann die Auslandskrankenversicherung auf bis zu 365 Tage verlängert werden.

Versicherungsleistungen

Zum vollständigen Versicherungspaket gehören Auslandskrankenversicherung, Auslands- und Inlands-Rückholkostenversicherung, Assistance-Leistungen, Auslandsunfallversicherung, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung und eine Reisegepäckversicherung. Überraschende Kriegsereignisse sind bis zum siebten Tag nach Kriegsausbruch versichert. Die Auslandskrankenversicherung ist ein Gruppenversicherungsvertrag für Personen, die dem Flugrückholung-Lifecard e. V. angehören. Der nicht verlängerbare Versicherungsvertrag weist eine Versicherungsdauer von höchstens einem Jahr auf. Die LTA Reiseversicherungen ersetzen aufgrund von Unfall, Krankheit und Schwangerschaft notwendige Auslandsheilbehandlungskosten. Schulmedizinisch anerkannte Medikamente und Therapien werden ebenso getragen wie praxisbewährte oder alternativlose sonstige Heilmethoden. Die Auslandsunfallversicherung leistet eine Entschädigungszahlung, wenn innerhalb von 24 Monaten nach einem Auslandsunfall Invalidität oder Tod einer versicherten Person eintritt. Im Todesfall werden 26.000 € und im Invaliditätsfall bis zu 44.000 € gezahlt. Bei Unzumutbarkeit der Reisedurchführung tritt die Reiserücktrittsversicherung der LTA Versicherung Reise ein. Versicherungsfälle sind eine plötzliche schwere Erkrankung oder Verletzung, Tod, Schwangerschaft, betriebsbedingte Kündigung, erheblicher Eigentumsschaden aufgrund eines Elementarereignisses oder einer Vorsatzstraftat eines Dritten sowie die Annullierung von Transportdienstleistungen aufgrund von Unruhen, Streik, Flugzeugentführung, mechanischem Transportmittelausfall oder Elementarereignissen. Die Reiseabbruchversicherung erstattet Rückreisemehrkosten, nicht in Anspruch genommene Reisedienstleistungen, zusätzliche Unterkunftskosten bei erst verspätet möglicher Rückreise sowie Nachreisekosten, die nach einer Reiseunterbrechung erforderlich sind, um den Anschluss an eine Reisegruppe zu erlangen. Die Deckungssumme in der Reiseabbruchversicherung ist auf 10.000 € je Versicherungsvertrag begrenzt. Der Selbstbehalt in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung beträgt 10 %, bei Reiseabbruch mindestens 50 €. Die Reisegepäckversicherung der LTA Reiseversicherung ersetzt bei einem Beförderungsunternehmen aufgegebenes Gepäck bis zu 2.500 €, wenn es abhandenkommt oder beschädigt wird, bei Diebstahl, Raub, absichtlicher Sachbeschädigung, bei zu schweren Verletzungen führenden Unfällen, Elementarereignissen und höherer Gewalt. Die Versicherung ersetzt den Zeitwert, den Reparaturaufwand oder den Materialwert. Als Selbstbehalt in der Reisegepäckversicherung werden 50 € berechnet. Die Rückholkostenversicherung erstattet die Kosten eines medizinisch angeordneten Rücktransports und Überführungskosten im Todesfall (wahlweise die Bestattungskosten am Sterbeort).

Versicherungsausschlüsse

Nicht versichert sind vorhersehbare Kriegsereignisse, Unruhen, behördliche Verfügungen und Schäden durch Kernenergie. Von der Auslandskrankenversicherung der LTA Versicherung Reise werden Leistungen, die zum Reisezweck gehörten, und bei Reisantritt feststehende Behandlungen nicht abgedeckt. Bei unverhältnismäßig hohen Kosten kann die Versicherung ihre Leistung verringern. Die Rückholkostenversicherungen schützen nicht bei Gesundheitskomplikationen, die zu Reisebeginn feststanden. Die Auslandsunfallversicherung leistet nicht bei vorsätzlichen Selbstschädigungen, Unzurechnungsfähigkeit, bewusstem Eingehen risikoerhöhender Wagnisse, Teilnahme „an jeder Art der Fliegerei“ (Ausnahme: als Passagier), AIDS sowie bei Drogen- und Alkoholeinwirkungen. Nicht versicherbar sind Personen ab einem Alter von 76 Jahren sowie Schwerpflegebedürftige. Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung treten nicht für Ereignisse ein, von deren Eintritt bei Reisebuchung oder bei Versicherungsabschluss auszugehen war. Nicht versichert sind außerdem Schwangerschaftsereignisse innerhalb von zwei Monaten vor dem erwarteten Geburtstermin. Die Reiseabbruchversicherung erstattet Rückreisemehrkosten, nicht in Anspruch genommene Reisedienstleistungen, zusätzliche Unterkunftskosten bei erst verspätet möglicher Rückreise sowie Nachreisekosten, die nach einer Reiseunterbrechung erforderlich sind, um den Anschluss an eine Reisegruppe zu erlangen. Die Deckungssumme in der Reiseabbruchversicherung ist auf 10.000 € je Versicherungsvertrag begrenzt. Die Reisegepäckversicherung erstattet keine Schäden bei Vergessen oder Verlieren von Gegenständen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Geld, Fahrkarten, Dokumente, Software, EDV-Geräte und Vermögensfolgeschäden. Keine Leistungspflicht besteht ferner bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung. Die Rückholversicherung der LTA Versicherung Reise leistet nicht anlässlich professioneller Sportausübung, bei Suchtkrankheiten und Entzugsbehandlungen.

Versicherungsbedingungen

Umfassende Informationen zu den Versicherungsbedingungen der LTA Reiseversicherung befinden sich unter http://www.lta-reiseschutz.de/pdf/Verbraucherinformationen_aio_de.pdf.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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