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LKH Reiseversicherungen

Die LKH Reiseversicherungen schützen bei Schadensfällen auf Auslandsreisen.

Geltungsbereich

  • weltweite Auslandsreisen
    • außerhalb Deutschlands
    • außerhalb von Staaten, deren Staatsangehörigkeit der Versicherte besitzt
  • Einzelreisen- oder Jahresverträge
  • erforderlich: Wohnsitz in Deutschland

Versicherungsleistungen

  • ambulante und stationäre Arzt- und Krankenhausleistungen
  • Verband- und Arzneimittel
  • Anmietung von Gehhilfen
  • Heilmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • notwendige, einfache Zahnersatzreparaturen
  • Krankentransport zum Krankenhaus
  • Verlegungstransport
  • (zur Lebenserhaltung) „notwendiger“ Rücktransport
    • falls nach Rücktransport noch eine mindestens zweiwöchige stationäre Behandlung in Deutschland erforderlich wäre und
    • falls die stationären Auslandsbehandlungskosten die Rücktransportkosten übertreffen
  • Überführungskosten Verstorbener (bis 10.000 €)
  • Selbstbehalt: 50 € pro Reise und Person

Versicherungsausschlüsse

  • Behandlungen, die einen Reisegrund darstellten
  • zum Reisebeginn absehbare Behandlungen
  • Schäden aufgrund vorhersehbarer Kriegsgeschehnisse und innerer Unruhen
  • vorsätzlich herbeigeführte Schädigungen
  • seelische Krankheiten, Hypnose, Psychotherapie
  • Zahnersatz, Kieferorthopädie
  • Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Behandlungen außerhalb der Schulmedizin
  • Rückreisemehrkosten für Begleitpersonen
  • Leistungskürzung bei unangemessen hohen Kosten
  • Leistungsverweigerungsrecht bei besonders deutlichem Missverhältnis zwischen Leistungen und Aufwendungen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Reiseversicherungen ermöglichen die Abdeckung unterschiedlichster Gefahrensituationen auf Auslandreisen. Vor Versicherungsabschluss muss geprüft werden, ob eine Reiseversicherung zumindest die wesentlichen Gefahren in ausreichendem Umfang absichert. Ein Tarifrechner ist ein geeignetes Instrument, um eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Versicherungsangebote herzustellen. Unser Tarifrechner, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ auf dieser Seite gelangen, hilft Ihnen bei der Auswahl einer passenden Reiseversicherung.

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Die LKH Reiseversicherungen schützen bei Schadensfällen auf Auslandsreisen.

Geltungsbereich

Die LKH Reiseversicherung gilt für weltweite Reisen bis zu jeweils 42 Tagen Reisedauer außerhalb Deutschlands und solcher Staaten, deren Staatsangehörigkeit der Versicherte besitzt. Die LKH Reiseversicherungen können für einzelne Reisen oder als Jahresverträge von Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Die Versicherung verlängert sich nicht stillschweigend, sondern erlischt mit Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.

Versicherungsleistungen

Die LKH Reiseversicherungen erstatten die Kosten für ambulante und stationäre Arzt- und Krankenhausleistungen inklusive Verpflegungs- und Unterkunfts- sowie Krankenpflegekosten, Verband- und Arzneimittel, Heilmittel (Wärme-, Licht-, Strahlen- und weitere physikalische Behandlungen), die Anmietung von Gehhilfen wie Gehwagen, Gehstützen und Rollstühlen, schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige, einfache Zahnersatzreparaturen, (zur Lebenserhaltung) „notwendige“ Krankentransporte zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zu einem Notarzt, Verlegungstransporte sowie Rücktransporte aus dem Ausland, wenn der stationäre Aufenthalt noch für mindestens zwei weitere Wochen nach Rücktransport „notwendig“ wäre und die Kosten einer stationären Auslandsbehandlung die Rücktransportkosten übertreffen würden. Außerdem tragen die LKH Reiseversicherungen bis zu 10.000 € die Überführungskosten in Todesfällen, wahlweise die Bestattungskosten im Ausland. Der Selbstbehalt liegt bei jeder Reise und für jede versicherte Person bei 50 €.

Versicherungsausschlüsse

Die LKH Reiseversicherungen erbringen keine Leistungen für Behandlungen, die einen Reisegrund darstellten, die zum Reisebeginn absehbar waren, die aufgrund vorhersehbarer Kriegsgeschehnisse oder innerer Unruhen oder aufgrund einer Teilnahme an diesen Ereignissen erforderlich wurden, für Schäden aufgrund vorsätzlich herbeigeführter Krankheiten und Unfälle sowie für die Behandlung seelischer Krankheiten einschließlich Psychotherapie und Hypnose. Nicht übernommen werden Zahnersatz und Kieferorthopädie, Hilfsmittel (bis auf die Anmietung von Gehhilfen), Kur-, Rehabilitations- oder Sanatoriumsbehandlungen und Behandlungen außerhalb der Schulmedizin. Bei notwendigem Rücktransport einer versicherten Person werden Rückreisemehrkosten für Begleitpersonen nicht ersetzt. Erfolgt die Behandlung durch nahe Angehörige, so werden Sachaufwendungen erstattet. Bei unangemessen hohen Kosten wird die Versicherung ihre Leistungen entsprechend kürzen. Bei besonders deutlichem Missverhältnis der Aufwendungen zu den Leistungen sind die LKH Reiseversicherungen von ihrer Leistungspflicht befreit.

Schadenfall

Die Erstattung von Auslandsbehandlungskosten setzt die Vorlage von Originalbelegen und die Erbringung von jeweils erforderlichen Nachweisen voraus. Werden Überführungs- bzw. Bestattungskosten geltend gemacht, so muss eine Sterbeurkunde und eine die Todesursache aufführende ärztliche Bescheinigung eingereicht werden. Auf Kostenbelegen müssen die ärztlichen Leistungen genau aufgeführt werden. Auf Rezepten ist ein Quittungsvermerk anzubringen. Krankenhausrechnungen müssen neben den erbrachten Leistungen die Daten von Aufnahme und Entlassung enthalten. Werden nach medizinischen Leistungen in den USA (unbezahlte) Rechnungen von Vertragspartnern der LKH Reiseversicherung eingereicht, so entfallen Selbstbehalte.

Versicherungsprämien

Die Prämie einer Jahresversicherung beträgt für bis zu 70-Jährige 16 € und ab 71 Jahren € 48 €. Einzelreiseversicherungen bei Reisen außerhalb der USA kosten je Reisetag 0,40 € (bis 70 Jahre) bzw. 1,20 € (ab 71 Jahren). Bei USA-Reisen werden von den LKH Reiseversicherungen 0,80 € bzw. 2,40 € berechnet. Das zugrunde zu legende Lebensalter ist die Differenz zwischen Geburtsjahr und dem Kalenderjahr des Versicherungsbeginns. Die Versicherungsprämie ist als Einmalbetrag zu zahlen.

Versicherungsinformationen

Produktinformationsblatt und Allgemeine Versicherungsbedingungen der LKH Reiseversicherungen stehen unter http://web.lkh.de/LKH-WebGate/LKH-Home.nsf/dsp/getcontent?openagent&key=nhoh-54ngqd-de-p&dsp=noframe zur Verfügung.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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