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KPT Reiseversicherung

Die KPT Reiseversicherung bietet Auslandsreiseschutz mit verschiedenen Versicherungsdienstleistungen an.

Geltungsbereich

  • weltweite Auslandsreisen
  • Einzelpersonen und Familien
  • Personen mit Schweizer Wohnsitz sowie Grenzgänger mit Schweizer Krankenpflichtversicherung
  • versicherte Personen: Versicherungsnehmer, Ehepartner und zum Haushalt gehörende Minderjährige

Versicherungsleistungen

  • Reisekrankenversicherung
    • ambulante und stationäre Heilbehandlungen
    • unfallbedingte Zahnbehandlungen (bis 3.000 CHF)
    • Rettungs- und Bergungsmaßnahmen
    • Suchaktionen (bis 20.000 CHF)
    • Krankentransporte
    • (zur Lebenserhaltung) „notwendige“ Rücktransporte
    • Überführungstransporte Verstorbener
    • zusätzliche Unterbringungskosten bei verspäteter Rückreise (täglich 150 CHF, bis zu 10 Tagen)
    • Beschaffung im Ausland nicht erhältlicher Arzneimittel
  • Reiserücktrittsversicherung
    • Stornokosten
    • zusätzliche Reisekosten
    • Ersatz nicht genutzter Reiseanteile
    • bis zu 20.000 CHF
    • Versicherungsfälle: (Unzumutbarkeit der Reisedurchführung bewirkende) schwere Krankheit, schwerer Unfall, Verschlimmerung chronischer Leiden, Verspätung/Ausfall von Transportmitteln in der Schweiz, schwere Eigentumsbeeinträchtigung sowie Epidemien, Naturkatastrophen, Unruhen oder Streiks, die eine konkrete Gefahr für Leben oder Eigentum darstellen
  • Reisegepäckversicherung
    • Diebstahl (Selbstbehalt 100 CHF)
    • Beschädigung, Verlust
    • Auslieferungsverspätung (bis 20 % der Versicherungssumme)
    • bis 2.000 CHF je Einzelperson (4.000 CHF je Familie)
    • Fahrkarten/Bargeld bis 1.000 CHF
  • Rechtsschutzversicherung
    • Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Verfahrenskosten
    • Prozessentschädigung für Gegenpartei
    • Urteilsübersetzungen bis 250.000 CHF (außerhalb der Mittelmeeranrainer: bis 100.000 CHF)
    • Untersuchungshaftkautionen bis 100.000 CHF

Versicherungsausschlüsse

  • Reisekrankenversicherung
    • Krieg, innere Unruhen, Terrorismus, Vulkanausbruch, Erdbeben, Meteoriteneinschlag, Flugzeugentführung, Kernenergie
    • Teilnahme an Rennfahrten (Land und Wasser)
    • Schlägereien, Streiks, Selbstbeschädigungen
    • Vorsatzstraftaten
    • mit erhöhten Gefahren verbundene Wagnisse
    • Drogen-, Tabak-, Medikamenten- und Alkoholmissbrauch
    • Schwangerschaftskomplikationen nach der 26. Schwangerschaftswoche
    • vorhandene Krankheiten, Folgen vorangegangener Unfälle, kosmetische Operationen
  • Gepäckversicherung
    • Fahrkarten und Bargeld: bei Diebstahl aus Fahrzeugen sowie bei Trickdiebstahl und Taschendiebstahl
    • Kreditkarten, Fahrzeuge, Ski, Surfbretter
    • Kontaktlinsen, Prothesen
    • an allgemein zugänglichen Orten zurückgelassene Gegenstände
  • Rechtsschutzversicherung
    • Vermögensschäden
    • Schadenersatzansprüche
    • fehlende Erfolgsaussicht

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Vor Abschluss einer Reiseversicherung muss zunächst der gewünschte Leistungsumfang festgelegt werden. Ein Tarifrechner gewährleistet eine objektive Auswahl des günstigsten Anbieters. Unseren Tarifrechner öffnet sich für Sie bei Betätigung des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“.

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Die KPT Reiseversicherung bietet Auslandsreiseschutz mit verschiedenen Versicherungsdienstleistungen an.

Geltungsbereich

Die Ferien Versicherung KPT sichert für Einzelreisende und Familien Risiken auf Auslandsreisen ab. Die Reiseversicherung Schweiz KPT kann von Personen mit Schweizer Wohnsitz sowie von Grenzgängern mit Schweizer Pflichtkrankenversicherung abgeschlossen werden. Die Familienversicherung der KPT CPT Reiseversicherung schützt auch den Ehepartner des Versicherungsnehmers und die zum Haushalt gehörenden Minderjährigen.

Versicherungsleistungen

In den Versicherungsschutz können Heilbehandlungen, Reiseannullierung, Reisegepäck und Rechtsschutz einbezogen werden. Die KPT Krankenkasse Reiseversicherung trägt die notwendigen ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten, nur unfallbedingte Zahnbehandlungen bis 3.000 CHF, notwendige Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, Krankentransporte und Rücktransporte, Überführungstransporte Verstorbener, Suchaktionen bis 20.000 CHF, zusätzliche Unterbringungskosten bei verspäteter Rückreise von täglich 150 CHF bis zu 10 Tagen und die Beschaffung von im Ausland nicht erhältlichen Arzneimitteln. Die KPT Reise Ferienversicherung übernimmt höchstens bis zu 20.000 CHF die Reisestornokosten, zusätzliche Reisekosten und den Gegenwert nicht genutzter Reiseanteile, wenn mitreisende Personen oder nicht mitreisende Angehörige eine schwere Krankheit oder einen schweren Unfall erleiden oder sich ein chronisches Leiden verschlimmert. Auf Reisen ist eine Gesundheitsbeeinträchtigung schwer, wenn die planmäßige Reisedurchführung unzumutbar ist. Ferner leistet die KPT.ch/ Reiseversicherung bei Verspätung oder Ausfall von Transportmitteln auf Schweizer Gebiet, bei schwerer Eigentumsbeeinträchtigung oder bei im Ausland aufgrund Epidemien, Naturkatastrophen, Unruhen oder Streiks eintretenden konkreten Lebens- oder Eigentumsgefährdungen. Persönliches Reisegepäck ist bei Diebstahl (mit einem Selbstbehalt von 100 CHF), Beschädigung, Verlust und verspäteter Auslieferung (höchstens ein Fünftel der Versicherungssumme) bis zu 2.000 CHF je Einzelperson und bis zu 4.000 CHF bei Familien abgesichert. Fahrkarten und Bargeld werden bei Raub bis 1.000 CHF ersetzt. Die Rechtsschutzversicherung erstattet Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Verfahrenskosten, Prozessentschädigungen für die Gegenpartei und Aufwendungen für Urteilsübersetzungen bis zu 250.000 CHF, jedoch in Staaten außerhalb der Mittelmeeranrainerstaaten nur bis 100.000 CHF. Untersuchungshaftkautionen werden bis maximal 100.000 CHF gestellt.

Versicherungsausschlüsse

Von der Reise Ferienversicherung KPT ausgeschlossen sind Schäden aufgrund von Krieg, inneren Unruhen, Terrorismus, Vulkanausbruch, Erdbeben, Meteoriteneinschlag, Flugzeugentführung und Kernenergie. Ebenso erfolgt kein Ersatz bei Teilnahmen an Rennfahrten mit Motorfahrzeugen zu Land oder zu Wasser sowie bei Teilnahme an Schlägereien oder Streiks, bei Selbstschädigungen, versuchten oder vollendeten vorsätzlichen Straftaten, mit erhöhten Gefahren verbundenen Wagnissen sowie bei Chemikalien-, Drogen-, Tabak-, Medikamenten- und Alkoholmissbrauch. Behandlungen für schon bei Vertragsabschluss vorhandene oder voraussehbare Beeinträchtigungen werden ebenfalls nicht ersetzt. Für nach der 26. Schwangerschaftswoche auftretende Komplikationen oder Entbindungen erfolgt durch die Reise- und Ferienversicherung KPT keine Kostenerstattung. Auch Aufwendungen für bereits vorhandene Krankheiten, die Folgen von vorangegangenen Unfällen oder kosmetische Operationen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Die Gepäckversicherung leistet keinen Ersatz für Fahrkarten und Bargeld bei Diebstählen aus Motor-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie bei Trick- und Taschendiebstahl. Generell nicht versichert sind Kreditkarten, Wertpapiere, Dokumente, Briefmarken, Edelmetalle, Hard- und Software, Fahrzeuge, Fahrräder, Ski, Gummi-, Falt- und Ruderboote, Surfbretter, Musikinstrumente, Kontaktlinsen und Prothesen sowie Gegenstände, die an allgemein zugänglichen Orten zurückgelassen werden. Die Rechtsschutzversicherung tritt nicht ein bei Ansprüchen auf Ausgleich von Vermögensschäden und Schadensersatzansprüchen sowie bei fehlenden Erfolgsaussichten eines Verfahrens. Die Leistungserbringung erfolgt im Nachgang zu anderen Leistungsträgern. Die Leistungspflicht endet zum Zeitpunkt des Vertragsablaufes, bei Transportunfähigkeit während stationärem Krankenhausaufenthalt spätestens 30 Tage nach Vertragsende.

Versicherungsbedingungen

Zu den Versicherungsbedingungen der KPT Reise Ferienversicherung gelangen Sie über http://reiseversicherung.kpt.ch/.

Versicherungsvergleich

Ein Vergleich von Schweizer Reiseversicherungen und verschiedener Versicherungsklauseln (ohne Benotungen) befindet sich unter http://www.ktipp.ch/tests/1022608/Reiseversicherung.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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