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Europäische Reiseversicherung – Reiserücktritt

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Wenn die gebuchte Reise aus triftigem Grund abgesagt oder mitten im Aufenthalt abgebrochen werden muss, dann ist es zweifelsohne vorteilhaft, vom Europäische Reiseversicherung Storno Schutz Gebrauch machen zu können.

Leistungen

  • versichert sind u. a. schwere Erkrankungen der eigenen Person oder eines nahen Angehörigen sowie Tod 
  • leistet auch bei Einbruchdiebstahl mit Sachbeschädigung
  • weltweiter Schutz 
  • Jahresvertrag schützt vor allen Reisen innerhalb des Versicherungszeitraums 
  • Selbstbeteiligung möglich 
  • Selbstbeteiligung beträgt 20 Prozent im Schadensfall, jedoch mindestens 25 Euro pro Person
  • leistet bei Reisestornierung sowie Umbuchung aus triftigem Grund 
  • übernimmt die Mehrkosten für eine Rückreise 
  • kommt für gebuchte und gezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen auf 
  • grippale Infekte vor Ort sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Für eine individuelle Beitragsberechnung sowie genauen Leistungseinsicht steht der interne Tarifrechner zur Verfügung, welcher sich nach dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ öffnet. Auch ein Vergleich mit anderen Versicherern ist darüber möglich..

 


 

Die Reise ist gebucht und die Vorfreude ist groß. Umso ärgerlicher kann es dann sein, wenn aus einem triftigen Grund die geplante und gebuchte Reise abgesagt werden muss. Wer bei der Europäische Reiseversicherung AG keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, findet sich häufig vor hohen, finanziellen Einbußen wieder.

Die Europäische Reiseversicherung

Die ERV, wie die Europäische Reiseversicherung in der Abkürzung auch genannt wird, konnte sich in den vergangenen Jahren als internationaler Anbieter von Reiseversicherungen auf dem Markt etablieren. Bei der ERV handelt es sich um einen Zusammenschluss aus Niederlassungen, Tochtergesellschaften sowie Beteiligungen, welche der ERGO-Gruppe angehört. Das Besondere an der ERV liegt in der Tatsache, dass sie Produkte im Reiseversicherungswesen anbietet, die sich an jedes spezielle Bedürfnis richtet. Auch der Europäische Reiseversicherung Rücktritt ist daher für verschiedene Gruppen erhältlich. 

Die Europäische Reiseversicherung Rücktrittsversicherung

Bei dem Europäische Reiseversicherung Reiserücktritt handelt es sich nicht nur ausschließlich um eine Absicherung, mit der sich die Kosten einer Stornierung auffangen lassen. Vielmehr wird der Europäische Reiseversicherung Storno Schutz auch um einen Reiseabbruch erweitert, so dass sich für den Versicherten ein wertvolles Gesamtpaket ergibt. Dabei sind spezielle Lösungen für Privatreisende, Geschäftsreisende, Familien sowie Studenten und Schüler im Programm. Ebenso können Gruppen vom Europäische Reiseversicherung Storno Paket Gebrauch machen. Die hierin enthaltenen, grundsätzlichen „Leistungen“ unterscheiden sich allerdings innerhalb der verschiedenen Angebote nicht. Allerdings können die Versicherungssummen innerhalb der jeweiligen „Tarife“ variieren, ebenso ist die maximale Reisedauer vom entsprechenden Leistungspaket abhängig. Grundsätzlich verfügt diese Form der Absicherung über einen weltweiten Geltungsbereich.

Reiserücktritt

Der Reiserücktritt der Europäische Reiseversicherung tritt dann in Leistung, wenn die Versicherten ihre Reise gar nicht erst antreten können oder gegebenenfalls umbuchen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn die eigene Person oder ein naher Angehöriger erkrankt oder möglicherweise verstirbt. Auch eine plötzliche Kündigung und eine Arbeitswiederaufnahme können zum Leistungsanspruch führen. Im „Leistungsumfang“ sind alle Reisen enthalten, die innerhalb der Vertragslaufzeit gebucht werden. Wenn der Reiserücktritt erst nach der Buchung abgeschlossen wird, dann dürfen zwischen dem Vertragsbeginn und dem Reiseantritt lediglich 30 Tage vorhanden sein. Beträgt der Zeitraum weniger als 30 Tage, dann ist der Europäische Reiseversicherung Reiserücktritt umgehend am Tag der Buchung, spätestens jedoch innerhalb der folgenden drei Werktage abzuschließen. Da es sich um einen Jahresvertrag handelt, muss die Kündigung des Versicherungsschutzes separat ausgesprochen werden. 

Reiseabbruch

Im Modul Reiseabbruch können die zusätzlichen Rückreisekosten, die sich bei einem unvorhergesehenen Abbruch ergeben, geltend gemacht werden. Auch hier gelten triftige Gründe, zu denen beispielsweise eine unerwartete, schwere Erkrankung der eigenen Person oder eines nahen Angehörigen zählen. Weitere Gründe wären Tod, eine schwere Unfallverletzung sowie ein Einbruch mit einhergehendem Schaden am Eigentum. Weiterhin werden die gebuchten und bezahlten, aber nicht genutzten Reiseleistungen erstattet. Dazu gehören die verbleibenden Hotelleistungen oder bereits gebuchte Events vor Ort. Falls jedoch ein grippaler Infekt den Reisenden am Teilnehmen einer Tour hindert, berechtigt dies nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen

Selbstbeteiligung

Der Reiserücktritt sowie der Reiseabbruch lassen sich auch mit einem Selbstbehalt abschließen. Dieser beträgt 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens werden allerdings 25 Euro pro Person veranschlagt.

Versicherungsvergleich

Der interne Tarifrechner gibt genauen Aufschluss über die jeweiligen Leistungen, die sich an den individuellen Bedarf richten. Weiterhin können die Beiträge eingesehen und andere Versicherer zum Vergleich hinzugezogen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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