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Europ Assistance Reiseversicherung

Die Europ Assistance Reiseversicherung schützt auf Auslandsreisen bei Unfällen und Krankheiten.

Geltungsbereich

  • weltweite Auslandsreisen
  • Reisedauer
    • Einzelreiseverträge: bis 31 Tage
    • Jahresverträge: beliebig viele Reisen bis 56 Tage
  • Privatpersonen mit ständigem deutschem Wohnsitz
  • Familienverträge: zwei Erwachsene und sieben Kinder (bis 21 Jahre)

Versicherungsleistungen

  • Leistungen bei Krieg, inneren Unruhen und Terrorismus
    • falls unvorhersehbar
    • bis zum siebten Tag nach Ereignisbeginn
  • Reiserücktrittsversicherung
    • Übernahme von Stornokosten, Umbuchungsgebühren und Verspätungskosten
    • Leistung bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Reisefortsetzung:
    • schwere Erkrankung, Unfallverletzung, Tod, Schwangerschaft, Prothesenbruch, Impfunverträglichkeit
    • betriebsbedingte Kündigung, (hoch-) schulische Wiederholungsprüfung, Wehrübung
  • Reiseabbruchversicherung
    • Mehrkosten bei Rückreise
    • Kosten für ungenutzte Reiseleistungen
    • Mehrkosten bei verlängertem Aufenthalt
    • Nachreisekosten, um Reisegruppe zu erreichen
  • Reisekrankenversicherung
    • ambulante und stationäre Behandlungen
    • Medikamente
    • Krankentransporte
    • medizinisch „sinnvoller“ Rücktransport
    • erstmals notwendige Hilfsmittel, falls zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit erforderlich
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen (bis 250 €)
    • Heilbehandlungskosten von bis zur 33. Schwangerschaftswoche Frühgeborenen
    • Überführungskosten Verstorbener

Versicherungsausschlüsse

  • beruflich bedingte Fahrten
  • Kernenergie-Schäden
  • Pandemien, Streiks, behördliche Verfügungen
  • zum Reiseantritt bekannte Ereignisse
  • dem Reisezweck dienende Behandlungen
  • chronische psychische Erkrankungen
  • Suchterkrankungen
  • nicht ärztlich verordnete Medikamente
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten 

Besonderheiten

  • wahlweise Versicherung mit Selbstbeteiligung möglich (20 %, mindestens 25 €)
  • Versicherungsabschluss bis 30 Tage vor Reiseantritt
    • bei späterer Buchung: Versicherungsabschluss am Buchungstag

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Eine Reiseversicherung muss dem Reisezweck und der Reisedauer entsprechend ausgestaltet werden. Ein Tarifrechner ermöglicht Ihnen einen neutralen Vergleich aller auf dem Markt befindlichen Reiseversicherungsangebote. Der blaue Button „Zum Versicherungsvergleich“ führt Sie zu unserem Tarifrechner.

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Die Europ Assistance Reiseversicherung schützt auf Auslandsreisen bei Unfällen und Krankheiten.

Geltungsbereich

Die Versicherung gewährt Privatpersonen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland Reiseschutz für einmalige Reisen bis zu einer Reisedauer von 31 Tagen und im Rahmen von Jahresverträgen für beliebig viele Reisen bis zu jeweils 56 Reisetagen. In Verträgen mit Familienschutz sind bis zu zwei Erwachsene und bis zu sieben Kinder bis 21 Jahre versichert, die in demselben Haushalt leben.

Versicherungsleistungen

Die Europ Reiseversicherung kann aus verschiedenen Bausteinen zusammengestellt werden. Der Tarif eur@a24 Classic schützt bei Reiserücktritt und Reiseabbruch. eur€24 Reisekranken ermöglicht medizinische Behandlung im Ausland. eur@24 Premium enthält eine zusätzlich Reisegepäckversicherung, Such- und Bergungsleistungen und ersetzt Kosten bei Krankenhausbesuchen. eur€24 Auto sichert Unfall, Diebstahl und Pannen eines Kraftfahrzeugs ab (auch unabhängig von einer Reise). Für durch Krieg, innere Unruhen oder Terrorismus verursachte Schäden besteht nur bei Unvorhersehbarkeit und nicht länger als sieben Tage nach Ereignisbeginn Versicherungsschutz. Versicherte Ereignisse in der Reiserücktrittsversicherung sind schwere Unfallverletzungen, schwere unerwartete Erkrankungen, Tod, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, Prothesenbruch und die Lockerung von Gelenkimplantaten. Eine Gesundheitsbeeinträchtigung ist schwer, wenn die planmäßige Reisedurchführung unzumutbar ist. Außerdem tritt die Reiserücktrittsversicherung ein bei erheblichen Eigentumsschäden, die durch Straftaten Dritter, Brand oder Elementarereignisse ausgelöst wurden, bei Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Kündigung, bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses, einer Wehrübung, einer Wiederholungsprüfung an einer Universität oder Schule, bei einer Klassenfahrt sowie bei Schulwechsel oder Nichtversetzung. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, Umbuchungsgebühren und Verspätungskosten. Falls die Reise nicht planmäßig beendet werden kann (Reiseabbruch), trägt die Versicherung entstehende Mehrkosten der Rückreise, die Kosten für ungenutzte Reiseleistungen, die Mehrkosten eines unfreiwillig längeren Aufenthaltes sowie Nachreisekosten, die zum Erreichen einer Reisegruppe erforderlich sind. Bei finanzieller Notlage aufgrund eines Reisezahlungsmittelverlustes stellt die Europ Reiseversicherung notfalls ein kostenloses Darlehen (bis 1.500 €) zinslos zur Verfügung, das innerhalb eines Monats rückzahlbar ist. Bei Haftandrohung werden Dolmetscher-, Anwalts- und Gerichtskosten darlehensweise bis 2.500 € getragen sowie eine Strafkaution bis 12.500 € übernommen. Die Reisekrankenversicherung erbringt Leistungen bei Unfällen und Krankheiten, nicht vorhersehbaren Schwangerschaftskomplikationen bis zur 35. Schwangerschaftswoche und stationären Behandlungen von bis zu 12 Jahre alten Kindern. Ersetzt werden die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel, Krankentransporte zum Krankenhaus und nach stationärer Behandlung zum Wohnsitz, einen medizinisch „sinnvollen“ Rücktransport sowie für erstmals notwendige Hilfsmittel, die Voraussetzung für die Wiederherstellung der Transportfähigkeit sind. Eine Erstattung bis 250 € findet bei schmerzstillenden Zahnbehandlungen und bei Hilfsmittelanschaffungen statt. Die Heilbehandlungskosten Frühgeborener bis zur 33. Schwangerschaftswoche übernimmt die Versicherung ebenfalls. Im Todesfall werden die Überführungskosten nach Deutschland beglichen.

Versicherungsausschlüsse

Nicht ersetzt werden von der Europ Reiseversicherung AG auf einer beruflich bedingten Fahrt entstehende Schäden. Der Test Europ Assistance Reiseversicherung ergibt, dass die Versicherung ferner nicht für durch Kernenergie verursachte Schäden sowie bei Pandemien, Streiks und behördlichen Verfügungen eintritt. Die Reiserücktrittsversicherung gilt nicht für Ereignisse, die zum Reisebuchungszeitpunkt bekannt waren und für den Fall, dass dem Versichertender Reiseantritt trotz des Vorkommnisses zugemutet werden kann. Keine Leistungspflicht der Versicherung besteht außerdem bei chronischen psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und bei Beschädigung oder Verlust von Hilfsmitteln. Abschussprämien auf Jagdreisen werden nicht ersetzt. Die Reisekrankenversicherung erbringt keine Leistungen bei dem Reisezweck dienenden Behandlungen, bei vor Reisebeginn bestehenden akuten Erkrankungen, bei Krankheiten, von denen zum Reiseantritt bekannt war, dass sie wahrscheinlich behandelt werden müssen und bei regelmäßig behandelten chronischen Erkrankungen. Nicht ersetzt werden von der Europ Reiseversicherung CH nicht ärztlich verordnete Medikamente, Anschaffungs- und Reparaturkosten von Hörgeräten, Sehhilfen, Herzschrittmachern und Prothesen, Massagen, Akupunktur, psychotherapeutische Behandlungen sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten.

Besonderheiten

Wahlweise kann ein Tarif mit Selbstbeteiligung in Höhe von 20 %, mindestens jedoch 25 € abgeschlossen werden. Der Abschluss der Versicherung muss 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Bei späterer Reisebuchung muss die Versicherung am Buchungstag abgeschlossen werden. Die Jahresversicherung verlängert sich stillschweigend, wenn der Versicherungsnehmer nicht spätestens einen Monat vor dem Laufzeitende kündigt.

Versicherungsinformationen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie Produktinformationen sind unter http://www.eura24.de/beratung/eura-reise.php hinterlegt.

Testurteile

Verschiedene Tarife wurden im Europ Assistance Reiseversicherung Test durch das Portal Testberichte.de in 12/2011 mit „befriedigend“ und in 12/2009 mit „ausreichend“ (2,7 bzw. 4,4) bewertet (http://www.testberichte.de/special/1262/reiseversicherungen/europ-assistance.html).

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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