Die richtigen Ansprechpartner im Ausland zu haben und dabei einen Rundumservice zu genießen, schafft einen entspannten Urlaub. Der ELVIA Reiseschutz kann Ihnen das ermöglichen, denn er vereint den Personenschutz, den Schutz bei Sachwertverlusten und sichert Ihr finanzielles Risiko ab.
Versicherungsträger
- Versicherer: Allianz Global Assistance
- Versicherungsname: ELVIA Reiseschutz (AVB AB 13)
Geltungsbereich
- für namentlich genannte Personen (Einzel- oder Gruppenversicherung)
- weltweiter Versicherungsschutz
- gilt bei Zahlung Prämie und Erhalt Versicherungspolice
- Leistungen einzeln oder im Gesamtpaket abschließbar
Personenschutz
- Reise-Krankenversicherung
- Incoming-Krankenschutz
- Kranken-Rücktransport
- Reisehaftpflicht-Versicherung
- Incoming-Haftpflicht-Versicherung
- Reiseunfall-Versicherung
- Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung
Sachwerteschutz
- Reisegepäck-Versicherung
- Bahntransport-Versicherung
- Travel-Delay-Versicherung
- Autoreisezug- und Fähr-Versicherung
- ELVIA Selbstbehalt-Ausschluss Collision Damage Waiver
Geldwertschutz
- Reiseabbruch-Versicherung
- Umbuchungsgebühren-Schutz
- Reiserücktritt-Versicherung
Assistance
- Reise-Assistance
- Medizinische Assistance
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Umfassende Leistungen sorgen für einen entspannten und gesicherten Auslandsaufenthalt. Erstellen Sie Ihre individuellen Reiseversicherungsleistungen über unseren Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ und schließen Sie Ihr Leistungspaket direkt online ab. Unser Tarifrechner zeigt Ihnen einen preiswerten Anbieter zu angemessenen Versicherungsleistungen.
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Bei einem Auslandsaufenthalt tragen Sie verschiedene Risiken, die es abzusichern gilt. Vier von fünf Reisenden haben daher eine Auslandsreise-Versicherung abgeschlossen, welche Personen-, Sachwert- und Geldschäden absichert. Wir wollen Ihnen hier die Grundinhalte aus den ELVIA Reiseversicherung Bedingungen und den ELVIA Reiseversicherung AGB vorstellen. Detaillierte Informationen finden Sie in den aktuell gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen des ELVIA Reiseschutzes.
Versicherungsträger
Die Versicherungsgruppe Allianz Global Assistance bietet nach den ELVIA Reiseversicherung Versicherungsbedingungen den ELVIA Reiseschutz mit der Kurzbezeichnung AVB AB 13 an. Dabei können die Leistungen sowohl im Gesamtpaket als auch einzeln erworben werden.
Geltungsbereich
Versichert sind die namentlich genannten Personen in der Versicherungspolice. Dabei kann der Reiseschutz für eine Einzelperson oder eine Gruppe abgeschlossen werden. Dieser Schutz ist gültig in der gesamten Welt und beginnt mit der Zahlung der Prämie und dem Erhalt der Versicherungspolice. Er erstreckt sich grundsätzlich nur auf das Ausland. Bei einem eingetretenen Schaden im Ausland und einer notwendigen Weiterbehandlung oder Weiterversorgung im Inland greifen Incoming-Versicherungen der Reiseversicherung. Gemäß den ELVIA Reiseversicherung Bedingungen sind Schäden durch Streik, Kernenergie, Beschlagnahme und in Ländern, wo eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen worden ist, nicht versichert.
Personenschutz
Die Absicherung Ihrer Person im Ausland wird durch die Reise-Krankenversicherung ermöglicht. Vollumfänglich übernimmt die Versicherung Leistungen bei akut notwendigen Behandlungen. Dabei wird keine Unterscheidung bei ambulanten oder stationären Kosten getroffen. Es wird in der ELVIA Reiseversicherung Schwangerschaft berücksichtigt und finanziell unterstützt. Arzneimittel und alle anderen für Ihre Genesung notwendigen Material- und Untersuchungskosten sind abgesichert. Bei Such- und Rettungsaktionen trägt sie bis 5.000,- Euro alle Aufwendungen. Sofern es notwendig ist, können Sie die Versicherungsleistung durch den Incoming-Krankenschutz bei der Heimreise weiter nutzen. Integriert werden kann auch der finanzielle Schutz bei einem Kranken-Rücktransport. Fügen Sie jemanden Schaden zu, greift die Reisehaftpflicht-Versicherung und kann ebenso mit der Incoming-Haftpflicht-Versicherung ergänzt werden. Je nach Vorfall gelten dabei unterschiedliche Höchstsätze. Auch die Reiseunfall-Versicherung und die Verkehrsmittel-Unfall-Versicherung sind Bestandteil des Personenschutzes.
Sachwerteschutz
Hierbei werden vor allem Ihre Reiseutensilien und Ihre Reisefahrzeuge versichert. In der ELVIA Reiseversicherung Gepäck ist als erstes die Reisegepäck-Versicherung enthalten. Diese greift bei Diebstahl, Sachbeschädigung und Unfällen. Aber auch bei Naturkatastrophen bekommen Sie Geld aus der ELVIA Reiseversicherung Gepäckversicherung. Wir können hier von einer ELVIA Reiseversicherung Vulkan oder ELVIA Reiseversicherung Vulkanausbruch sprechen, da neben Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Hochwasser, Erdbeben und Lawinen auch Vulkanausbrücke versichert sind. Wird der Transport Ihres Gepäcks mit Hilfe der Bahn notwendig, übernimmt die Bahntransport-Versicherung, als weiterer Bestandteil der ELVIA Reiseversicherung Gepäck, bis 500,- Euro dieser Kosten. Sofern Ihr Reisegepäck, welches durch eine staatlich zugelassene Fluggesellschaft hätte transportiert werden sollen, nicht am Zielort ankommt (oder nach einer gewissen Zeit verspätet) dürfen Sie Ersatzkäufe, Kosten für Verpflegung und notfalls Kosten einer Hotelübernachtung abrechnen. Es findet eine Staffelung Ihres Anspruchs anhand der Dauer der Verzögerung statt. Wenn Sie auf einen Zug oder eine Fähre mit Ihrem Fahrzeug angewiesen sind, sind Sie finanziell durch die Autoreisezug- und Fähr-Versicherung abgesichert. Diese können Sie durch den ELVIA Selbstbehalt-Ausschluss Collision Damage Waiver (CDW) ergänzen. Dadurch erstreckt sich der Schutz auch auf Unfälle im öffentlichen Straßenverkehr.
Geldwertschutz
Hierbei zählen die Reiseabbruch-Versicherung, der Umbuchungsgebühren-Schutz und die ELVIA Reiseversicherung Rücktritt. In der ELVIA Reiseversicherung Reiserücktritt werden Kosten bis zur Reisehöhe übernommen. Sie ist gleichzeitig eine ELVIA Visum Reiseversicherung, denn für jede versicherte Person werden bis 100,- Euro für die Erteilung eines Visums gezahlt. Bitte beachten Sie bei der ELVIA Reiseversicherung Last Minute Buchungen, da eine Frist von dreißig Tagen vor Reiseantritt für das Wirksamwerden der Versicherung notwendig ist. Auch wird in der ELVIA Reiseversicherung Selbstbehalt – je nach Versicherungsumfang – vereinbart. Sind Sie zum Abbruch einer Reise gezwungen, wird Ihre Rückreise organisiert. Die zusätzlich entstanden Rückreisekosten, die der Art und dem Umfang der Reise entsprechen, sind bis zum Reisepreis versichert. Zusätzliche Kosten der Unterbringung für Mitreisende werden bis 1.500,- Euro getragen. Auch wenn Sie zur Umbuchung Ihrer Urlaubsreise veranlasst werden, können Sie diese Aufwendungen zurückfordern.
Assistance
Im Reiseschutz ist ein 24-Stunden-Service integriert. Dieser bietet in Notfällen Hilfe und Beistand und trägt entstandene Kosten. Der Service besteht zum einen aus der Reise-Assistance. Dabei werden Ihnen Hilfestellungen bei Krankheit, Unfall oder im Todesfall bei Ihrer Auslandsreise angeboten. Es werden Kostenübernahme-Erklärungen gegenüber Krankenhäusern ausgesprochen. Familienmitgliedern wird ein notwendiger Krankenhausbesuch organisiert und Sie erhalten Betreuung in allen relevanten Fragen. Auch werden Abstimmungen und Bestellungen von Arzneimitteln übernommen. Die Reise-Assistance ist unmittelbar mit dem zweiten Service, der Medizinischen Assistance, verbunden. Dieser Service unterstützt Sie im Finden von Deutsch oder Englisch sprechenden Ärzten und plant einen Krankenrücktransport.
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