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CSS Reiseversicherung

Die Reiseversicherungen CSS gewähren Versicherungsschutz auf Auslandsreisen.

Geltungsbereich

  • weltweite Reisen (außerhalb der Schweiz)
  • Ein- oder Dreijahresverträge
  • Einzelpersonen-, Zweipersonen- oder Familienverträge
  • Versicherungsnehmer
    • Personen mit Schweizer Wohnsitz
    • Grenzgänger mit Schweizer Krankenpflichtversicherung bei CSS und mit höchstens 30 km von der Schweiz entferntem Wohnsitz
  • Versicherungsschutz auch für Ehepartner und für dem Haushalt angehörige Kinder bis einschließlich 24 Jahre

Versicherungsleistungen

  • Heilungskostenversicherung
    • ärztliche und stationäre Behandlungskosten
    • Behandlungen durch Chiropraktiker
    • unfallbedingte Zahnbehandlungen
    • Medikamente
    • häusliche Pflegeaufwendungen
  • Personen-Assistance-Versicherung
    • „notwendige“ Transporte und Rettungsaktionen
    • Suchmaßnahmen (bis 20.000 € je versicherte Person)
    • (zur Lebensrettung) „notwendige“ Rücktransporte
    • Krankenbesuch einer Person (bei akuter Lebensgefahr oder bei mindestens 8-tägigem Krankenhausaufenthalt)
    • zusätzliche Reisekosten bei vorzeitiger oder verzögerter Rückreise
  • Rechtsschutzversicherung
    • Versicherungssumme 250.000 CHF (25.000 CHF außerhalb Europas und der Mittelmeeranrainerstaaten) bei Personen-und Sachschäden
    • Strafkautionen
    • Verkehrsstreitigkeiten
    • Mietverträge
    • Amateursport
    • ausländischer Schulbesuch
    • Kreditkartengebrauch
  • Unfallversicherung
    • Todesfall: 100.000 CHF
    • Vollinvalidität: 200.000 CHF
  • Reisegepäckversicherung
    • Beschädigung, Verlust, Diebstahl, verspätete Auslieferung
    • Fahrkarten und Bargeld (bis 20 % der Versicherungssumme, maximal 1.000 CHF)

Versicherungsausschlüsse

  • Reisekrankenversicherung
    • keine Leistungen außerhalb von Notfällen
    • vor Versicherungsbeginn bestandene Schwangerschaften, Unfallfolgen und Erkrankungen
    • Behandlungen, die einen Reisezweck darstellten
    • vorhersehbare Kriegsereignisse, Epidemien
    • Teilnahme an Wettfahrten
    • Betäubungsmittelkonsum
    • grob fahrlässige oder vorsätzliche Straftaten
  • Reiseabbruch
    • kein Leistungsanspruch auf Ersatz nicht genutzter Reiseleistungen
  • Rechtsschutzversicherung
    • Schadensersatzansprüche wegen Verlustes, Diebstahls, Kreditkartenmissbrauchs
    • Streitigkeiten aus Leasing- und Kaufverträgen
  • Unfallversicherung
    • Wettkampfteilnahme
    • Wagnisse
    • Trunkenheit
    • Medikamentenmissbrauch
    • Selbstschädigung
    • Atomenergie
    • Unfall während einer Berufstätigkeit
    • Führen von Luftfahrzeugen, Fallschirmen, Gleitschirmen

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Bei Reiseversicherungspaketen und bei Zusatzversicherungen zu einer zugrundliegenden Basisversicherung müssen alle Versicherungselemente auf Notwendigkeit und Kosten überprüft werden. Ein Tarifrechner ist bei einem objektiven CSS Reiseversicherung Online Vergleich mit anderen verfügbaren Reiseversicherungsangeboten äußerst behilflich. Unser Tarifrechner, der sich über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ aktivieren lässt, weist Ihnen den Weg zu einer bedarfsgerechten Reiseversicherung.

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Die Reiseversicherungen CSS gewähren als Zusatzversicherung Versicherungsschutz bei Krankheiten, Unfällen und anderen Schadensereignissen auf Auslandsreisen.

Geltungsbereich

Die Reiseversicherung Schweiz CSS, die als Ein- oder Dreijahresvertrag abgeschlossen werden kann, gilt außerhalb der Schweiz auf allen weltweiten Reisen. Unfall- und Reisegepäckversicherung treten auf Reisen mit mindestens einer Auslandsübernachtung in Kraft. Die Reiseversicherung CSS Schweiz kann als Einzelpersonen-, Zweipersonen- oder Familienversicherung von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder von Grenzgängern abgeschlossen werden, die bis zu 30 km von der Schweiz entfernt wohnen und eine schweizerische Krankenpflegepflichtversicherung der CSS besitzen. Versicherungsschutz genießen in der Reiseversicherung CSS der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und dem gleichen Haushalt angehörende Kinder bis einschließlich zum 24. Lebensjahr.

Versicherungsleistungen

Im Rahmen der Ferienversicherung CSS können Heilbehandlungskosten, Unfallfolgen, Rechtsschutz, Reisegepäck und Reiserücktritt abgesichert und Personen-Assistance gewählt werden. Die Heilungskostenversicherung der Reiseversicherung bei CSS erstattet bei Unfall, Krankheit oder unerwarteter Entbindung ärztliche und stationäre Behandlungskosten, schulmedizinisch anerkannte Heilbehandlungen, Behandlungen durch einen Chiropraktiker, unfallbedingte Zahnbehandlungen, Arzneimittel sowie häusliche Pflegeaufwendungen, ohne dass ein Selbstbehalt berechnet wird. Die Personen-Assistance-Versicherung übernimmt medizinisch „notwendige“ Transporte und Rettungsaktionen, Suchmaßnahmen bis 20.000 € je versicherter Person, den (zur Lebensrettung) „notwendigen“ Rücktransport in die Schweiz sowie einen Krankenbesuch durch eine nahe stehende Person bei akuter Lebensgefahr oder bei länger als 7-tägigem ausländischem Krankenhausaufenthalt. Bei vorzeitiger Rückreise oder Rückreiseverspätung trägt die CSS Versicherung Reiseversicherung zusätzliche Reisekosten bis 1.000 CHF (in der Familienversicherung 1.500 CHF) bei notwendigem Rücktransport eines Versicherten, bei schwerer Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person, bei schwerer Eigentumsbeeinträchtigung durch Feuer oder Elementarereignisse oder bei mindestens 72-stündiger Verzögerung des Reiseprogramms durch Epidemien, Streik oder Ausfall öffentlicher Transportmittel. Die Leistungserbringung erfolgt bei der CSS Reiseversicherung USA bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit, längstens aber für 120 Tage nach einem Unfall oder nach Erkrankungsbeginn. Die Rechtsschutzversicherung der CSS Reiseversicherung CH schützt den Versicherten bis zu einem Gesamtbetrag von 250.000 CHF (bei Streitigkeiten in Europa und den Mittelmeeranrainerstaaten) bzw. 25.000 CHF (außerhalb Europas) inklusive der Stellung von Strafkautionen in seiner Eigenschaft als Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Fahrgast, Radfahrer und motorisierter Kraftfahrer), bei Personen- und Sachschäden, bei Mietverträgen, Reparaturverträgen und Reiseverträgen sowie bei der Ausübung von Amateursport, ausländischem Schulbesuch und Kreditkartengebrauch. Die Unfallversicherung der CSS Reiseversicherung zahlt bei sofort oder innerhalb von fünf Jahren nach einem Unfallereignis eintretenden Tod eines Versicherten 100.000 CHF an die Erben. Verstirbt ein noch nicht 16-Jähriger (bzw. ein noch nicht 2,5-Jähriger), so beträgt die Todesfallleistung 10.000 CHF (bzw. 2.500 CHF). Bei vollständiger Invalidität erfolgt eine Zahlung von 200.000 CHF, die bei teilweiser Invalidität entsprechend gekürzt wird. Reisegepäck ist gegen Beschädigung, Verlust durch ein Transportunternehmen, Diebstahl, Transportunfall und (bis 20 % der Versicherungssumme) gegen verspätete Auslieferung geschützt. Fahrkarten und Bargeld sind bei Raub und Einbruchdiebstahl bis zu 20 % der Versicherungssumme, höchstens aber bis 1.000 CHF versichert. Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl beträgt die Selbstbeteiligung je Schadenfall 100 CHF.

Versicherungsausschlüsse

Keine Versicherungsleistungen erfolgen von der CSS Krankenkasse Reiseversicherung bei Krankheiten und Unfällen, die keinen Notfall darstellen, Epidemien, vorhersehbaren Kriegsereignissen, Teilnahmen an Wettfahrten mit Motorbooten oder Motorfahrzeugen, Betäubungsmittelkonsum und grob fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Straftaten. Nicht ersetzt werden Behandlungen für bereits zum Versicherungsbeginn bestandene Schwangerschaften, Unfallfolgen und Erkrankungen (mit Ausnahme akuter Gesundheitsverschlechterungen) und Behandlungen, die einen Reisezweck darstellten. Bei Unmöglichkeit eines Not- oder Rücktransportes aufgrund innerer Unruhen, eines Streiks, höherer Gewalt, Radioaktivität oder vergleichbarer Umstände besteht kein Leistungsanspruch gegen die CSS Ferien und Reiseversicherung. Kein Erstattungsanspruch besteht hinsichtlich bei Reiseabbruch nicht genutzter Reiseanteile. Die Rechtsschutzversicherung kann nicht in Anspruch genommen werden wegen Schadensersatzansprüchen aufgrund Verlusts, Diebstahls oder Kreditkartenmissbrauchs sowie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Leasing- und Kaufverträgen. Die Unfallversicherung tritt nicht ein bei Wettkampfteilnahme, Eingehung mit erhöhten Risiken verbundenen Wagnissen (z. B. Abfahrtsrennen mit einem Mountain-Bike, Tauchen in Wassertiefen von mehr als 40 Metern, Canyoning, Bungy Jumping und Durchführung von besonders anspruchsvollen Bergtouren), Trunkenheit von mindestens 1,5 o/oo, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch, Schädigungen durch Atomenergie und Selbstschädigungen. Unfallschäden aufgrund einer Berufstätigkeit und beim Führen von Luftfahrzeugen (einschließlich Gleit- und Fallschirmen) werden nicht ersetzt.

Besonderheiten

Nach einem schadenfreien Versicherungsjahr kommt der Versicherte in den Genuss eines Prämienrabatts von 10%. Bleibt auch das Folgejahr schadenfrei, so erhöht sich der Rabatt auf 20 %.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der CSS Reiseversicherung stehen unter https://www.css.ch/de/home/privatpersonen/produkte/ferien_auslandversicherung/ferien_reiseversicherung.html zur Verfügung.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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