Die BBV Reiseversicherung ist ein wählbarer Bestandteil der „Secure-Flex-Police“ und der „Kompakt-Police“. Der Abschluss der Reiseversicherungen über die BBV ist Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Beamten und Angehörigen ausgewählter freier Verbänden vorbehalten.
Tarife und Bausteine
- Umfassender Versicherungsschutz mit dem Tarif “Secure-Flex“
- Grundlegender Versicherungsschutz mit dem Tarif „Kompakt“
- Reiseversicherungspaket mit Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Reisegepäckversicherung
- Auslands- und Reisekrankenversicherung integrierbar
- Kein Einzelabschluss der Reiseversicherungen möglich
- Reiseversicherung mit Ganzjahresschutz für Singles, Paare und Familien verfügbar
Leistungen der Sachversicherungen
- Übernahme der vertraglich geschuldeten Stornogebühren bei Reiserücktritt
- Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort
- Erstattung von Zusatzkosten bei vorzeitiger Rückreise
- Leistung bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung und Zerstörung des Gepäcks
- Höchsterstattungsgrenze der Reisegepäckversicherung von 1.000 Euro
- 100 Euro Aufwandsentschädigung für notwendige Anschaffungen vor Ort bei verspäteter Gepäckzustellung
Leistungen der Personenversicherung
- Reisekrankenversicherung mit weltweitem Geltungsbereich
- Übernahme von Kosten für medizinisch notwendigen Rücktransport
- Freie Arztwahl im Reiseland
- Erstattung von Kosten für ambulante, zahnmedizinische und stationäre Behandlungen
- Organisatorische Maßnahmen und umgehende Unterstützung durch 24 Stunden Servicenummer
Beitrag berechnen & Anbieter vergleichen
Der Umfang der Reiseversicherung und der gewählte Anbieter entscheiden über die Höhe des Beitrages. Mit dem seiteninternen Tarifrechner können Sie die Reiseversicherungen zahlreicher Anbieter direkt gegenüberstellen und ihren persönlichen Beitrag ermitteln. Über den blau hinterlegten Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum Tarifrechner.
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Die Bayerische Beamtenversicherung ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Seit Mitte des Jahres 2012 wird die Bayerische Beamtenversicherung unter der neuen Unternehmensbezeichnung „Die Bayerische – Versichern nach dem Reinheitsgebot“ geführt. Die Umbenennung des Versicherungsvereins hat keine Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur und die Produktpalette. Angeboten werden umfassende Versicherungslösungen für Angehörige des öffentlichen Dienstes, Personen mit Beamtenstatus und Angehörige von freien Verbände. Mitglieder von freien Verbänden können eine Versicherungspolice bei der ehemaligen BBV abschließen, wenn der benannte Verband ein unter http://www.diebayerische.de/unser_angebot/fuer_einzelne_berufsgruppen/freie_verbaende/ aufgeführter Verband ist. Die Bayerische Beamtenversicherung für Reisen ist in zwei unterschiedlichen Tarifen verfügbar. Abgeschlossen werden kann die BBV Reiseversicherung als Bestandteil der „Secure-Flex-Police“ und der „Kompakt-Police“. Der Einzelantrag auf eine Reiseversicherung der BBV kann nicht gestellt werden, da es sich hierbei stets um einen festen Baustein der genannten Versicherungspolicen handelt.
Tarifoptionen
Angeboten werden von der Bayerischen die umfassenden Versicherungspakete „Secure-Flex“ und „Kompakt“. Beide angebotenen Paketlösungen enthalten zahlreiche Sach- und Personenversicherungen. Der Abschluss ist für Einzelpersonen ebenso möglich wie für die ganze Familie. Im Rahmen der angebotenen Versicherungspolicen kann dann zwischen zwei Varianten des Reiseversicherungspaketes gewählt werden. Angehörige des öffentlichen Dienstes, Beamte und Angehörige der öffentlichen Verbände können die BBV Reiseversicherung als umfassendes Versicherungspaket einschließlich einer Auslandsreisekrankenversicherung beantragen. Wenn bereits eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung vorhanden ist, kann die Reiseversicherung in Form der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung integriert werden. Die BBV Reiseversicherungen können im Tarif „Secure-Flex“ und im Tarif „Kompakt“ jeweils in vollem Umfang und einschließlich der Reisekrankenversicherung für alle benannten Personen als Baustein gewählt werden.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Bei der von der BBV angebotenen Reiseversicherung ist eine Reiserücktrittspolice einschließlich der Leistung bei einem vorzeitigen Reiseabbruch enthalten. Die Reiseversicherungen der BBV sind Ganzjahrespolicen und decken daher alle während des Versicherungsjahres unternommenen Auslands- und Urlaubsreisen ab. Die Leistung durch die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung erfolgt bei einem Rücktritt von der gebuchten Reise und bei einer vorzeitigen Rückreise und somit dem Abbruch. Erstattet werden von der Bayerischen die vertraglich geschuldeten Stornogebühren, die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort und die anfallenden Aufwendungen bei einer vorzeitigen Heimreise.
Reisegepäckversicherung
Das Reiseversicherungspaket beinhaltet eine Gepäckversicherung für den Versicherungsnehmer und für dessen mitreisende Angehörige. Die Leistung durch die Reisegepäckversicherung erfolgt bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung und vollständiger Zerstörung des mitgeführten Reisegepäcks. Die BBV erstattet bei Eintritt des Versicherungsfalles bis zu 1.000 Euro pro versicherte Person. Wenn das mitgeführte Reisegepäck verspätet eintrifft, werden Aufwendungen in Höhe bis zu 100 Euro erstattet. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, müssen die Kaufbelege der vor Ort erworbenen Alltagsgegenstände eingereicht werden.
Reise- und Auslandskrankenversicherung
Die Reiseversicherung der BBV kann im Tarif „Secure-Flex“ und im Tarif „Kompakt“ um eine Auslandsreisekrankenversicherung erweitert werden. Diese deckt anfallende Aufwendungen für ambulante, zahnmedizinische und stationären Behandlungen während der privaten Auslandsreise. Versicherungsnehmer der Bayrischen Beamtenversicherungen haben im Ausland die freie Arztwahl und erhalten im Notfall eine umgehende Unterstützung durch die Mitarbeiter der rund um die Uhr erreichbaren Servicenummer. Sollte es während der Reise zu einer schwerwiegenden Erkrankung oder Verletzung kommen, übernimmt die Reiseversicherung der BBV anfallende Transportkosten. Bei einer medizinischen Notwendigkeit kann der Rücktransport durch die BBV organisiert werden, so dass die Übernahme der anfallenden Kosten gewährleistet ist.