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Reiseversicherung Basler

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Die Basler Reiseversicherung bietet in erster Linie bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug einen umfassenden Versicherungsschutz. Eine Auslands- und Reisekrankenversicherung ist im angebotenen Versicherungspaket nicht enthalten.

Personenbezogene Versicherungsleistung

  • Übernahme von Transportkosten in ein geeignetes Klinikum
  • Organisation und Kostenübernahme bei einer notwendigen Betreuung mitreisender Kinder
  • Übernahme von Besuchskosten bei einem stationären Aufenthalt im Ausland
  • Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen bei einem Abbruch aus medizinischen Gründen
  • Keine Übernahme von Behandlungs- und Unterbringungskosten bei Krankheit oder Verletzung

Fahrzeugbezogene Versicherungsleistung

  • Pannenhilfe unabhängig vom Reiseland
  • Rücktransport eines fahruntüchtigen Fahrzeuges an den Wohnort des Fahrzeughalters
  • Übernahme von Rückreisekosten für alle Insassen des versicherten Fahrzeuges
  • Versicherungsleistung bei Elementarschäden am Fahrzeug
  • Diebstahlversicherung für die Auslandsreise mit dem eigenen Fahrzeug enthalten

Zusätzliche Versicherungsleistungen

  • Annullierungskostenversicherung übernimmt Stornogebühren im Versicherungsfall
  • Leistung bei Nichtantritt der Reise und bei verspätetem Antritt
  • Bei verspätetem Antritt erfolgt die Erstattung von nicht genutzten Reiseleistungen
  • „Card Protection Service“ für Kreditkarteninhaber im Leistungsumfang enthalten
  • Erstattung von Sperrkosten und Ersatzkosten bei Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte

Kosten berechnen & Tarife vergleichen

Der Umfang der Reiseversicherung und die Daten zu den Reisteilnehmern bestimmten den zu entrichtenden Beitrag. Mit dem auf dieser Seite integrierten Tarifrechner können Sie die verfügbaren Angebote direkt vergleichen und den passenden Tarif ermitteln. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ können Sie den Rechner öffnen. Im Anschluss an den Vergleich können Sie die passende Reiseversicherung online beantragen.

 


 

Die Basler Versicherung ist ein vollwertiges Tochterunternehmen der namhaften Baloise Group. Der Hauptsitz des international agierenden Versicherungskonzerns ist in der Schweiz. Die Baloise Group bietet nicht nur umfassende Versicherungslösungen für Privat- und Gewerbekunden, sondern ist auf die Gesamtabdeckung des Sektors Finanzdienstleistung ausgelegt. Aufgrund des ausgedehnten Vertriebsnetzes und der Kooperation mit unabhängigen Maklern kann die Schweizer Aktiengesellschaft auch ihre deutschen Kunden umfassend und persönlich betreuen. Alle privaten Personen können bei Basler die Versicherung für eine Reise abschließen. Die Basler Reiseversicherung kann im persönlichen Gespräch mit einem Vertriebspartner beantragt werden. Die Onlinebeantragung der Versicherung für die Reise ist nicht über den Internetauftritt der Baloise Group möglich. Um die Reiseversicherung der Basler Versicherungsgesellschaft zu beantragen, steht der Direktversicherer der Gruppe als Ansprechpartner zur Verfügung. Unter http://www.baloisedirect.ch/versicherung/reise.html besteht die Möglichkeit zur Tarifberechnung und zum Onlineabschluss der Basler Versicherung für Reisen.

Personenversicherungen

Die Reiseversicherung der Basler Gruppe beinhaltet sowohl Personenversicherung als auch sogenannte Sachversicherungen. Für den Versicherungsnehmer und dessen mitversicherte Angehörige ist der „Medi Service“ im Versicherungspaket integriert. Die Basler Versicherung für Reisen übernimmt anfallende Transportkosten bei einem medizinischen Notfall. Wenn es sich um einen Familienurlaub handelt, kann die Betreuung von mitreisenden Kindern durch die Versicherungsgesellschaft organisiert werden und ist dann gleichzeitig in voller Höhe erstattungsfähig. Bei einem Reiseabbruch und der Rückreise aus medizinischen Gründen übernimmt die Reiseversicherung von Basler zudem Besuchskosten für nahe Angehörige sowie die Erstattung von nichtgenutzten Reiseleistungen. Der Medi Service als Bestandteil der Versicherung für die Reise beinhaltet aber keinen umfassenden Schutz bei Krankheit oder Verletzung während des Auslandaufenthaltes. Kosten für stationäre oder ambulante Behandlungen werden hier nicht übernommen.

Fahrzeug-und Rechtsschutzversicherung

In der von Basler angebotenen Reiseversicherung ist eine umfangreiche Reiserechtsschutzversicherung enthalten. Die Leistung der Rechtsschutzversicherung besteht in der Beratung des Versicherungsnehmers bei Rechtsstreitigkeiten die aus dem Auslandsaufenthalt resultieren. Für alle im Versicherungsumfang gedeckten Rechtsfälle erfolgt die Bearbeitung im Namen des Versicherungsnehmers. Die Kosten für einen Prozess, für einen benötigten Anwalt und für Sachverständige und deren Gutachten werden von der Reiseversicherung der Basler Gruppe getragen. Die fahrzeuggebundene Versicherung als Bestandteil der Basler Reiseversicherung bietet Leistungen im Bereich der Pannenhilfe, Unfällen im Ausland, dem Diebstahl des Reisefahrzeuges und bei Schäden durch Elementarereignisse. Übernommen werden unter anderem die Rückreisekosten und die Organisation der Rückreise, wenn das genutzte Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist. Die Kostenübernahme erfolgt nicht nur für den Fahrzeughalter, sondern für alle mit dem versicherten Fahrzeug reisenden Insassen einschließlich Haustieren. Das versicherte Fahrzeug wird unabhängig vom Zielland abgeschleppt oder es erfolgt die Pannenhilfe vor Ort. Bei einem Eintritt des Versicherungsfalles wird das fahruntüchtig Fahrzeug auf Wunsch des Versicherungsnehmers zurück zu dessen Wohnort transportiert

 

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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