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Air Berlin Reiseversicherung

Die Air Berlin Reiseversicherungen werden in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung AG, München angeboten. 

Geltungsbereich

  • weltweite Reisen
  • Einzelreisen oder beliebig viele Auslandsreisen
  • maximale Reisedauer: 45 Tage
  • Absicherung von Einzelpersonen oder Gruppen (Familien und Schüler)

Versicherungsleistungen

  • Stornokosten-Ersatz, zusätzliche Anreisekosten und Ersatz nicht genutzter Reiseleistungen
    • unerwartete schwere Erkrankung oder Unfallverletzung (Kriterium: Unzumutbarkeit der Reisedurchführung)
    • Schwangerschaft
    • erheblicher Eigentumsschaden
    • Arbeitsplatzverlust aufgrund betrieblicher Kündigung
  • Reiseabbruch-Versicherung
    • Erstattung anteiliger Reisekosten
    • Mehrkosten bei Rückreiseverspätung
  • Auslandskrankenversicherung
    • Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten
    • ambulante und stationäre Auslandsheilbehandlungskosten
    • Arzneimittelaufwendungen
    • Schwangerschaftskomplikationen
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen
    • erstmals notwendige Hilfsmittel
    • „sinnvoller“ Rücktransport
    • Überführung Verstorbener
    • in Deutschland: Krankenhaustagegeld 50 € (bis 30 Tage)
  • Reiseunfallversicherung: Leistungen im Invaliditätsfall
  • Reisegepäckversicherung: Ersatz für beschädigte/abhanden gekommene Gepäckstücke
  • Reisehaftpflicht-Versicherung: Ausgleich von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Sach- oder Personenschäden
  • Schülerreisen: Übernahme des Lehrer-Ausfall-Risikos
  • „RundumSorglos“-Service
    • Hilfestellungen durch 24-Stunden-Notfall-Hotline
    • bei Abhandenkommen von Reisedokumenten oder Reisezahlungsmitteln
    • bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise
    • bei drohenden Strafverfolgungsmaßnahmen

Versicherungsausschlüsse

  • Krieg, innere Unruhe, Streik, Kernenergieschäden, Pandemie
    • Ausnahme: Versicherung für max. 14 Tage nach überraschendem Ausbruch von Krieg oder inneren Unruhen
  • Stornokosten- und Reiseabbruchversicherung:
    • psychische und Suchtkrankheiten
  • Auslandskrankenversicherung
    • bei Reiseantritt absehbare oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Wird eine umfassende Reiseschutzversicherung mit verschiedenen Einzelversicherungen abgeschlossen, müssen alle Versicherungsbausteine sorgfältig geprüft werden. Die vielfältigen Versicherungsangebote lassen sich mit einem Tarifrechner miteinander vergleichen. Die Ihrem Bedarf am besten entsprechende Reiseversicherung können Sie mit unserem Tarifrechner ermitteln, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen.

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Die Air Berlin Reiseversicherungen werden in Zusammenarbeit mit der Europäischen Reiseversicherung AG, München angeboten.

Geltungsbereich

Die Air Berlin Reiseversicherungen gelten entweder für eine einzelne Auslandsreise oder im Rahmen eines Jahresvertrages für beliebig viele weltweite Auslandsreisen mit einer Reisedauer von höchstens 45 Tagen. Sowohl Einzelpersonen als auch Familien können versichert werden.

Versicherungsleistungen

Die Air Berlin Reiseversicherungen bieten Stornokosten-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Reiseunfall-, Reisegepäck-und Reisehaftpflichtversicherungen sowie einen „RundumSorglos-Service“ an. Ferner sind eine Stornokosten-Versicherungen für Schülerreisen möglich. Stornokosten werden von den Air Berlin Reiseversicherungen bei unerwarteter schwerer Krankheit ersetzt, die zur Unzumutbarkeit einer Reise führt. Weitere Versicherungsfälle sind schwere Unfallverletzungen, Schwangerschaft, erhebliche Eigentumsschäden und Arbeitsplatzverlust durch betriebsbedingte Kündigung. Bei verspätetem Reiseantritt bezahlt die Versicherung zusätzliche Anreisekosten und erstattet nicht genutzte Reiseleistungen. Die Reiseabbruch-Versicherung erstattet die anteiligen Reisekosten bei unplanmäßiger Reisebeendigung aufgrund schwerer Erkrankung, Unfallverletzung oder erheblichem Eigentumsschaden sowie Mehrkosten bei Rückreiseverspätungen. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten (bis 10.000 €), ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland (wahlweise Krankenhaustagegeld), Arzneimittelkosten, Schwangerschaftsbehandlungen bei Komplikationen, schmerzstillende Zahnbehandlungen, erstmals notwendige Hilfsmittel und die Krankenhausunterbringung einer Begleitperson bei stationärer Behandlung von Kindern. Außerdem erfolgt durch die Air Berlin Reiseversicherungen bereits ein „sinnvoller“ Rücktransport sowie im Todesfall die Überführung Verstorbener. Bei Reisen in Deutschland wird für bis zu 30 Tage ein Krankenhaustagegeld von 50 € geleistet. Eine Reiseunfallversicherung übernimmt Leistungen im Invaliditätsfall. Die Reisegepäckversicherung leistet Ersatz bei Beschädigung oder Abhandenkommen von Gepäckstücken. Die Reisehaftpflicht-Versicherung ersetzt während der Reise verursachte Personen- und Sachschäden, die zu privatrechtlichen Schadenersatzansprüchen Dritter führen. Auf Schülerreisen wird zusätzlich das Lehrer-Ausfall-Risiko in Form der Stornokosten abgesichert, wenn eine Begleitperson die Schülergruppe nicht mehr betreuen kann. Der „RundumSorglos“-Service der Air Berlin Reiseversicherungen steht als 24-Stunden-Service mit Notfalldienstleistungen z. B. bei Abhandenkommen von Reisezahlungsmitteln, Kreditkarten und Reisedokumenten, bei Reiseabbruch und verspäteter Rückreise durch Hilfe bei der Reiseorganisation wie bei drohenden Strafverfolgungsmaßnahmen durch Vermittlung eines Rechtsanwaltes und Kostenvorstreckung zur Verfügung.

Versicherungsausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden aufgrund von Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Streik, Kernenergie und Pandemien. Krieg und innere Unruhen sind ausnahmsweise bis zu 14 Tage nach ihrem Ausbruch versichert, wenn der Reisende von diesen Geschehnissen überrascht wird. In der Stornokosten- und der Reiseabbruchversicherung treten die Air Berlin Reiseversicherungen nicht bei psychischen und Suchtkrankheiten ein. Nicht übernommen werden in der Auslandskrankenversicherung Kosten für bei Reiseantritt absehbare oder vorsätzlich herbeigeführte Erkrankungen.

Versicherungsbedingungen

Die Versicherungsbedingungen der Air Berlin Reiseversicherungen für Einmalreisen und Jahresversicherungen können unter https://www.reiseversicherung.de/de/produktinformationen/standard/201205/de/versicherungsbedingungen.html?cid=278aabe95942498ca30569e9509626ab_t1356206998t*_i10.0.7.59i*4582 eingesehen werden.

Testurteile

Reiseschutzversicherungen des mit Air Berlin kooperierenden Versicherers ERV wurden unterschiedlich bewertet (http://www.testberichte.de/t/1/1262/8958/0/1.html ). Während die ERV-Tarife zum Reiserücktritt wiederholt auf vorderen Plätzen anzutreffen sind (z. B. Finanztest 01.2010: „gut“ (2,3) und 01.2012 „gut“ (2,1)), erhalten die Regelungen zum Auslandskrankenversicherungsschutz aufgrund von Gesundheitsausschlüssen teilweise zurückhaltende Bewertungen (z. B. Finanztest 08.2012: „befriedigend“ (3,0)).

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

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