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Reiseversicherung 1 2 Fly

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Die Reiseversicherungen von 1-2-Fly werden in Kooperation mit der ELVIA angeboten. Reisende können hier auf drei verschiedene Versicherungspakete zurückgreifen.

Kranken- und Gepäckversicherung

  • Reisekrankenversicherung einschließlich Rücktransport in das Heimatland enthalten
  • Reisegepäckversicherung mit einer Deckungssumme von 2.000 pro Person und 4.000 Euro pro Familie enthalten
  • 24 Stunden erreichbare Reise-Assistance
  • Versicherungspolice für alle Reisearten weltweit verfügbar
  • Abschluss der Police bis zum Abreisetag möglich

Reiserücktritt- und Reiseabbruch

  • Reiserücktrittsversicherung übernimmt vertragsbedingt geschuldete Stornokosten bei Nichtantritt
  • Reiseabbruchversicherung übernimmt entstehende Mehrkosten bei vorzeitigem Reiseabbruch
  • Abschluss der Versicherungspolice bis zu 30 Tage vor Antritt der Reise möglich
  • Keine eigene Beteiligung bei einem auftretenden Versicherungsfall
  • Versicherungsschutz für alle Reisen weltweit
  • Reisen mit und ohne Mietobjekte bis zu maximal 25.000 Euro versicherbar

Sach- und Personenversicherungen im Komplettpaket

  • Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung enthalten
    Reiseabbruchversicherung ohne eigene Beteiligung enthalten
  • Versicherungsschutz gegen anfallende Umbuchungsgebühren integriert
  • Reisegepäckversicherung für Singles, Familien und Paare im Paket integriert
  • Reisekrankenversicherung mit Übernahme der Rücktransportkosten an den Heimatsort enthalten
  • Police ist für Privatreisen und Geschäftsreisen abschließbar
  • Geltungsbereich „Europa“ oder „Welt“ wählbar

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die Beiträge zur Reiseversicherung hängen von den teilnehmenden Personen, dem Wert der Reise und dem Versicherer ab. Darüber hinaus ist der Leistungsumfang anbieterabhängig. Mit dem für diese Seite entwickelten Tarifrechner können Sie die verfügbaren Angebote direkt vergleichen und die für Ihr Reisevorhaben passende Police ermitteln. Zum Rechner gelangen Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“.

 


 

Reisende können über das Onlineportal von 1 2 Fly nicht nur individuelle Urlaubsreisen und Pauschalreisen buchen, sondern auch die hierfür nötigen Reiseversicherungen abschließen. Unabhängig vom Reiseziel und der Art der gebuchten Reise bietet der Veranstalter 1 2 Fly die Reiseversicherungen nur in Verbindung mit der letztendlichen Reisebuchung an. Die gewünschte Reiseversicherung kann im Rahmen der Buchung abgeschlossen werden. Es ist aber auch möglich, bei 1 2 Fly die Reiseversicherungen im Nachhinein anhand der Buchungsbestätigung zu beantragen. Wird eines der angebotenen Reiseversicherungspakete in Kombination mit einer Reise gebucht, erfolgt dennoch eine getrennte Zahlung. Der für die Reiseversicherung erhobene Beitrag wird nicht zum Reisepreis gezählt und ist gesondert an die hinter der Reiseversicherung von 1-2-Fly stehende ELVIA zu entrichten. Die ELVIA Reiseversicherung über 1-2-Fly wird von der Allianz Global Assistance getragen, so dass diese gleichzeitig der Ansprechpartner im Versicherungsfall ist. Ein Überblick über die Angebotenen Reiseversicherungen ist unter http://www.1-2-fly.com/service/reiseversicherungen/ abrufbar.

Leistungsumfang „Vollschutz“

Im angebotenen Vollschutz-Paket sind alle über 1 2 Fly verfügbaren Reiseversicherungen enthalten. Für den Zeitraum bis zur Abreise ist für die gebuchte Reise eine Reiserücktrittskostenversicherung integriert. Wahlweise kann das vollumfassende Reiseversicherungspaket über 1-2-Fly mit einem europaweiten oder weltweiten Geltungsbereich abgeschlossen werden. Enthalten ist dann auch eine Reisekrankenversicherung für den gesamten Reisezeitraum. Diese erfüllt die für Kuba gültige Nachweispflicht zum Vorhandensein einer Krankenversicherung. Abgerundet wird diese Reiseversicherung von 1-2-Fly durch eine Reisegepäckversicherung mit einem Erstattungshöchstbetrag von 2.000 Euro für Einzelreisende und von 4.000 Euro für Familien. Die Reise-Assistance der Allianz Global und der Elvia stehen Versicherungsnehmern rund um die Uhr und unabhängig vom Reiseland als Ansprechpartner zur Verfügung. Alle im Tarif „ELVIA Vollschutz“ enthaltenen Policen sind ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall.

Leistungsumfang „Reiserücktritt-Vollschutz“

In diesem Paket der 1 2 Fly Reiseversicherungen sind die Versicherung gegen anfallende Kosten bei einem Reiserücktritt und bei einem Reiseabbruch integriert. Im Gegensatz zum Vollschutzpaket ist hier aber keine ausreichende Reisekrankenversicherung enthalten. Auch die Reisegepäckversicherung für die Dauer der gebuchten Reise entfällt bei der Buchung des Tarifs „Reiserücktritt-Vollschutz“. Die Assistance des Versicherungsträgers steht auch bei diesem wenig umfangreichen Reiseversicherungspaket als Ansprechpartner zur Seite. Der Geltungsbereich kann hier nur auf weltweit festgelegt werden und es sind alle Reisearten einschließlich Schiffsreisen und Kreuzfahrten abgedeckt.

Leistungsumfang „Reisekranken und Gepäck“

Die Reiseversicherungen von 1-2-Fly sind in drei Varianten erhältlich. Wer auf die Reiserücktrittskostenversicherung und die Reiseabbruchversicherung verzichten möchte, kann den Tarif „Reisekranken und Gepäck“ abschließen. Hierbei bietet 1 2 Fly die Reiseversicherung in einer Kombination aus einer Reisekrankenversicherung und einer Reisegepäckversicherung an. Der Geltungsbereich ist auch hier weltweit und ohne Einschränkungen. Mit der angebotenen Reisekrankenversicherung können alle Reisen mit einer Dauer von bis zu 93 Tagen abgedeckt werden. Die Reisearten sind hier nicht eingeschränkt, so dass die Reisekrankenversicherung und die Gepäckversicherung für Schiffsreisen, Individualreisen und Reisen mit einer Kreuzfahrtkombination Bestand haben. Die Höchstversicherungssumme der Reisegepäckversicherung liegt im Singletarif bei 2.000 Euro und im Familientarif bei 4.000 Euro.

Häufig Gestellte Fragen

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt all die Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus unvorhersehbaren Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt immer dann in Kraft, wenn eine Reise aus nicht absehbaren Gründen vorzeitig beendet werden muss. Zu den Gründen gehören unter anderem Krankheit, Schäden am Eigentum durch Elementargewalten (z. B. Sturm), die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (meist nur gültig, wenn der Versicherte bei Vertragsabschluss arbeitslos war) oder auch ein eventueller Arbeitsplatzverlust während der Reise. Entsprechend eines Urteils des Kölner Landgerichts ist auch ein unverschuldeter verlängerter Aufenthalt (z. B. aufgrund eines Unfalls) als Grund anzusehen, da die Reiseleistung dann nicht mehr genutzt werden kann.

Welche Kosten werden von der Versicherung übernommen?

Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist deshalb so von Bedeutung, weil sie den Versicherten vor den Kosten bei einem vorzeitigen Reiseabbruch schützt. In der Regel zahlt der Versicherer den Wert des Resturlaubs. Hierzu gehören unter anderem nicht beanspruchte Übernachtungen im Hotel oder auch Rückreisekosten. Optional kann auch eine Entschädigung im Vertrag vereinbart werden, wenn der Versicherte im Urlaub Opfer einer Straftat wird. Auch Mehrkosten wie Unterbringungskosten oder Kosten für eine spätere Rückreise im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls können in den Versicherungsschutz eingebunden werden. Generell sind die Kostenerstattungen allerdings von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Welche Bedingungen gelten für den Abschluss einer solchen Versicherung?

Die Versicherung kann entweder allein oder im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung sowie für mehrere Personen gleichzeitig abgeschlossen werden. Der Abschluss sollte möglichst spätestens 15 bis 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Der Versicherungsbeitrag errechnet sich vor allem nach dem Reisepreis, aber auch die Anzahl der versicherten Personen fließt in die Berechnung mit ein. Je nach Anbieter kann im Schadenfall auch eine Selbstbeteiligung anfallen, weshalb es sinnvoll ist, vor Vertragsabschluss einen Preisvergleich durchzuführen.

Wann lohnt sich der Abschluss dieser Versicherung?

Vor allem für preisintensive Reisen ist die Versicherung besonders lohnenswert. Für Reisen von geringem Wert ist sie nur selten wirklich sinnvoll, da die Höhe des Beitrags im Vergleich zum tatsächlichen Schaden oft in keinem Verhältnis steht. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auch dann, wenn der Versicherte häufig Reisen antritt. In diesem Fall lohnt sich sogar der Abschluss eines Jahresvertrags.

Reise-Versicherungen im Vergleich